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5o III. Religion, weltl. Wissensch. und Kunst, io. Medicin.
kräftiger Samen ist flüssig, schleimig, klebrig, schwer, reichlich, süss, weisslich,
nach Geruch und Farbe dem Honig gleichend, oder von gleicher Farbe
wie Butter und Öl. Das Menstrualblut ist rein, wenn es wie Hasenblut oder
Lackfarbe aussieht und in gewaschenen Kleidern keine Flecken zurücklässt
(Su. 3, 2, i-—14; S. 2, 1, iQöf.j A. 2, 1, io-—19). Übermässiger Blutfluss
während oder ausserhalb der Menses heisst asrgdara, pradara (§ 49). 4 •_
In der zur Empfängnis geeigneten Periode (rtu) ist das Gesicht der Frau
voll (mager, S. A.) und klar, ihr Körper, Mund und Zahnfleisch feucht, sie
ist mannsüchtig, freundlich, ihr Leib und ihre Augen sind eingesunken, ihr
Haar fliegt umher, ihre Arme, Brüste, Hüften, Nabel, Schenkel, Genitalien,
Hinterbacken sind in zuckender Bewegung, und sie trägt starkes Verlangen
nach Liebesgenuss (Su. 3, 3, 4h; S. 2, 1, 198; A. 3, 1, 2if.). Die zwölf
Nächte nach dem Eintritt der Menses, ausschliesslich der drei ersten, bilden
die für die Empfängnis geeignete Zeit, und zwar wird das Kind männlichen
Geschlechts sein, wenn die Empfängnis an einem geraden Tage, also am 4.,
6., 8., 10. oder 12. Tage, weiblichen Geschlechts, wenn sie an einem ungeraden
Tage, also am 5., 7., 9. oder 11. Tage stattfindet (Su. 3, 2, 24—-26; 3, 3, 3;
S. 199; A. 3, 1, 27 f.). Nach einer strengeren Auffassung ist auch die 11. Nacht
verpönt (S. A.), ja man soll nach dem Ablauf der Menses noch 4 Tage lang
warten, um treffliche Söhne zu erzielen (S.). Andrerseits ist aber auch von
einer 16 tägigen Periode die Rede (S.; Bh. 1, 16; D. zu Su. 3, 3, 3), was den
Angaben der Gesetzbücher (M. 3, 46; Y. 1, 79) entspricht und wohl das Ur-
sprüngliche ist. Von den 16 Tagen konnte man durch Abrechnung der
4 Menstruationstage leicht zu 12 Tagen gelangen, von denen dann aber
wieder ebenso die drei ersten abgerechnet wurden. Der während der Blutung
in den Mutterschoss gelangte Samen wird mit einem in fliessendes Wasser
geworfenen Gegenstand verglichen, der von dem Strom weggeschwemmt wird.
Sollte doch an einem der drei ersten Tage Conception erfolgen, so stirbt das
Kind bei oder gleich nach der Geburt oder ist wenigstens krüppelhaft oder
kurzlebig (Su. 3, 2, 27). Nach dem Ablauf des rtu lässt der Mutterschoss
keinen Samen mehr eindringen, gerade wie die Lotusblume am Schluss des
Tages sich schliesst (Su. 3, 3, 6; S. 2, 1, 198). An den drei ersten Tagen
der Menses soll die Frau keusch bleiben, sich weder baden noch schmücken,
auf einem niedrigen Lager von Darbhagras liegen, nichts als etwas Milchmus
geniessen, wobei sie ihre flache Hand, ein irdenes Gefäss oder ein Blatt als
Teller gebrauchen muss und andere Kasteiungen üben (C. 4, 8, 2; Su. 3, 2, 29;
S. 2, 1, 198; A. 2, 1, 24—26). Jede Verletzung der ihr auferlegten Disciplin
würde ihre Nachkommenschaft schädigen. So wird ihr Kind schlafsüchtig,
wenn sie bei Tag schläft, blind, wenn sie Augensalbe gebraucht, augenleidend,
wenn sie weint, aussätzig, wenn sie sich den Körper mit Öl einreibt, verrückt,
wenn sie übermässig viel spricht, taub, wenn sie ein lautes Getöse hört
(Su. 1. c.; Bh. 1, 1, 17). Hat sie nach Ablauf der drei Tage das übliche
Reinigungsbad genommen, frische Kleider und Schmuck angelegt, so ist es
wichtig, dass sie sogleich ihren Gatten zu sehen bekommt, da ihr Sohn dem
ersten Mann gleichen wird, den sie nach dem Reinigungsbad erblickt. Der
ehelichen Beiwohnung geht eine die Erzielung männlicher Nachkommenschaft
bezweckende Ceremonie (putriya. widhi) voraus, die dem garbhädhäna der
Smrtis und Grhyasütras entspricht. So wird dabei wie dort (vgl. Speijer,
Jätakarma p. 18) der Mantra RV. 10, 184, 1 gesprochen. Ein Priester {rtvij}
steckt in ihre Vagina eine Spende für Prajäpati (C. 4, 8, 6—9; Su. 3, 2, 23;
S. 1. c.; A. 2, 1, 28ff.). Das eheliche Lager soll der Mann zuerst mit dem
rechten, die Frau mit dem linken Fuss besteigen. Bei der Zeugung wird das
Menstrualblut (durch die erzeugte Wärme) aufgelöst, wie Butter im Feuer
 
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