Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Karl-und-Faber-Kunst- und -Literaturantiquariat <München> [Hrsg.]
Kulturgeschichte in Wort und Bild (Band 2): Medizin, Naturwissenschaften, Technik: Handschriften, Inkunabeln, Botanik (kolor. Pflanzenwerke), Landwirtschaft (Jagd, Kochbücher), Medizin, Zoologie (kolor. Tafelwerke), Astronomie u. Astrologie, Chemie und Alchimie, Geologie (Bergwerk), Mathematik, Physik (Elektrizität, Optik), Technik (Aeronautik, Gewerbe), Graphik ; Versteigerung 11. - 12. Mai 1937 (Katalog Nr. 14) — München, 1937

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.9825#0007
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
Wichtig für englische u. amerikanisclie Käufer!

Die „Fides Treuhand-Vereinigung Zürich" teilt mit:

„Sofern für englische oder amerikanische Rechnung zur Versteigerung stehende Objekte
ersteigert werden, besteht nach einer von den zuständigen deutschen Behörden der
Fides Treuhand-Vereinigung, Zürich, erteilten grundsätzlichen Bewilligung die Möglich-
keit, die Steigerungsrechnungen durch die Fides Treuhand-Vereinigung, Zürich, Orell
Füssli^Hof, begleichen zu lassen. Hierdurch wird für den ausländischen Käufer eine Ver-
billigung von z. Zt. ca. 33% erzielt. — Wenn Sie von dieser verbilligten Ankaufsmöglich-
keit Gebrauch machen wollen, bitte ich Sie, sich umgehend mit der Fides in Verbindung
zu setzen. Dies kann auch nach Ablauf der Versteigerung geschehen. Der Fides ist die
Abrechnung einzusenden, aus der sich ergeben muß, daß der Ankauf für englische oder
amerikanische Rechnung erfolgt ist. Die Fides wird alsdann, im Verfolge der ihr er-
teilten grundsätzlichen Bewilligung die zur Abwicklung erforderlichen Anträge stellen
und erledigen, so daß Ihnen hieraus keinerlei Arbeit erwächst. Die bisher von der Fides
auf Grund einer früheren Genehmigung übernommenen Geschäfte haben sich stets rei-
bungslos abgewickelt."

"In as much as objects which are to be auctioneered, are bought for an English or
American account, there is — in accordance with a fundamental permission granted by
the competent German authorities of the association of trustees Fides (Treuhand-Ver-
einigung) in Zürich — the possibility to have the auction-accounts balanced and settled
by the Fides Treuhand-Vereinigung in Zürich, Orell Füssli-Hof. Hereby a foreign buyer
may obtain at present the reducing of the price at the rate of about 33%. —
lf you wish to profit by this possibility of buying at a reduced price, I beg to ask you
to enter at once into connection with the Fides. It may be done also after the end of
the auction. )'ou must send to the Fides the settlement of your accounts, from which
there must result that the purchase has been made for an English or American account.
Pursuant to the fundamental permission granted, the Fides will then make and execute
the proposals which are necessary to the settling of the whole affair so that no work
at all may arise to you. The affairs of which the Fides has tili now taken Charge on
the basis of a former granting, have always been settled without any dispute."

Bestimmungen

für teilweise Bezahlung aus Sperrguthaben:

Der Präsident München, den 18. März 1937

des Landesfinanzamts München

(Devisenstelle)

O 1729/551 B II Ah/Mu. Firma Karl & Faber,

Kunst- u. Literatur-Antiquariat
München 2 NW, Karolinenplatz 1
Betrifft: Freigabe von Sperrguthaben für Käufe auf der Frühjahrsauktion.
Gemäß Entscheidung des Herrn Reichswirtschaftsministers vom 12. März 1937 stelle ich
Ihnen die Freigabe von 40% der jeweiligen Rechnungsbeträge frei deutsche Grenze aus
Sperrguthaben (eigenen oder erworbenen) zur teilweisen Bezahlung der auf der kom-
menden Frühjahrsauktion bei Ihnen erworbenen, aus deutschem Besitz stammenden Bü-
cher und Graphiken unter denselben Bedingungen in Aussicht, wie ich mit Bescheid vom
6. Okt. 1936 — O 1729/1973 B II — mitgeteilt habe (vergl. dazu Katalog Auktion XIII,
S. III).

Weiter ist zu beachten, daß für Gegenstände, die nach den nachstehend aufgeführten
Ländern ausgeführt werden, die vorstehende Sonderregelung zur teilweisen Bezahlung
der Rechnungen aus Sperrguthaben nicht gilt:

Argentinien, Chile, Cuba, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland,
Irischer Freistaat, Japan, Kanada, Man-schukuo, Panama, Südafrikanische Union ein-
schließlich des Mandatsgebietes Südwestafrika, Syrien-Libanon; außerdem noch England
und Österreich.

Die jeweiligen Freigabeanträge sind bei meiner Stelle einzureichen, gleichgültig, in wel-
chem Bezirk das betreffende Sperrguthaben geführt wird. Dem Antrag sind beizufügen:
Rechnungsabschrift, Bestätigung der kontoführenden Bank über die Art des Sperrgut-
habens, Nachweis über den Eingang von 60% des Rechnungswertes frei deutsche Grenze
in Devisen oder freien Reichsmark bezw. über ein bestehendes Verrechnungsabkommen
und Erklärung, daß es sich um Gegenstände aus der Frühjahrsauktion handelt.

Im Auftrage gez.: Ahammer.
 
Annotationen