Karl Philipp
Demnach Ihre Churfürstliche Durchleucht zu Vorbiegung der von verschiedenen Deroselben Kriegs-Officiers machenden vielfältigen Wechsel-Schulden, und darauß entspringender allerhand übeler Folgerungen unterm 21. dieses gnädigst verordnet haben und wollen, daß weder Christ noch Jud, keinem derselben .... nicht das Mindeste ohne Vorwissen und Consens seines Regiments-Commendanten auff Wechsel creditiren solle; ...: Mannheim den 26. Martii 1729
— [S.l.], 1729 [VD18 14339439]
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