34 Vorbericht.
§sn5i8, §. Hl an. Es enthält von 1285
bis 1337 ein Verzeichnis derer/ denen Stadt
und Land verwiesen worden/ und wurde un-
ter dem Schultheisen Berrhold pfinzing an-
gefangen.
Im zweyten sind diejenigen Personen
ausgezeichnet, welche von 1302 bis 1315
das Bürgerrecht erlangten, mit beygefüg-
ten Burgerbürgen. Demselben sind ver-
schiedene Policeyordnungen aus dem Ende
des dreyzehnten und Anfänge des vierzehnten
Jahrhunderts beygebunden. Wenn ich ka-
anführe, so meine ich das zweyte; citi-
re ich aber kolia, so verstehe ich das älteste in
Quart, so sich mit dem Jahre 1285 anfängt.
Das dritte von 1338 bis 1359 citire ich mit
römischen Zahlen. Es ist in Regalfolio, und
wurde auch vom sel. Würfel zu seinen histo-
rischen Nachrichten von der nürnbergischen
Judengemeinde, gebrauchet. Da nun hier-
auf das erste eigentliche Bürgerbuch von
1360 kommt, so sieht man, daß durch die
Rebellion 1349 von unfern Bürgerverzeich-
niffen keines verloren gegangen, es müßten
denn dergleichen (welches ich aber nicht glau-
be) schon vor dem Jahre 1285 vorhanden
gewesen seyn.
Das
§sn5i8, §. Hl an. Es enthält von 1285
bis 1337 ein Verzeichnis derer/ denen Stadt
und Land verwiesen worden/ und wurde un-
ter dem Schultheisen Berrhold pfinzing an-
gefangen.
Im zweyten sind diejenigen Personen
ausgezeichnet, welche von 1302 bis 1315
das Bürgerrecht erlangten, mit beygefüg-
ten Burgerbürgen. Demselben sind ver-
schiedene Policeyordnungen aus dem Ende
des dreyzehnten und Anfänge des vierzehnten
Jahrhunderts beygebunden. Wenn ich ka-
anführe, so meine ich das zweyte; citi-
re ich aber kolia, so verstehe ich das älteste in
Quart, so sich mit dem Jahre 1285 anfängt.
Das dritte von 1338 bis 1359 citire ich mit
römischen Zahlen. Es ist in Regalfolio, und
wurde auch vom sel. Würfel zu seinen histo-
rischen Nachrichten von der nürnbergischen
Judengemeinde, gebrauchet. Da nun hier-
auf das erste eigentliche Bürgerbuch von
1360 kommt, so sieht man, daß durch die
Rebellion 1349 von unfern Bürgerverzeich-
niffen keines verloren gegangen, es müßten
denn dergleichen (welches ich aber nicht glau-
be) schon vor dem Jahre 1285 vorhanden
gewesen seyn.
Das