■a^ JOURNAL DER GOLDSCHMIEDEKUNST -- m 13
fortschreitende Verschlechterung ein und die Umsätze
betrugen oft nur die Hälfte des Vorjahres, besonders
im Oktober und November zeigten dieselben einen
besonderen Tiefstand.
Perlenkolliers waren auch jetzt ein im Publikum
begehrter Artikel und die Nachfrage nach guten, gleich-
mässigen, hochfeinen 7?ez7zezzperlen dürfte wohl grösser
als das Angebot solcher gewesen sein. Geringere Perlen,
insbesondere solche von gelber Farbe sind im Preise
bedeutend zurückgegangen. In feinen weissen Austral-
perlen, die in Deutschland besonderen Absatz finden
konnte durch die geringe Produktion der Anfrage nicht
genügt werden und wurden für dieselben, besonders
für tropfenförmige Perlen, hohe Preise bezahlt.
An Farbsteinen wurde der Rubin im Berichtsjahre
etwas vernachlässigt, während sich die Gunst des
Publikums mehr den Smaragden und Saphiren zuwandte,
auch sind deren Preise andauernd gestiegend.
11. Konferenz der Vertreter der vereinigten Fachverbände.
Die elfte Konferenz der Vertreter der Verbände^ des Gold-
schmiede- und Uhrmachergewerbes hatte die gewohnte Zusammen-
setzung, bei der die Vertreter des letzteren durch 9 Stimmen
und die des ersteren durch folgende 5 Stimmen vertreten waren:
Herr Wilhelm Fischer, Vorsitzender des Verbandes Deutscher
Juweliere, Gold- und Silberschmiede, die Herren Baumert und
Fuhrmann vom Verband der Grossisten des Edelmetallgewerbes
und Herren Curt Hentze und Oskar Webel vom „Journal der
Goldschmiedekunst“.
Der bewährte Leiter der Konferenzen, Herr Robert Freygang,
begrüsste die Erschienenen und teilte dem 1. Referenten, Herrn
Fischer, das Wort zu einer Beleuchtung des neuen Gesetzent-
wurfes zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbes. Herr
Fischer stellte durch Anführung von Beispielen fest, dass der Ent-
wurf entschieden eine Verbesserung des fraglichen Gesetzes
bedeute, und dass besonders der § 2 eine wertvolle Bereicherung
enthalte, indem danach auch die Angestellten für ihre Handlungen
verantwortlich gemacht würden. Auch die im § 10 vorgesehenen
schärferen Strafbestimmungen und die Massnahme gegen den
Schwindel in Warenhäusern seien nur mit Freuden zu begrüssen.
Nun fordere aber die Zentralvereinigung der preussischen Vereine
für Handel und Gewerbe in einer Petition eine wünschenswerte
Generalklausel. Er (Herr Fischer) empfehle den vereinigten
Verbänden, sich dieser Petition anzuschliessen. In einer sich an
die Ausführungen anschliessenden Debatte, an der sich die Herren
Marfels, König, Webel und Fischer beteiligten, trat man dem
Vorschläge des letzteren bei und beschloss im Sinne des Referenten.
Als 2. Punkt der Tagesordnung referierte Herr Freygang über
die Revision der Reichs-Gew erbe-Ordnung mit Bezug auf unsere
Petition, den § 56 usw. betreffend. Er begründete eingehend die
Forderung, das Verbot des Hausierens mit Uhren auch auf
Grossuhren auszudehnen und zu diesem Zwecke den Wortlaut
des Gesetzes in folgende Form umzuändern: „Uhren aller Art“.
Nach einer Debatte, an der sich die Herren Marfels, Nens (i. Fa.:
Georg Jacob), Leipzig, König, Goldschmidt, Freygang und Schultz
beteiligten, wurde beschlossen, im vorgeschlagenen Sinne noch-
mals bei dem Reichsamt des Innern vorstellig zu werden.
Zu Punkt 3, Beratung des § 63 des Handelsgesetzbuches,
führte Herr Fischer aus, dass bei den Handlungsgehilfen eine
Bewegung im Gange sei, um eine gesetzliche Bestimmung zu
erlangen, in Krankheitsfällen neben dem Krankengeld auch das
Gehalt ungekürzt fortgezahlt zu erhalten. Eine derartige Be-
stimmung halte er indes für unbillig; eine solche sei nur
angetan, den „Drückebergern“ Vorschub zu leisten. In treffendster
Weise habe hierzu am 11. Januar d. J. im Reichstage der Wirk-
liche Geheime Rat Dr. Nieberding, der Staatssekretär des Reichs-
justizamtes, Stellung genommen und nach seinem Vorschläge den
Handlungsgehilfen neben der gleichen Entschädigung wie in ge-
sunden Tagen noch freie ärztliche Behandlung und Arznei zu-
gestanden. Herr Fischer empfahl daher, dem Staatssekretär von
Seiten jedes einzelnen Verbandes eine Zustimmung zugehen zu
lassen, damit er sich auf diese stützen könne. Nach kurzer
Aussprache ward denn auch in diesem Sinne beschlossen.
In Punkt 4 ward an die Petition gegen das Ausverkaufs-
unwesen erinnert, aber diese als durch den neuen Gesetzentwurf
gegen den unlauteren Wettbewerb als erledigt betrachtet.
Eine ziemlich erregte Aussprache zeitigte Punkt 5 der Tages-
ordnung: Gehören die Taschenuhrgehäusemacher zum Gold-
schmiedehandwerk, oder bilden sie ein selbständiges Handwerk?
Der Referent, Herr Fischer, teilte mit, dass auf Grund eines
Sachverständigen - Gutachtens, das in der Hauptsache von Uhr-
machern abgegeben worden sei, den Berliner Gehäusemachern
die Gründung einer selbständigen Prüfungskommission zugestanden
worden wäre, trotzdem es sich nach seiner Ansicht bei der Her-
stellung von Taschenuhrgehäusen um eine reine Goldschmiede-
arbeit handle. Wenn diesem Zweige des Goldschmiedehandwerks
die Selbständigkeit zugesprochen werde, müsste man darauf
gefasst sein, dass auch die Pincenezmacher, die Ringmacher, Ketten-
macher usw. das gleiche Recht für sich in Anspruch nehmen
könnten. Gerade die alten Uhren, wie sie in der bekannten
Sammlung von Marfels enthalten sind, seien der beste Beweis
dafür, dass die Herstellung von Taschenuhrgehäusen ein Teil der
Goldschmiedekunst ist.
Dieser Anschauung traten die Herren Horrmann, Marfels und
Schultz entgegen. Besonders eifrig trat der letztere für seine
Meinung ein, dass die heutige Uhrgehäusemacherei von der alten,
künstlerischen grundverschieden sei und Werkzeuge, namentlich
eine Drehbank erfordere, die nicht im Besitze von Goldschmieden
zu finden sei. Die Scharniere der Taschenuhrgehäuse wären so
recht eine Arbeit der Feinmechanik und hätten mit der Gold-
schmiedetechnik nur den Zufall des Materials gemein.
Herr Baumert stellte sich entschieden auf die Seite des Herrn
Fischer und teilte mit, dass er früher häufig Taschenuhrgehäuse-
Reparaturen ausgeführt habe.
Herr Nens teilte hierzu mit, dass er monatlich ungefähr für
4000 - 4500 Mark Gehäuse reparieren liesse, und darunter viele
fände, die von Seiten des Goldarbeiters unsachgemäss behandelt
worden seien. Trotzdem vertrete er aber doch die Ansicht, dass
die Technik eine der subtilsten Arbeiten des Goldarbeiters sei
und daher die Gehäusemacher auch zum Goldschmiedegewerbe
zu zählen seien. Die übrigen Vertreter der Uhrmacherverbände
sprachen sich im Sinne des Herrn Schultz aus und erklärten die
Gehäusemacherei für ein selbständiges Handwerk. Die sehr
erhitzt gewordene Debatte führte leider zu keiner Verständigung.
Punkt 6 der Tagesordnung behandelte die Frage: Wie sind
aus den Fachorganen der Uhrmacher- u. Goldarbeiterverbände die
unlauteren Inserate auszumerzen, welche geeignet sind, Juwelier
und Uhrmacher zum Verkaufe von neuen Waren zu verleiten?
Die anwesenden Vertreter der Fachpresse gaben die Versicherung
ab, in Zukunft die Aufnahme derartiger Inserate abzulehnen.
Die nicht vertretenen Zeitungen sollen zu gleichen Zusicherungen
veranlasst werden.
fortschreitende Verschlechterung ein und die Umsätze
betrugen oft nur die Hälfte des Vorjahres, besonders
im Oktober und November zeigten dieselben einen
besonderen Tiefstand.
Perlenkolliers waren auch jetzt ein im Publikum
begehrter Artikel und die Nachfrage nach guten, gleich-
mässigen, hochfeinen 7?ez7zezzperlen dürfte wohl grösser
als das Angebot solcher gewesen sein. Geringere Perlen,
insbesondere solche von gelber Farbe sind im Preise
bedeutend zurückgegangen. In feinen weissen Austral-
perlen, die in Deutschland besonderen Absatz finden
konnte durch die geringe Produktion der Anfrage nicht
genügt werden und wurden für dieselben, besonders
für tropfenförmige Perlen, hohe Preise bezahlt.
An Farbsteinen wurde der Rubin im Berichtsjahre
etwas vernachlässigt, während sich die Gunst des
Publikums mehr den Smaragden und Saphiren zuwandte,
auch sind deren Preise andauernd gestiegend.
11. Konferenz der Vertreter der vereinigten Fachverbände.
Die elfte Konferenz der Vertreter der Verbände^ des Gold-
schmiede- und Uhrmachergewerbes hatte die gewohnte Zusammen-
setzung, bei der die Vertreter des letzteren durch 9 Stimmen
und die des ersteren durch folgende 5 Stimmen vertreten waren:
Herr Wilhelm Fischer, Vorsitzender des Verbandes Deutscher
Juweliere, Gold- und Silberschmiede, die Herren Baumert und
Fuhrmann vom Verband der Grossisten des Edelmetallgewerbes
und Herren Curt Hentze und Oskar Webel vom „Journal der
Goldschmiedekunst“.
Der bewährte Leiter der Konferenzen, Herr Robert Freygang,
begrüsste die Erschienenen und teilte dem 1. Referenten, Herrn
Fischer, das Wort zu einer Beleuchtung des neuen Gesetzent-
wurfes zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbes. Herr
Fischer stellte durch Anführung von Beispielen fest, dass der Ent-
wurf entschieden eine Verbesserung des fraglichen Gesetzes
bedeute, und dass besonders der § 2 eine wertvolle Bereicherung
enthalte, indem danach auch die Angestellten für ihre Handlungen
verantwortlich gemacht würden. Auch die im § 10 vorgesehenen
schärferen Strafbestimmungen und die Massnahme gegen den
Schwindel in Warenhäusern seien nur mit Freuden zu begrüssen.
Nun fordere aber die Zentralvereinigung der preussischen Vereine
für Handel und Gewerbe in einer Petition eine wünschenswerte
Generalklausel. Er (Herr Fischer) empfehle den vereinigten
Verbänden, sich dieser Petition anzuschliessen. In einer sich an
die Ausführungen anschliessenden Debatte, an der sich die Herren
Marfels, König, Webel und Fischer beteiligten, trat man dem
Vorschläge des letzteren bei und beschloss im Sinne des Referenten.
Als 2. Punkt der Tagesordnung referierte Herr Freygang über
die Revision der Reichs-Gew erbe-Ordnung mit Bezug auf unsere
Petition, den § 56 usw. betreffend. Er begründete eingehend die
Forderung, das Verbot des Hausierens mit Uhren auch auf
Grossuhren auszudehnen und zu diesem Zwecke den Wortlaut
des Gesetzes in folgende Form umzuändern: „Uhren aller Art“.
Nach einer Debatte, an der sich die Herren Marfels, Nens (i. Fa.:
Georg Jacob), Leipzig, König, Goldschmidt, Freygang und Schultz
beteiligten, wurde beschlossen, im vorgeschlagenen Sinne noch-
mals bei dem Reichsamt des Innern vorstellig zu werden.
Zu Punkt 3, Beratung des § 63 des Handelsgesetzbuches,
führte Herr Fischer aus, dass bei den Handlungsgehilfen eine
Bewegung im Gange sei, um eine gesetzliche Bestimmung zu
erlangen, in Krankheitsfällen neben dem Krankengeld auch das
Gehalt ungekürzt fortgezahlt zu erhalten. Eine derartige Be-
stimmung halte er indes für unbillig; eine solche sei nur
angetan, den „Drückebergern“ Vorschub zu leisten. In treffendster
Weise habe hierzu am 11. Januar d. J. im Reichstage der Wirk-
liche Geheime Rat Dr. Nieberding, der Staatssekretär des Reichs-
justizamtes, Stellung genommen und nach seinem Vorschläge den
Handlungsgehilfen neben der gleichen Entschädigung wie in ge-
sunden Tagen noch freie ärztliche Behandlung und Arznei zu-
gestanden. Herr Fischer empfahl daher, dem Staatssekretär von
Seiten jedes einzelnen Verbandes eine Zustimmung zugehen zu
lassen, damit er sich auf diese stützen könne. Nach kurzer
Aussprache ward denn auch in diesem Sinne beschlossen.
In Punkt 4 ward an die Petition gegen das Ausverkaufs-
unwesen erinnert, aber diese als durch den neuen Gesetzentwurf
gegen den unlauteren Wettbewerb als erledigt betrachtet.
Eine ziemlich erregte Aussprache zeitigte Punkt 5 der Tages-
ordnung: Gehören die Taschenuhrgehäusemacher zum Gold-
schmiedehandwerk, oder bilden sie ein selbständiges Handwerk?
Der Referent, Herr Fischer, teilte mit, dass auf Grund eines
Sachverständigen - Gutachtens, das in der Hauptsache von Uhr-
machern abgegeben worden sei, den Berliner Gehäusemachern
die Gründung einer selbständigen Prüfungskommission zugestanden
worden wäre, trotzdem es sich nach seiner Ansicht bei der Her-
stellung von Taschenuhrgehäusen um eine reine Goldschmiede-
arbeit handle. Wenn diesem Zweige des Goldschmiedehandwerks
die Selbständigkeit zugesprochen werde, müsste man darauf
gefasst sein, dass auch die Pincenezmacher, die Ringmacher, Ketten-
macher usw. das gleiche Recht für sich in Anspruch nehmen
könnten. Gerade die alten Uhren, wie sie in der bekannten
Sammlung von Marfels enthalten sind, seien der beste Beweis
dafür, dass die Herstellung von Taschenuhrgehäusen ein Teil der
Goldschmiedekunst ist.
Dieser Anschauung traten die Herren Horrmann, Marfels und
Schultz entgegen. Besonders eifrig trat der letztere für seine
Meinung ein, dass die heutige Uhrgehäusemacherei von der alten,
künstlerischen grundverschieden sei und Werkzeuge, namentlich
eine Drehbank erfordere, die nicht im Besitze von Goldschmieden
zu finden sei. Die Scharniere der Taschenuhrgehäuse wären so
recht eine Arbeit der Feinmechanik und hätten mit der Gold-
schmiedetechnik nur den Zufall des Materials gemein.
Herr Baumert stellte sich entschieden auf die Seite des Herrn
Fischer und teilte mit, dass er früher häufig Taschenuhrgehäuse-
Reparaturen ausgeführt habe.
Herr Nens teilte hierzu mit, dass er monatlich ungefähr für
4000 - 4500 Mark Gehäuse reparieren liesse, und darunter viele
fände, die von Seiten des Goldarbeiters unsachgemäss behandelt
worden seien. Trotzdem vertrete er aber doch die Ansicht, dass
die Technik eine der subtilsten Arbeiten des Goldarbeiters sei
und daher die Gehäusemacher auch zum Goldschmiedegewerbe
zu zählen seien. Die übrigen Vertreter der Uhrmacherverbände
sprachen sich im Sinne des Herrn Schultz aus und erklärten die
Gehäusemacherei für ein selbständiges Handwerk. Die sehr
erhitzt gewordene Debatte führte leider zu keiner Verständigung.
Punkt 6 der Tagesordnung behandelte die Frage: Wie sind
aus den Fachorganen der Uhrmacher- u. Goldarbeiterverbände die
unlauteren Inserate auszumerzen, welche geeignet sind, Juwelier
und Uhrmacher zum Verkaufe von neuen Waren zu verleiten?
Die anwesenden Vertreter der Fachpresse gaben die Versicherung
ab, in Zukunft die Aufnahme derartiger Inserate abzulehnen.
Die nicht vertretenen Zeitungen sollen zu gleichen Zusicherungen
veranlasst werden.