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Karl Friedrich <Baden, Großherzog>
Wir Carl Friderich von Gottes Gnaden, Marggrav zu Baden und Hochberg ... Fügen hiermit ... zu wissen: Was maßen Wir ... denen gesamten Zünften und Handwerkern General-Articul vorgeschrieben haben: [So geschehen Carlsruhe, den 12ten Nov. 1763.] — Karlsruhe, [1763] [VD18 14244152]

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https://doi.org/10.11588/diglit.25703#0007
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lich Uns allein zugeschieden sind, zwischen Unserm Fürstlichen k'iico
und der Zunft getheilt und jedem die Helfte zugeschieden werden, da-
bey aber denen Städten, so bisher dergleichen hergebracht, oder durch
Unsere Fürstliche Privilegien erlangen, ohnbenommen bleiben, noch
ferners von der Zunft Helftigen Antheil den ihr gebührenden Theil zu
beziehen.

Damit nun die - bey vorstehenden ^rciculn obgedachtermaßen ge-
hegte gnädigste Absicht desto gewisser erreichet werden möge; So ist
Unser fernerweiter ernster Wille und Meynung, daß von Seiten Un-
serer Ober - und Aemter auf deren sträckliche Nachgelebung genaue
Obsicht getragen, und die Uebertrettere derselben mit denen verwürkten
Strafen ohnnachsichrlich beleget werden; jedoch alles mit ausdrückli-
chem Vorbehalt, das hierunter Verordnete zu mindern oder zu meh-
ren, ganz oder zum Theil abzuthun, und an dessen statt andere Gesetze
zu machen, wie Wir und Unsere Erben oder Nachkommen es gut be-
finden werden.
Zu wahrer Urkund und desto mehrerer Bekräftigung alles dessen
haben Wir Uns eigenhändig unterschrieben, und Unser gröseres Fürst-
liches Jnstegel beydrucken lassen. So geschehen Carlsruhe, den 12^
Nov. I?6Z.
MWH l Marggrav zu Baden.


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