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Neckcr-Eltz oder unter Mannheim hinab zufüh-
ren gedencken, solches jederzeit bcy Straff 10.
Gulden, bcy Unserer Lantzley zuvor anzeigcn
sollen.
Nachdem aber vorgekommen, daß die
Hollander und Tannen-Holtz-Motzer sich bißher
unterstanden, auff ihre den Recker und Rhein
hinab führenden Flößen auch Brenn-Holtz auff-
zuladen, und damit cs nicht wahrgenvmmenwcr-
de, solches unter das Bau-Holtz verstecken; Als
sollen unsere Zoll-Bedienten zu Recker-Ge-
münd und Mannheim genaue Achtung darauff
geben, und da sie auff dergleichen Flotzen einig
Brenn-Holtz finden, so über ein oder zweenKär-
che ausmachcn, solches nicht paßircn lassen, son-
dern anhalten, und darüber zu unserer Kantzley
berichten, und Bescheid erwarten.
XVI.
OUm sechszehenden. Damit dann das Necker-
Thal, sonderlich aber unser Stadt Heydel-
berg und Ladenburg, mit gutem Bren-Hotz vor
andern versehen werden; Als ordnen und wollen
Wir, daß nicht allein die Holtz-Gewerker zu
Waldwimmerspach, Schvnbronn, Moßbronn,
D z Haag,
Neckcr-Eltz oder unter Mannheim hinab zufüh-
ren gedencken, solches jederzeit bcy Straff 10.
Gulden, bcy Unserer Lantzley zuvor anzeigcn
sollen.
Nachdem aber vorgekommen, daß die
Hollander und Tannen-Holtz-Motzer sich bißher
unterstanden, auff ihre den Recker und Rhein
hinab führenden Flößen auch Brenn-Holtz auff-
zuladen, und damit cs nicht wahrgenvmmenwcr-
de, solches unter das Bau-Holtz verstecken; Als
sollen unsere Zoll-Bedienten zu Recker-Ge-
münd und Mannheim genaue Achtung darauff
geben, und da sie auff dergleichen Flotzen einig
Brenn-Holtz finden, so über ein oder zweenKär-
che ausmachcn, solches nicht paßircn lassen, son-
dern anhalten, und darüber zu unserer Kantzley
berichten, und Bescheid erwarten.
XVI.
OUm sechszehenden. Damit dann das Necker-
Thal, sonderlich aber unser Stadt Heydel-
berg und Ladenburg, mit gutem Bren-Hotz vor
andern versehen werden; Als ordnen und wollen
Wir, daß nicht allein die Holtz-Gewerker zu
Waldwimmerspach, Schvnbronn, Moßbronn,
D z Haag,