Karl Theodor; Venningen, Carl Philipp; Staat Pfalz [Editor]
Demnach Ihro Churfürstliche Durchleucht, wegen Thätigung deren Zoll- Accis- und Umgelds-Frevlen, vermög Rescripti vom 24ten April ersthin gnädigst verordnet haben, und wollen, daß gedachte Thätigungen nach gnädigster Weisung de 8vâ May 1761. durchgehends von Oberämteren, daß ist, denen Jurisdictional-Beamten zu bestimmten Zeiten verfüget, hierbey in Erkanntnus der Straf nie zu gelind, oder nebenab- auch sonst nachsichtlich verfahren ...: Mannheim den 22ten May 1767
— [S.l.], 1767 [VD18 90586220]
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