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Junge, Friedrich
Syntax der mittelägyptischen Literatursprache: Grundlagen einer Strukturtheorie — Mainz/​Rhein: Verlag Philipp von Zabern, 1978

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https://doi.org/10.11588/diglit.70996#0031
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Eine Aussage vermittelt Information. Der Informationsgehalt einer Aussage aber könnte
als Funktion ihrer „Neuheit" gesehen werden6, und dies gilt auch für die Glieder des Satzes: Ihr
Gewicht in der Aussage ist abhängig von ihrer Aussagefähigkeit; demnach steht das Prädikat
eines Satzes als „Satzaussage", die „etwas Neues" bringt, kraft Definition im Zentrum des
Interesses, denn der Satz „ist der sprachliche Ausdruck eines Urteils. Er bringt den in Rede
stehenden Gegenstand mit einer Aussage zusammen, die sich auf diesen Gegenstand bezieht"
(Sapir 1961, 40). — „In der alten Formel S ist P für alle Urteile, stellt man die copulative Funk-
tion der Copula dar. Sie spiegelt aber mehr wider: S ist das Subjekt, das, worüber geurteilt wird,
der Sachverhalt ... Das Prädikat, das, was über das Subjekt geurteilt wird, ist die Urteils-
meinung ..." (von Freytag-Löringhoff 1955, 62) — und ein Ägyptologe: „Whenever a
sentence or other set of words can be divided into two parts of which the one part is felt to
convey something as in course of being said about the thing meant by the other part, the former
part is called the predicate, and the latter the subject" (Gardiner 1951, 268).
3.1.2.3 Der Gültigkeitsbereich der beiden Termini
Im Verlauf seiner Darstellung hält es Gardiner (1957, § 297) für nötig, zu „logischen" und
„grammatischen" Subjekten auch noch „semantische" zu konzipieren, und zwar sind dies
Spezialtermini für die Beschreibung des Verbalsatzes. Aus zweierlei Gründen wird diese Kon-
zeption für ihn notwendig: Einmal steht ihm die Identität von „Träger der Verbalhandlung"/
„Täter" und „grammatischem" Subjekt beim Verbum, ebenso „Verbalhandlung" und Prädikat,
nicht zur Diskussion, weswegen jede Abweichung von solchen Bezügen (etwa beim Passiv)
neue Definitionen erfordert. Zum anderen geht er bei der Betrachtung der Verbalsätze nicht
mehr wie bei den Nominalsätzen auf die logischen Bezüge der Satzteile zueinander und zum
Kontext ein, sondern zieht er eine Art „Dependenz"-Betrachtung vor, in der nicht die Aussage
eines Satzes primär, sondern die Bedeutung des Verbums, seine Handlungsart, Zielrichtung und
die semantische Abhängigkeit von „Täter" und „Objekt" vom Verbalinhalt im Vordergrund
stehen.
Besteht man aber auf der Identität von „Träger der Verbalhandlung"/„Täter" und Subjekt
sowie „Verbalhandlung" und Prädikat, kommt es in den Fällen zum Konflikt, in denen ent-
weder die Nominalphrase NP des Adverbialsatzes oder die Adverbialphrase AP oder gar beide
als verbale Form, als Verbalsatz realisiert sind. Der Gesamtsatz entspricht definitionsgemäß
nach wie vor dem einfacheren Adverbialsatz sowohl in grammatischer wie semantischer Struk-
tur, „logische" Subjekte / Prädikate sind in gleicher Weise verteilt und an den entsprechenden
Positionen des Satzes festgemacht: Die „Betonung", die bei der Besetzung der Nominalphrasen-
position durch emphatische Formen auf die Adverbialphrase fällt, ist keine „besondere Kraft",
die den emphat. Formen etwa innewohnt (einer Ansicht solcher irrtümlichen Art stellt sich
Polotsky 1964, 278 ff. entgegen), sondern das natürliche Übergewicht des „Prädikats" über
das „Subjekt", das zu stellen ja als eigentliche Leistung des gern. sdm=f ermittelt worden ist:
„Une phrase ä Temps Second n'est donc verbale qu'en apparence; c'est une phrase ä predicat
adverbial dont le Temps Second est le sujet, ä la fois logique et grammatical" (Polotsky 1944,
67).
Die „Untersätze" aber, die Verbalsätze, müßten nun ihrerseits weiter untergliedert werden,
etwa das Subjekt des Gesamtsatzes wieder in Subjekt und Prädikat, diese wieder, und so theore-
6) Auch wenn dies ein vergleichsweise primitives Verfahren ist, s. Seibert 1967,34 ff.

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