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Karlowa, Otto [Gefeierte Pers.]
Über die Reception des römischen Rechts in Deutschland: mit besonderer Rücksicht auf Churpfalz ; Rede zum Geburtsfeste des höchstseligen Grossherzogs Carl Friedrich von Baden und zur akademischen Preisvertheilung am 22. November 1878 — Heidelberg, 1878

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https://doi.org/10.11588/diglit.5152#0003
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H o c h a n s e h n 1 i c h e Versa m m 1 u n g !

Begeht unsre Hochschule schon alljährlich am W. November ia ernster
Pietät die Gedächtnissfeier ihres Wiederherstellers, des Grossherzogs Carl
Friedrich, so erneuert sich ihr heute, wo seit der Gehurt desselben ein und
ein halbes Jahrhundert dahingegangen' sind, besonders lebhaft das Gefühl
dankbarer Erinnerung an die hohen Verdienste des edlen Fürsten.

Carl Friedrich hat vielfach durch die That gezeigt, wie er sich bewusst
war, dass die fürstliche Würde ihren Träger vor Allem verpflichtet, die be-
stehende Rechtsordnung zu schirmen und für die zeitgemässe Verbesserung
derselben Sorge zu tragen. Für die Rechtspflege, sowohl die bürgerliche
als die peinliche, begann unter ihm eine neue Epoche. Die heilsamen Re-
formen, : welche er auf diesem Gebiet vorgenommen, waren sämmtlich von
tiefem Interesse für das Wohl des ihm anvertrauten Landes und dem Geiste
einer edlen Humanität eingegeben. Willkürliche Machtsprüche, Acte der Ca-
binetsjustiz, welche in den Zeiten des aufgeklärten Despotismus noch nicht
zu den Seltenheiten gehörten, weiss die Geschichte von Carl Friedrich nicht
zu berichten.

Bei allem Streben des trefflichen Fürsten, dem Recht und dessen Ver-
tretern, den Juristen, die ihnen gebührende Stellung zu sichern, war er doch
juristischer Einseitigkeit, wie sie ihm innerhalb seines geheimen Raths be-
gegnet sein mochte, durchaus abhold.1) Als er zur Regierung gelangte, be-
herrschten die Juristen alle Zweige der Staatsverwaltung. Ihrer Beurtheilung
unterlag damals noch ein weit grösserer Theil der Staatsgeschäfte, als dies
 
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