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in. Lychen. Ansicht nach Merian (um 1650)
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Stadt mit Z725 Einwohnern.
Die Stadt L. wurde am 2z. Januar 1248 von Markgraf Johann I. gegründet, einem jener kolonisatorisch hervor-
ragend begabten Askanier, denen die Mark Brandenburg im wesentlichen ihre deutsche Besiedlung verdankt. Die
Stelle der neuen, rings von Wasser umgebenen Stadt war strategisch und verkehrstechnisch ausgezeichnet gewählt.
In L. überschritt die Straße von Templin nach Mecklenburg und Pommern mühelos die breite Lychener Scenkette.
Durch glückliche Überlieferung der Gründungsurkunde sind wir über die Anlegung der Stadt ausführlich
unterrichtet. Danach hatte der Markgraf seinen Getreuen, den Brüdern Daniel und Eberhard v. Parwenitz seine
Stadt „Glichen" zu erbauen übergeben. Dafür sollte ihnen ein Drittel des Zinses von den Bauplätzen und den
(freibleibenden) grünen Flächen sowie der dritte Teil aus den GerichtSgcfällen zustehcn. Sie erhielten ferner als
Lehen 50 Hufen und eine 16 Hufen große Insel bei der Stadt, zwei Fischwehre im Fluß daselbst und schließlich
zwei zum Schultheißenamt gehörige Mühlen, von denen eine im Fluß „Costcrnitz" (Küstrinchener Bach), die andere
bei der Stadt lag. Der Markgraf und seine Erben sollten nicht das Recht haben, sie durch irgendeinen anderen Bau
zu schädigen. Die Stadt erhielt 150 Hufen, von denen zwei Drittel dem Ackerbau und ein Drittel als Viehweide
dienen sollten. Der jährliche Hufcnzins für den Markgrafen wurde auf drei Schilling brandenburgischer Pfennige
für die Hufe festgesetzt. Zunächst wurden aber für den Aufbau sechs abgabenfreie Jahre (vom 11. November 1248
an gerechnet) gewährt, nach deren Ablauf L. dasselbe Recht wie die übrigen markgräflichen Städte erhalten sollte.
Die beiden Unternehmer durften ebenso wie die Bewohner der Stadt mit Reusen und kleinen Netzen in der Nach-
barschaft fischen (Riedel XIII zi6; Krabbo-Winter Nr. 718).
Von einer Burg L. hören wir um diese Zeit nichts. Späterer Überlieferung zufolge soll sie sich an der Stelle des
Marktes (unfern der Kirche) befunden haben und bis zum Brand von i6zz als Rathaus benutzt worden sein (Be-
richt des Magistrats von 174z). Sie wird der Sitz des 1248 erwähnten Schulthcißenamtes und des 1299 genannten
landesherrlichen Vogts gewesen sein („Henricus Krowel advocatuS noster in Lychen": Riedel 2L XIII 9). 1Z04
ist L. landesherrliche Münzstätte (Krabbo-Winter Nr. 1895). Der Vogt, der noch 1Z09 als solcher erscheint
(ebda.^L XIII 20, siehe auch izo4:^ II ggi und 8 I 259), war wohl der landesherrliche Verwalter des 1299 und
1Z05 bezeugten Landes Lychen (cbda. 2L XIII 8 und 15), das um die Jahrhundertwende an Mecklenburg
kam (vgl. Krabbo-Winter Nr. 1764 und 2612) und dort bis zur Rückeroberung durch Friedrich II. blieb (1440).
Damals übertrug der Kurfürst den Schutz der Städte und Vogteien Lychen und Woldeck Hans v. Arnim, Haupt-
mann im Uckcrland. Als Vogt zu Lychen wird Hans Kule genannt (Riedel XIII 106; UB Arnim I 105). Die
Vogtci L. begegnet zuletzt 1489/90, als sie neben Boitzenburg und der uckcrmärkischen Landvogtei im Pfandbesitz
des Henning v. Arnim erscheint (Riedel XIII 419; UB Arnim I zi6).
Den Umfang des Landes Lychen kennen wir nicht genau. Es gehörten außer der Stadt L. und dem Kloster Himmel-
pfort etwa folgende Dörfer dazu: Bredcreiche, Jootzen, Tangersdorf, Wuppgarten, Alt und Neu Thymen, Retzow,
Rutenberg, Beenz, Küstrinchen, Brüsenwalde, Rosenow und Thomsdorf (vgl. v. Arnim-Densen S. zi und
Schulze, Landesteilungen, S. 29 s.).
Die wirtschaftliche Betätigung der Bürger war nicht nur das Handwerk, wie die Ausstattung der Stadt
bei der Gründung mit Ackerland, Weide und Fischereigerechtigkeiten zeigt. Da der Boden um L. nun sehr leicht
ist, kann der Ackerbau nur wenig ertragreich gewesen sein. Um so ausgiebiger wird also der Fischfang auf den zahl-
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in. Lychen. Ansicht nach Merian (um 1650)
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Stadt mit Z725 Einwohnern.
Die Stadt L. wurde am 2z. Januar 1248 von Markgraf Johann I. gegründet, einem jener kolonisatorisch hervor-
ragend begabten Askanier, denen die Mark Brandenburg im wesentlichen ihre deutsche Besiedlung verdankt. Die
Stelle der neuen, rings von Wasser umgebenen Stadt war strategisch und verkehrstechnisch ausgezeichnet gewählt.
In L. überschritt die Straße von Templin nach Mecklenburg und Pommern mühelos die breite Lychener Scenkette.
Durch glückliche Überlieferung der Gründungsurkunde sind wir über die Anlegung der Stadt ausführlich
unterrichtet. Danach hatte der Markgraf seinen Getreuen, den Brüdern Daniel und Eberhard v. Parwenitz seine
Stadt „Glichen" zu erbauen übergeben. Dafür sollte ihnen ein Drittel des Zinses von den Bauplätzen und den
(freibleibenden) grünen Flächen sowie der dritte Teil aus den GerichtSgcfällen zustehcn. Sie erhielten ferner als
Lehen 50 Hufen und eine 16 Hufen große Insel bei der Stadt, zwei Fischwehre im Fluß daselbst und schließlich
zwei zum Schultheißenamt gehörige Mühlen, von denen eine im Fluß „Costcrnitz" (Küstrinchener Bach), die andere
bei der Stadt lag. Der Markgraf und seine Erben sollten nicht das Recht haben, sie durch irgendeinen anderen Bau
zu schädigen. Die Stadt erhielt 150 Hufen, von denen zwei Drittel dem Ackerbau und ein Drittel als Viehweide
dienen sollten. Der jährliche Hufcnzins für den Markgrafen wurde auf drei Schilling brandenburgischer Pfennige
für die Hufe festgesetzt. Zunächst wurden aber für den Aufbau sechs abgabenfreie Jahre (vom 11. November 1248
an gerechnet) gewährt, nach deren Ablauf L. dasselbe Recht wie die übrigen markgräflichen Städte erhalten sollte.
Die beiden Unternehmer durften ebenso wie die Bewohner der Stadt mit Reusen und kleinen Netzen in der Nach-
barschaft fischen (Riedel XIII zi6; Krabbo-Winter Nr. 718).
Von einer Burg L. hören wir um diese Zeit nichts. Späterer Überlieferung zufolge soll sie sich an der Stelle des
Marktes (unfern der Kirche) befunden haben und bis zum Brand von i6zz als Rathaus benutzt worden sein (Be-
richt des Magistrats von 174z). Sie wird der Sitz des 1248 erwähnten Schulthcißenamtes und des 1299 genannten
landesherrlichen Vogts gewesen sein („Henricus Krowel advocatuS noster in Lychen": Riedel 2L XIII 9). 1Z04
ist L. landesherrliche Münzstätte (Krabbo-Winter Nr. 1895). Der Vogt, der noch 1Z09 als solcher erscheint
(ebda.^L XIII 20, siehe auch izo4:^ II ggi und 8 I 259), war wohl der landesherrliche Verwalter des 1299 und
1Z05 bezeugten Landes Lychen (cbda. 2L XIII 8 und 15), das um die Jahrhundertwende an Mecklenburg
kam (vgl. Krabbo-Winter Nr. 1764 und 2612) und dort bis zur Rückeroberung durch Friedrich II. blieb (1440).
Damals übertrug der Kurfürst den Schutz der Städte und Vogteien Lychen und Woldeck Hans v. Arnim, Haupt-
mann im Uckcrland. Als Vogt zu Lychen wird Hans Kule genannt (Riedel XIII 106; UB Arnim I 105). Die
Vogtci L. begegnet zuletzt 1489/90, als sie neben Boitzenburg und der uckcrmärkischen Landvogtei im Pfandbesitz
des Henning v. Arnim erscheint (Riedel XIII 419; UB Arnim I zi6).
Den Umfang des Landes Lychen kennen wir nicht genau. Es gehörten außer der Stadt L. und dem Kloster Himmel-
pfort etwa folgende Dörfer dazu: Bredcreiche, Jootzen, Tangersdorf, Wuppgarten, Alt und Neu Thymen, Retzow,
Rutenberg, Beenz, Küstrinchen, Brüsenwalde, Rosenow und Thomsdorf (vgl. v. Arnim-Densen S. zi und
Schulze, Landesteilungen, S. 29 s.).
Die wirtschaftliche Betätigung der Bürger war nicht nur das Handwerk, wie die Ausstattung der Stadt
bei der Gründung mit Ackerland, Weide und Fischereigerechtigkeiten zeigt. Da der Boden um L. nun sehr leicht
ist, kann der Ackerbau nur wenig ertragreich gewesen sein. Um so ausgiebiger wird also der Fischfang auf den zahl-