Karl Theodor; Hundheim, ...; Staat Pfalz [Editor]
Ihro Churfürstl. Durchl. haben ab unterthänigst vorgekommener Anzeige die Vervortheilungen, welche denen Feldbegütherten, und dem gesambtem Publico durch ohnrichtige Angabe der Güter Morgen Maaß in Kaufen, Verkaufen und sonstigen Handlungen zuzugehen pflegen ... gnädigst zu entnehmen gehabt; Nachdeme nun höchstdieselbe Zusteuer solcher Ohngebuhr dann Vestsetzung künfftig mehrerer Ordnung vi clementissimi Rescripti, vom 27ten Augusti abhin gut befunden haben, und wollen, daß ...allenthalb ... das Maaß nach dem eigentlichen Quadrat-Ruthen betrag ... angemerket, ...: [Mannheim, den 17. Sept. 1773.]
— [S.l.], 1773 [VD18 90519299]
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