MÜNZENBERG
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zur Hälfte vorhanden ist (Fig. 119); sie war gleichfalls mit einem Klecblattbogen
überdeckt. Auch zu ihr führte eine äussere Treppe, deren Unterbau uns noch in
den Fundamenten, einem Gewölbe und einem Trümmerhaufen von Steinen und
Mörtel erhalten ist. Das Gewölbe hatte bloss einen nach der Palasmauer zu steigenden
Schenkel. Allem Anscheine nach bildeten die Treppen zum zweiten und dritten
Stockwerke eine gemeinschaftliche Anlage; wenigstens liegt zwischen dem ehemaligen
Gewölbe der Treppe des zweiten Stockes und jener des dritten, der westlichen,
noch heute eine Antrittsstufe, die den beiden Treppen gemeinschaftlich gehört zu
haben scheint. Vor dem Gewölbe der westlichen Treppenanlage für das dritte
Stockwerk liegen auch noch die unteren Quadern dieser Anlage und unter diesen ein
Stück prohlirten Sockels. Stand somit die östliche Gewölbeanlage zu der Thür-
öffnung des zweiten Stockes in der angedeuteten Beziehung, was nicht abzuweisen
ist, so ist eine gleiche für die östliche zu der Thüröhhung des dritten Stockes
anzunehmen, wozu auch an sich schon genügende Gründe vorhanden sind. *)
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zur Hälfte vorhanden ist (Fig. 119); sie war gleichfalls mit einem Klecblattbogen
überdeckt. Auch zu ihr führte eine äussere Treppe, deren Unterbau uns noch in
den Fundamenten, einem Gewölbe und einem Trümmerhaufen von Steinen und
Mörtel erhalten ist. Das Gewölbe hatte bloss einen nach der Palasmauer zu steigenden
Schenkel. Allem Anscheine nach bildeten die Treppen zum zweiten und dritten
Stockwerke eine gemeinschaftliche Anlage; wenigstens liegt zwischen dem ehemaligen
Gewölbe der Treppe des zweiten Stockes und jener des dritten, der westlichen,
noch heute eine Antrittsstufe, die den beiden Treppen gemeinschaftlich gehört zu
haben scheint. Vor dem Gewölbe der westlichen Treppenanlage für das dritte
Stockwerk liegen auch noch die unteren Quadern dieser Anlage und unter diesen ein
Stück prohlirten Sockels. Stand somit die östliche Gewölbeanlage zu der Thür-
öffnung des zweiten Stockes in der angedeuteten Beziehung, was nicht abzuweisen
ist, so ist eine gleiche für die östliche zu der Thüröhhung des dritten Stockes
anzunehmen, wozu auch an sich schon genügende Gründe vorhanden sind. *)
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