HÜB!
Bi^TTßK
L
Hus Bayern
In ganz Bayern sollen nach neueren Anordnungen die Zeitungs-
frauen abgeschafft und nur uniformierte Zeitungsträger zugelassen
werden. Dann dürfte endlich das Aergernis, das so viele gut
katholische Seelen an der modernen Presse nehmen, aufhören!
Ein neues preßgefey
wird von einem Einsender in der „Kreuzzeitung" vorgeschlagen. Der
schwarzblaue Reformator hat ein Mittel gefunden, den deutschen
Zeitungsleuten die Lust zu freier Meinungsäußerung gründlich aus-
zutreiben. Natürlich bloß um brave Menschen gegen rohe Beleidigung
durch die Presse zu schützen. Von jedem Zeitungsbesitzer soll eine
seiner Auflage entsprechende Kaution zu hinterlegen sein und dann
sollen bei Preßvergehen Geldstrafen von dieser, immer wieder auf
ihren Normalpegel zu ergänzenden Kaution in einer Höhe abgezogen
werden, „daß auch dem zahlungsfähigstenPreßmagnaten die
Aussicht auf eine derartige Bestrafung ernstliches Unbehagen
erregen müßte." Außerdem Geldbuße an den Beleidigten,
„auch wenn er eine bestimmte materielle Schädigung nicht nachzu-
weisen vermöchte." Dazu soll ganzen Klassen und Ständen
das Klagerecht zugebilligt werden. —
Merkste was?
Wenn z. B. so ein Preßmagnat — das „abhängige und vor-
geschobene" Redakteurzeug kommt gar nicht in Betracht! — die von
Gott zur Nutznießung des deutschen Reiches und insbesondere des
Königreichs Preußen eingesetzten konservativen Junker scharf an-
greift, oder auch die vom selben lieben Gott zu Vorgesetzten der
Nation bestimmten Hetzkapläne u. s. w., — schwupp zieht man ihm
100,000 Emchen von der Kaution ab. Und dann so weiter, bis ihm
die Sache zu dumm wird, oder bis ihm der Pleitegeier auf dem
Dach sitzt.
Das Mittel ist probat — aber immer noch viel zu umständlich.
Es müßte ganz einfach jeder Angegriffene das Recht haben,
einen ihm passenden Betrag perNachnahme von dem
Beleidiger einzuziehen! Das gleiche Recht wäre jedem kgl.
preußischen Landrat und jeder konservativen Zeitungsredaktion
einzuräumen.
Staatserhaltende Blätter dagegen, wie die „Wahrheit", die
„Krcuzzeitung" oder die „Germania" wären natürlich von jener
Verpflichtung zur Hinterlegung einer Kaution auszunehmen. Bei
ihnen sind grobe Beschimpfungen ohnehin ausgeschlossen!
Zu treffen sind bloß die verbrecherischen publizistischen Existenzen
links vom schwarzblauen Block!
Bei der nächsten Reichstagswahl kann's losgehen!
Pips
Rassig
muss Geschmeide sein, wenngleich sein Preis wohlfeil
ist. Es muss hochwertig sein durch mustergültige, streng stil-
gerechte und kunstvolle Ausführung in Entwurf und Qualität,
wie durch aparte Muster, deren Farbenpracht und Formenschön-
heit sich zu idealer Harmonie vereinen: solche Kostbarkeiten
stellen wir in allerfeinster Auslese zur Schau. Unsere bürger-
lichen, alltäglichen Preise für Arbeiten erstklassiger Fa-
brikanten, unsere Erfahrung in der Branche, unsere grossen
anderen Hilfsmittel und bedeutenden Verbindungen bieten jede
denkbare Garantie für den verwöhntesten Käufer. Langfri-
stige Amortisation gestattet zu Preisen wie für Barzahlung.
STOCKIG & CO.
Dresden -A. 16 (für Deutschland)
Katalog U 65: Silber-, Gold- und Brillantschmuck, Glashütter
und Schweizer Taschenuhren, Grossuhren, echte und silber-
plattierte Tafelgeräte, echte und versilberte Bestecke.
Katalog K 65: Lederwaren, Plattenkoffer, Necessaires, Reise-
artikel, echte Bronzen, Marmor Skulpturen, Terrakotten und
Fayencen, kunstgewerbl. Gegenstände in Kupfer, Messing
u. Eisen, Nickel- und Zinngeräte, Thermosgefässe, Tafelpor-
zellan, Krystallglas, Steinzeug, Korbmöbel, Ledersitzmöbel.
Katalog S 65: Beleuchtungskörper für jede Lichtquelle.
Katalog P 65: Photographische und Optische Waren: Kameras,
Vergrösserungs- u. Projektions-Apparate, Kinematographen,
Operngläser, Feldstecher, Prismengläser usw.
Katalog L 65: Lehrmittel und Spielwaren aller Art, für Knaben und
Mädchen.
Teppiche: (Spezialangebot T 65).
Bei Angabe des Artikels Kataloge kostenfrei.
Gegen Barzahlung, oder erleichterte Zahlung.
Hoflieferanten
Bodenbach 1 i. 8. (für Oesterreich)
Bel etwaigen Bestellungen bittet man auf die Hüne!»ner „JtGEMD“ Bezug zu nehmen.
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Hus Bayern
In ganz Bayern sollen nach neueren Anordnungen die Zeitungs-
frauen abgeschafft und nur uniformierte Zeitungsträger zugelassen
werden. Dann dürfte endlich das Aergernis, das so viele gut
katholische Seelen an der modernen Presse nehmen, aufhören!
Ein neues preßgefey
wird von einem Einsender in der „Kreuzzeitung" vorgeschlagen. Der
schwarzblaue Reformator hat ein Mittel gefunden, den deutschen
Zeitungsleuten die Lust zu freier Meinungsäußerung gründlich aus-
zutreiben. Natürlich bloß um brave Menschen gegen rohe Beleidigung
durch die Presse zu schützen. Von jedem Zeitungsbesitzer soll eine
seiner Auflage entsprechende Kaution zu hinterlegen sein und dann
sollen bei Preßvergehen Geldstrafen von dieser, immer wieder auf
ihren Normalpegel zu ergänzenden Kaution in einer Höhe abgezogen
werden, „daß auch dem zahlungsfähigstenPreßmagnaten die
Aussicht auf eine derartige Bestrafung ernstliches Unbehagen
erregen müßte." Außerdem Geldbuße an den Beleidigten,
„auch wenn er eine bestimmte materielle Schädigung nicht nachzu-
weisen vermöchte." Dazu soll ganzen Klassen und Ständen
das Klagerecht zugebilligt werden. —
Merkste was?
Wenn z. B. so ein Preßmagnat — das „abhängige und vor-
geschobene" Redakteurzeug kommt gar nicht in Betracht! — die von
Gott zur Nutznießung des deutschen Reiches und insbesondere des
Königreichs Preußen eingesetzten konservativen Junker scharf an-
greift, oder auch die vom selben lieben Gott zu Vorgesetzten der
Nation bestimmten Hetzkapläne u. s. w., — schwupp zieht man ihm
100,000 Emchen von der Kaution ab. Und dann so weiter, bis ihm
die Sache zu dumm wird, oder bis ihm der Pleitegeier auf dem
Dach sitzt.
Das Mittel ist probat — aber immer noch viel zu umständlich.
Es müßte ganz einfach jeder Angegriffene das Recht haben,
einen ihm passenden Betrag perNachnahme von dem
Beleidiger einzuziehen! Das gleiche Recht wäre jedem kgl.
preußischen Landrat und jeder konservativen Zeitungsredaktion
einzuräumen.
Staatserhaltende Blätter dagegen, wie die „Wahrheit", die
„Krcuzzeitung" oder die „Germania" wären natürlich von jener
Verpflichtung zur Hinterlegung einer Kaution auszunehmen. Bei
ihnen sind grobe Beschimpfungen ohnehin ausgeschlossen!
Zu treffen sind bloß die verbrecherischen publizistischen Existenzen
links vom schwarzblauen Block!
Bei der nächsten Reichstagswahl kann's losgehen!
Pips
Rassig
muss Geschmeide sein, wenngleich sein Preis wohlfeil
ist. Es muss hochwertig sein durch mustergültige, streng stil-
gerechte und kunstvolle Ausführung in Entwurf und Qualität,
wie durch aparte Muster, deren Farbenpracht und Formenschön-
heit sich zu idealer Harmonie vereinen: solche Kostbarkeiten
stellen wir in allerfeinster Auslese zur Schau. Unsere bürger-
lichen, alltäglichen Preise für Arbeiten erstklassiger Fa-
brikanten, unsere Erfahrung in der Branche, unsere grossen
anderen Hilfsmittel und bedeutenden Verbindungen bieten jede
denkbare Garantie für den verwöhntesten Käufer. Langfri-
stige Amortisation gestattet zu Preisen wie für Barzahlung.
STOCKIG & CO.
Dresden -A. 16 (für Deutschland)
Katalog U 65: Silber-, Gold- und Brillantschmuck, Glashütter
und Schweizer Taschenuhren, Grossuhren, echte und silber-
plattierte Tafelgeräte, echte und versilberte Bestecke.
Katalog K 65: Lederwaren, Plattenkoffer, Necessaires, Reise-
artikel, echte Bronzen, Marmor Skulpturen, Terrakotten und
Fayencen, kunstgewerbl. Gegenstände in Kupfer, Messing
u. Eisen, Nickel- und Zinngeräte, Thermosgefässe, Tafelpor-
zellan, Krystallglas, Steinzeug, Korbmöbel, Ledersitzmöbel.
Katalog S 65: Beleuchtungskörper für jede Lichtquelle.
Katalog P 65: Photographische und Optische Waren: Kameras,
Vergrösserungs- u. Projektions-Apparate, Kinematographen,
Operngläser, Feldstecher, Prismengläser usw.
Katalog L 65: Lehrmittel und Spielwaren aller Art, für Knaben und
Mädchen.
Teppiche: (Spezialangebot T 65).
Bei Angabe des Artikels Kataloge kostenfrei.
Gegen Barzahlung, oder erleichterte Zahlung.
Hoflieferanten
Bodenbach 1 i. 8. (für Oesterreich)
Bel etwaigen Bestellungen bittet man auf die Hüne!»ner „JtGEMD“ Bezug zu nehmen.
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