Staat Pfalz [Editor]; Karl Theodor <Pfalz, Kurfürst> [Oth.]; Venningen, Carl Philipp ¬von¬ [Oth.]
Ihro Kurfürstliche Durchleucht haben durch gnädigstes Rescript vom 18. November des ausscheinenden Jahrs auf die von Dero Kurpfältzischen Regierung und Hofkammer vorhero erstattete Gutachten die Nachsteuer-Erhebung von dem ausser Landes gehendem Vermögen, zu Beseitigung der hiebei vorgewalteten Anständen in folgendem näher zu bestimmen geruhet, daß ...: Mannheim den 21ten des Christmonats 1785
— [S.l.], 1785 [VD18 14340488]
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