Karl Philipp; Hallberg, Jakob Tillmann
Von Gottes Gnaden Wir Carl Philipp Pfaltz-Graff bey Rhein des Heil. Römischen Reichs Ertz-Schatz-Meister und Churfürst, ... Fugen hiemit zu wissen, daß Wir wegen des ab dem in hiesigen Unseren Chur-Pfältzischen Landen gewachsenen und hinaus führenden Blätter-Tabac zu erlegen seyenden gewöhnlichen Erlaubnus-Gelds, oder nun genandten Ausgangs-Gebühr, so dann wegen Durch- und Hinausführung so wohl des Chur-Pfältzischen als auch des frembden Blätter und fabricirten Tabacs, nachfolgende gnädigste Verordnung verfassen und in Druck bringen, ...: Geben auff Unserm Jagd-Schloß zu Schwetzingen den 27. Augusti 1739
— [S.l.], 1739 [VD18 14339676]
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