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Hofmann, Friedrich Hermann [Editor]; Bayern / Staatsministerium des Innern für Kirchen- und Schul-Angelegenheiten [Editor]
Kunstdenkmäler des Königreichs Bayern (2,4): Bezirksamt Parsberg — München, 1906

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https://doi.org/10.11588/diglit.36886#0020
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IV. B.-A. Parsberg.

die nach dem Aussterben des eingesessenen Geschlechts der Parsberger 1730 an die
fränkischen Grafen von Schönborn gefallen war. Ein Jahr später, 1793, kam von den
Erben der Tilly auch die Herrschaft Helfenberg wieder an Bayern. Die vordem
reichsunmittelbaren Herrschaften verloren jedoch durch den Übergang an Bayern
diese Eigenschaft nicht; sie waren lediglich durch Personalunion mit Bayern verbunden.
Den letzten Teil des heutigen Bezirksamtsgebietes erwarb Bayern mit der Herr-
schaft Hohenburg. Bis 1237 im Besitz der mächtigen Grafen von Hohenburg, die
ihr Geschlecht von den alten Markgrafen von Cham und Vohburg ableiteten, war
die Herrschaft durch Schenkung an das Bistum Regensburg gekommen. Sie verblieb
auch — von verschiedenen Verpfändungen abgesehen — bei dem Hochstift, bis das
durch Reichsdeputationshauptschluß 1803 in ein weltliches Fürstentum umgewandelte
Gebiet der Stadt und des Bistums Regensburg 1810 an Bayern heb
Bei den Territorialeinteilungen des Königreichs Bayern in den Jahren 1808,
1810 und 1817 wurde das so entstandene Gebiet dem Regenkreise, 1838 dem Kreise
Oberpfalz zugewiesen.
Der Sitz der Kgl. Verwaltungsbehörde war ursprünglich Vclburg. Erst 1880
wurde das Bezirksamt von Velburg nach Parsberg verlegt. Das Bezirksamt umfaßt
jetzt die Amtsgerichtsbezirke Parsberg und Hemau.
ln kirchlicher Hinsicht gehörte das Gebiet bis zur Reformation mit seinem
größeren Teil zur Diözese Regensburg. Nördlich griff jedoch bereits das Bistum
Eichstätt mit dem Dekanat Velburg ein; auch die südwestliche Ecke mit Breiten-
brunn gehörte zu Eichstätt (Dekanat Dietfurt). Die vielfachen religiösen Wirren,
von denen im 16. und 17. Jahrhundert die Oberpfalz betroffen wurde, blieben dem
Hauptteil des Gebietes, der dem Herzogtum Neuburg zugehörte, teilweise wenigstens
erspart, insofern als dort nur ein zweimaliger Religionswechsel stattfand. Nachdem
Ottheinrich die lutherische Lehre zur Einführung gebracht hatte, kehrte Herzog
Wolfgang Wilhelm (1614—1633) wieder zum Katholizismus zurück.
Dagegen hatten die zur Kurpfalz gehörigen Gebietsteile — die Herrschaften
Hohenfels und Helfenberg — den oftmaligen Religionswechsel des Landes mitzu-
machen. In der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts wurde die lutherische Religion
eingeführt, Friedrich III. der Fromme (1339—1376) und mit ihm sein Land bekannten
sich zum Calvinismus, Kurfürst Ludwig AT. (1576—1583) griff wieder zur Lehre
Luthers zurück, während Friedrich IV. (1583—1610) und Friedrich V. (?6io—1620)
den Calvinismus von neuem einführten.
Die Zuweisung der Oberpfalz an Kurfürst Maximilian bewirkte die Wiedereinfüh-
rung der katholischen Religion auch in diesen Gebietsteilen, so daß um Mitte des
17. Jahrhunderts der ganze Bezirk wieder katholisch war. Die mittelalterliche Bis-
tumseinteilung trat somit im allgemeinen wieder in ihre alten Rechte ein.
Ein altes Kloster besitzt der Bezirk nicht. Auch die Wiedereinführung der
katholischen Religion im 17. Jahrhundert hatte keine Klosterneugründung zur Folge,
dagegen die Erbauung von zwei großen, vielbesuchten Wallfahrtskirchen : Eichelberg
und Habsberg.
 
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