-AZ c r-) SS-
Stadt-Schreibers zu Ebcrbach, Schuldheisscn
zu Gerach, Schuldheissen oder Stadt-Schrei-
vers zu Hirschhorn, Handschrifft oder Pitt-
schafften, bey Unserer Hoff - Kammer auffle-
aen, daß die Übergebung des Holtzes unbetrüg-
ncher Weise geschehen, wie auch der jenige, der
stine Austheilung einem andern übergiebt, und
solche Uhrkund bey bemeldter Person einer be-
gehret wird, zuforderst derselben Person mit
Hand-Treuen Zusagen, daß er dasselbe Holtz, so
er einem andern zu verführen übergiebt, selbstcn,
oder durch die Seinen, in seinen Kosten zur
Hand gebracht, welches dann hernacher in der
Uhrkund ausdrücklich zu vermeiden.
XXXV.
-MAnn auch zum funff und dreyßigsten in Hin-
außffchrung des Holtzes, dieser Betrug
pflegt vorzuachen, daß die Flotz-Knecht mehr,
als sich gebührt, mit an die Flöhen hencken,
als «vollen Wir hiemit, bey Straffe io. fi. vcr-
bothen haben, daß keine Motz-Knechte, hmfüh-
ro mehr als sechs Kärch Holtz zum höchsten,
wann es Ihnen der Flotz-Meister vergönnet,
für ein Schemel oder Humbs an einem Floß
G 2 vor
Stadt-Schreibers zu Ebcrbach, Schuldheisscn
zu Gerach, Schuldheissen oder Stadt-Schrei-
vers zu Hirschhorn, Handschrifft oder Pitt-
schafften, bey Unserer Hoff - Kammer auffle-
aen, daß die Übergebung des Holtzes unbetrüg-
ncher Weise geschehen, wie auch der jenige, der
stine Austheilung einem andern übergiebt, und
solche Uhrkund bey bemeldter Person einer be-
gehret wird, zuforderst derselben Person mit
Hand-Treuen Zusagen, daß er dasselbe Holtz, so
er einem andern zu verführen übergiebt, selbstcn,
oder durch die Seinen, in seinen Kosten zur
Hand gebracht, welches dann hernacher in der
Uhrkund ausdrücklich zu vermeiden.
XXXV.
-MAnn auch zum funff und dreyßigsten in Hin-
außffchrung des Holtzes, dieser Betrug
pflegt vorzuachen, daß die Flotz-Knecht mehr,
als sich gebührt, mit an die Flöhen hencken,
als «vollen Wir hiemit, bey Straffe io. fi. vcr-
bothen haben, daß keine Motz-Knechte, hmfüh-
ro mehr als sechs Kärch Holtz zum höchsten,
wann es Ihnen der Flotz-Meister vergönnet,
für ein Schemel oder Humbs an einem Floß
G 2 vor