2zs I. Ueber die Moral für Kaufleute,
zurükschrekken, wenn sie sich durch keine edlern Gründe da-
von abhalten lassen. Eben so schlecht ist es auch, wenn man
dem Handwerksmann, der die Lieferung in der Voraus-
sezzung übernahm, daß er mit guter gewöhnlicher Münze
bezahlt werden würde, nun schlechte Münze giebt, die er mit
Verlust eintauschen muß, und ibn also auch auf diese Art
zu bevortheilen sucht; es ist offenbar, daß der Kaufmann
seine gegen jenen eingegangenen Verbindlichkeiten dadurch
bricht, es ist also gleichfalls Betrug, und zwar einer von der
niedrigsten Arc,
Nicht allein unklug, sondern auch unrecht ist es, wenn
der Kaufmann den Handwerksmann zwingt, ihm geringere
Arbeit zu wohlfeilern Preise zu verfertigen. Die nachtheili-
gen Folgen sind diese, daß der Ausländer, der gewöhnlich an-
fänglich mehr auf den Preis als auf die Beschaffenheit der
Waare sieht, sie nun von den andern Kaufleuten ebensso
wohlfeil verlangt, die, um dies-khun zu können, gezwungen
sind, sie eben so gering verfertigen zu lassen. Wenn dies
einige Zeit so fortdauert, und die Ausländer von den lez-
ten Verbrauchern endlich viele Klagen darüber hören müssen,
und zum Theil nicht wissen, daß an dem Orte bessere Waare,
wenn sie höher bezahlt wird, gemacht werden kann: so ent-
ziehen sie diesem Orte ihre Aufträge gänzlich und lassen sie an-
derwärts vollziehen. Dies haben einige Manufakturstädte zu
ihrem grösten Schaden erfahren.
Bei dem Verkaufe hat der Kaufmann wieder andere
Pflichten zu beobachten, worüber sich ungefähr die nachfolgen-
den Regeln geben lassen, die aber freilich durch die Verschie-
denheit der Umstände auch öfters einige Abänderung nöthig
haben werden.
Die Hauptfrage, die in dieser Hinsicht schon öfters auf-
geworfen wurde, war diese: Wie weit darf der Kauf-
mann bei dem Verkaufe seiner Waare in An-
sehung
zurükschrekken, wenn sie sich durch keine edlern Gründe da-
von abhalten lassen. Eben so schlecht ist es auch, wenn man
dem Handwerksmann, der die Lieferung in der Voraus-
sezzung übernahm, daß er mit guter gewöhnlicher Münze
bezahlt werden würde, nun schlechte Münze giebt, die er mit
Verlust eintauschen muß, und ibn also auch auf diese Art
zu bevortheilen sucht; es ist offenbar, daß der Kaufmann
seine gegen jenen eingegangenen Verbindlichkeiten dadurch
bricht, es ist also gleichfalls Betrug, und zwar einer von der
niedrigsten Arc,
Nicht allein unklug, sondern auch unrecht ist es, wenn
der Kaufmann den Handwerksmann zwingt, ihm geringere
Arbeit zu wohlfeilern Preise zu verfertigen. Die nachtheili-
gen Folgen sind diese, daß der Ausländer, der gewöhnlich an-
fänglich mehr auf den Preis als auf die Beschaffenheit der
Waare sieht, sie nun von den andern Kaufleuten ebensso
wohlfeil verlangt, die, um dies-khun zu können, gezwungen
sind, sie eben so gering verfertigen zu lassen. Wenn dies
einige Zeit so fortdauert, und die Ausländer von den lez-
ten Verbrauchern endlich viele Klagen darüber hören müssen,
und zum Theil nicht wissen, daß an dem Orte bessere Waare,
wenn sie höher bezahlt wird, gemacht werden kann: so ent-
ziehen sie diesem Orte ihre Aufträge gänzlich und lassen sie an-
derwärts vollziehen. Dies haben einige Manufakturstädte zu
ihrem grösten Schaden erfahren.
Bei dem Verkaufe hat der Kaufmann wieder andere
Pflichten zu beobachten, worüber sich ungefähr die nachfolgen-
den Regeln geben lassen, die aber freilich durch die Verschie-
denheit der Umstände auch öfters einige Abänderung nöthig
haben werden.
Die Hauptfrage, die in dieser Hinsicht schon öfters auf-
geworfen wurde, war diese: Wie weit darf der Kauf-
mann bei dem Verkaufe seiner Waare in An-
sehung