Staat Pfalz [Hrsg.]; Karl Theodor <Pfalz, Kurfürst> [Bearb.]; Reibeld, K. P. ¬von¬ [Bearb.]
Se. Churfürstliche Durchleucht erinnern sich des Churpfälzischen Land-Rechts anderen Theils Tit. VII. im Eingang §. 2 & 3, sodann des V. Titels und dessen zweiten Absazes, nach welcher Vorschrift aller Verkauf von unbeweglichen Gut- und Erbbeständen gerichtlich aufgetragen werden muß ...: Mannheim den 23ten August 1786.
— [S.l.], 1786 [VD18 90501624]
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