Karl Philipp <Pfalz, Kurfürst> [Honoree]
Unterthänigst- gehorsamst- und schuldigste Liebes-Pflicht: Welche, als die Von dem Durchläuchtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Carl Philipp, Pfaltz-Graf bey Rhein, des Heil. Römis. Reichs Ertz-Truchses und Chur-Fürsten, ... Unsers gnädigsten Chur-Fürsten und Herrn Hoch-verordnete Preiß-würdigste Huldigungs-Commission Jm Namen Hoch-gedachter Jhro Chur-Fürstl. Durchl. Die Erb-Huldigungs-Pflicht in der Stadt und Vestung Manheim Von dasiger Bürgerschafft und gesampten Unterthanen Den [22: Decem:] 1716 genommen ; Unterthänigst gratulirend abstatten ... in demüthigstem Respect ergeben und recommendiren sollen Die Evangelisch-Lutherische Gemeine, und dero zeitiger Pfarrer daselbsten
— Speyer, 1716 [VD18 14264986]
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