Rlatsch F- Heubner
„Wat Sie nich sagen 1 ?I Und die junge Braut hat ooch
nischt? ?"
„3 wo!! Bei denen reicht's jrade mit 'n Sechser-Omnibus
uffs Standesamt!!!"
*
Liebe Jugend!
In der Umgebung von München sah ich gestern am Gartentor
einer Villa einträchtig folgende Inschriften beisammen:
Rechts: „Vor dem Hunde wird gewarnt," links: „Achtung!
Selbstschüsse!" und oberm Drücker: „Grüß Gott! Tritt ein! Bring
Glück herein!"
Ich fühlte mich sogleich in Harmonie mit dem Unendlichen.
R. Hirsclibergr-Jura
Die Schmerzensrenre
Der Pariser Appellationshof hat entschieden, daß eine Frau, die
ihren Gatten „böswillig" verlassen hatte, für jeden Tag des Fernbleibens
vom ehelichen Heim 25 Fr. Entschädigung an den Ehemann zahlen muß.
Vor dieser Weisheit des Gerichts
Bemerkt man staunenden Gesichts:
Sie löst ein schwieriges Problem
Recht angenehm.
Wer, wenn die Gattin ihn verläßt,
Bor Schmerz zunächst sein Tuch benäßt,
Der spricht mit zuckendem Gesicht:
Hin aufs Gericht!
Der Richter haucht mit süßem Klang:
Sie kriegen fünfundzwanzig Frank!
Des Schmerzes Allgewalt entweicht.
Die Rente steigt.
Und Groll und Bitterkeit versiegt,
So oft er fünfundzwanzig kriegt,
Und braust erst wieder nüt Gewalt,
Wenn sie nicht zahlt.
Weh aber, wenn sich über Nacht
Bei ihr die Sehnsucht geltend macht,
Daß sie sich reuig und verliebt
Zurückbegibt!
Dann stöhnt er wohl in tiefer Pein:
Jetzt stellt sie ihre Zahlung ein,'
Sie ist mir wieder treu — o Gott,
Ich bin bankrott!
Eff Ess
978
„Wat Sie nich sagen 1 ?I Und die junge Braut hat ooch
nischt? ?"
„3 wo!! Bei denen reicht's jrade mit 'n Sechser-Omnibus
uffs Standesamt!!!"
*
Liebe Jugend!
In der Umgebung von München sah ich gestern am Gartentor
einer Villa einträchtig folgende Inschriften beisammen:
Rechts: „Vor dem Hunde wird gewarnt," links: „Achtung!
Selbstschüsse!" und oberm Drücker: „Grüß Gott! Tritt ein! Bring
Glück herein!"
Ich fühlte mich sogleich in Harmonie mit dem Unendlichen.
R. Hirsclibergr-Jura
Die Schmerzensrenre
Der Pariser Appellationshof hat entschieden, daß eine Frau, die
ihren Gatten „böswillig" verlassen hatte, für jeden Tag des Fernbleibens
vom ehelichen Heim 25 Fr. Entschädigung an den Ehemann zahlen muß.
Vor dieser Weisheit des Gerichts
Bemerkt man staunenden Gesichts:
Sie löst ein schwieriges Problem
Recht angenehm.
Wer, wenn die Gattin ihn verläßt,
Bor Schmerz zunächst sein Tuch benäßt,
Der spricht mit zuckendem Gesicht:
Hin aufs Gericht!
Der Richter haucht mit süßem Klang:
Sie kriegen fünfundzwanzig Frank!
Des Schmerzes Allgewalt entweicht.
Die Rente steigt.
Und Groll und Bitterkeit versiegt,
So oft er fünfundzwanzig kriegt,
Und braust erst wieder nüt Gewalt,
Wenn sie nicht zahlt.
Weh aber, wenn sich über Nacht
Bei ihr die Sehnsucht geltend macht,
Daß sie sich reuig und verliebt
Zurückbegibt!
Dann stöhnt er wohl in tiefer Pein:
Jetzt stellt sie ihre Zahlung ein,'
Sie ist mir wieder treu — o Gott,
Ich bin bankrott!
Eff Ess
978