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Kunst- und Auktionshaus Kärntnerstrasse <Wien> [Hrsg.]
Kunstauktion - Alt-Wiener Porzellan des Klassizismus, Sammlung B.-B., Wien: Steirische Privatsammlung, Silber, Gläser, Porzellan u.a. ; alte und neue Bilder, Graphik, Möbel, Kunstgewerbe ; Versteigerung vom 8. bis 10. Dezember 1941 — Wien, 1941

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https://doi.org/10.11588/diglit.15107#0004
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AUKTIONSBEDINGUNGEN.

Die Versteigerung erfolgt gegen sofortige Barzahlung in Reichs-
mark unter Zurechnung eines Aufgeldes von 15% zum Erstehungspreise. Gesteigert
wird bis zu einer Höhe von RM. 100,— um mindestens RM. 1,— bis RM. 5,—,
über RM. 100,— um RM. 10—, über RM. 500 — um RM. 20,—, über RM. 1000,— um
RM. 50—, bzw. RM. 100,—, über RM. 5000 — um RM. 300,—. Der Zuschlag erfolgt,
wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein Ubergebot abgegeben wird. Eine
Verpflichtung zur Erteilung des Zuschlages besteht für den Versteigerer nicht.

Stellen mehrere Personen das gleiche Gebot und wird nach dreimaligem Aufruf
ein Mehrgebot nicht erzielt, so entscheidet über den Zuschlag das Los. Bei Mei-
nungsverschiedenheiten über den Zuschlag wird der Gegenstand in derselben Ver-
steigerung noch einmal ausgeboten.

Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Mit der Erteilung des Zuschlages geht
die Gefahr für etwaige Beschädigungen, Verluste oder Verwechslungen der erstei-
gerten Sache auf den Ersteher über. Jeder Steigerer kauft für seine eigene Rechnung.

Das Meistbot ist vom Ersteher bei der Auktion selbst zu erlegen. Zahlungen
sind ausnahmslos dem ambulanten Kassier zu leisten.

Die Gegenstände werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich im Augen-
blick des Zuschlages belinden. Nach erfolgtem Zuschlag können Reklamationen
keine Berücksichtigung linden. Durch die jeder Versteigerung vorausgehende Aus-
stellung ist die Möglichkeit gegeben, sich von der Eigenschaft und dem Zustand
jedes Gegenstandes zu überzeugen.

Bei antiken Gegenständen werden grundsätzlich nur solche Fehler oder Be-
schädigungen angeführt, die den künstlerischen Wert eines Gegenstandes beein-
flussen, wie zum Beispiel Ergänzungen bei Plastiken, Ubermalungen, Restaurie-
rungen usw., während kleinere, für die Bewertung gänzlich belanglose nicht be-
sonders erwähnt werden.

Das Eigentum geht erst nach der vollständigen Bezahlung des Erstehungspreises,
inklusive des Aufgeldes, auf den Käufer über.

Der Unterzeichnete behält sich das Recht vor, Nummern zu vereinigen oder
zu trennen oder die Nummernreihenfolge zu unterbrechen oder, wenn ein beson-
derer Grund vorliegt, zurückzustellen.

Wird die Zahlung nicht rechtzeitig geleistet, so kann der Versteigerer wahl-
weise Erfüllung des Kaufvertrages oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung ver-
langen. Der Versteigerer kann den Käufer seiner Rechte aus dem Zuschlag für
verlustig erklären und den Kaufgegenstand auf Kosten des Erstehers noch einmal
zur Versteigerung bringen. In diesem Fall haftet der Käufer für den Ausfall. Da-
gegen hat er auf einen Mehrerlös keinen Anspruch und wird auch zu einem wei-
teren Gebot nicht zugelassen.

Der Versteigerer ist berechtigt, alle Rechte aus dem durch den Zuschlag zu-
stande gekommenen Vertrag im eigenen Namen gellend zu machen; Erfüllungsort
und Gerichtsstand für alle Verpflichtungen des Käufers ist Wien.

Ersteigerte Stücke können ausnahmslos erst nach Schluß der Verstei-
gerung an die Ersteher ausgefolgt werden.

Erstandene Gegenstände sind, soweit sie geringeren Umfanges sind, nach Schluß
der Auktion mitzunehmen, größere Objekte am nächstfolgenden Tage abzuholen.

Die Auktionsleitung behält sich das Recht vor, diejenigen verkauften Objekte,
welche innerhalb drei Tagen nach erfolgtem Zuschlage nicht übernommen wur-
den, auf dem Wege der öffentlichen Versteigerung oder des freihändigen Verkaufes
zu veräußern. Der frühere Ersteher der Objekte hat den eventuellen Mindererlös
sowie die durch den Wiederverkauf entstehenden Spesen zu tragen.

Eine Haftung für die Aufbewahrung verkaufter Nummern können wir in keiner
Weise übernehmen. Der Versand erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des
Käufers. Die Transportversicherung geht zu Lasten des Käufers.

Für die Versteigerung erteilte Kaufanträge werden
auf das gewissenhafteste erledigt, doch bitten wir, uns
die Aufträge spätestens einen Tag vor Beginn der Verstei-
gerung schriftlich zu übergeben. Ferner ersuchen wir uns nicht
näher bekannte Auftraggeber, zu Beginn der Versteigerung ausreichende Deckung
für die erteilten Aufträge zu hinterlegen, andernfalls dieselben nicht berücksichtigt
werden können.

Die Kataloge sind fachmännisch unter Benützung der Angaben des Besitzers
bearbeitet, jedoch können die auf genauester Untersuchung beruhenden Bestim-
mungen und Zuschreibungen nicht gewährleistet werden.

Auslandzahlungen müssen in Devisen oder in freien Reichsmark erfolgen. Die
Annahme von Reichsmarknoten als Zahlung eines Ausländers ist gesetzlich verboten.

Kunstauktionshaus „Kärntnerstraße" (Inli. Josef Gruber)
Wien, L, Kärntnerstraße 4, IL, Stock, Ruf R-26-3-78
 
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