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reichen Gewässern der Umgebung betrieben worden sein. Diese wichtige Einnahmequelle wurde den Lychenern
indessen bald durch daö neugegründete Kloster Himmelpfort geschmälert. Das führte dann zu endlosen Streitig-
keiten zwischen der Stadt und den Mönchen, die sich bis ins 16. Ih. hinzogen (vgl. Riedel XIII 8; Krabbo-
Winter Nr. 1768; Kirchner, Himmclpforte, S. 28—Z7).
iz2o erwarben Rat und Gemeinde drei Seen vom Kloster: „Dipc Auzenc" (Tiefer Zootzen), „Leyst" (Lehstsee)
und „parvum Crun" (Kleiner Kronsee) (Riedel XIII 64). An weiteren Besitzungen gehörte der Stadt später
u. a. das 50 Hufen große Küstrinsche Feld (1248 zur Ausstattung der Brüder v. Parwenitz), das lange Zeit
wüst lag und erst 1719 wieder urbar gemacht wurde (Bericht des Magistrats von 174z).
Auf den schlechten wirtschaftlichen Zustand Lychens im 15. Äh. deuten zwei Zeugnisse von 1464 und 1467. 1464
erhielt die Stadt in Ansehung der „bawfellikeyt der muren und vestungc unser stat Lichenn" vom Kurfürsten das
Recht, auf der Feldmark Gandcnitz Kalkstein zu graben und abzufahren. Sie durfte ihn indessen nicht Weiter-
verkäufen (Riedel XIII 107). In Hinsicht auf „den verderb und die nohtwendigkeit unserer stadt Liechen, daß
die in etzliche wege verwüstet ist, auf daß die nun gebessert und wieder gebauet werde und aufkommen möge" trat
ihr derselbe Kurfürst drei Zahre später die Einnahmen aus dem Schutzgeld der Lychener Juden ab (cbda. XIII
108). Die landesherrlichen Einkünfte an Orbede aus der Stadt, die 24 Rheinische Gulden betrugen, erhielt 1490
der kurfürstliche Türknecht Heinrich Michel auf Lebenszeit (ebda. 109).
Die Verwaltung der Stadt lag in Händen von Bürgermeister und Ratmannen (1Z20 zuerst erwähnt, s. 0.), die
sich aus den angesehensten Handwerken, den Viergcwerken, ergänzten. Neben dem Rat hatten die Viertelsmeister als
Vertreter der Bürgerschaft einen gewissen Einfluß. Bis zum zo-jährigen Kriege zählte der Rat 12 Mitglieder,
4 Bürgermeister und 8 Ratmannen, die zwei jährlich wechselnde Gruppen bildeten, von denen jeweils eine das
Stadtregiment handhabte, die andere beratende Funktionen auöübte. Von 1712 bis zur Einführung der Stcin'schcn
Städteordnung (1808/09) bestand der Magistrat auf ausdrücklichen königlichen Erlaß hin aus fünf Mitgliedern:
dem „consul dirigenS", dem Prokonsul, dem Kämmerer und zwei Senatoren. Die Gerichtsbarkeit wurde
anfangs vom Schultheißen (vgl. die Urkunde von 1248; izz2 wird „Conradus Paschcdach prefectuS" genannt,
Riedel XIII 67), später — im Besitz des Magistrats — vom Stadtrichter und von den Schöffen aus der Bürger-
404 schäft, im 18. Äh. vom Magistrat selber ausgeübt.
Die Nachrichten über die kirchlichen Verhältnisse Lychens setzen 1299 ein, als der erste Pfarrer genannt
wird, der bei der Gründung Himmelpforts als Zeuge zugegen war: „Theodoricus plebanus in Lychen" (Riedel
XIII9). 1Z42 wird hier eine Johanniterkommcnde bezeugt, als sich der Komtur Heinrich v. Wesenberg zu Gartow
und Lychen mit dem Abt Michael von Himmelpfort über die kirchliche Zugehörigkeit von Groß Thymen einigt. Die
Dorfbewohner sollten sich zur Kirche in Kastaven halten, die ihrerseits Tochterkirche von Lychen war. Unter den
Zeugen erscheint Dietrich Crovel (aus der Familie des Vogtes von 1299! s. 0.), Prior in Lychen (Riedels XIII 10z).
Auf die Ansässigkeit des Äohanniterordenö dürfte auch das Patrozinium der Aohanneskirche zurückgehen, die bis
1Z02 der Maria geweiht gewesen sein soll, als der Äohanniterorden den Patronat erhielt (Meklenburgisches Ur-
kundenbuch V S. 51). Noch 1640 war der Orden Patron, später der Landesherr. Heute ist Lychen Mutterkirche
für Alt Placht und Annenwaldc.
Schließlich wissen wir von drei H 0 spitä lern in L.: das Heiliggeist-Hospital für Stadtarme, dasGeorgen-Hospital
(vor dem Stargarder Tor) und das Gertrauden-Hospital (vor dem Fürstenberger Tor) für Fremde und Kranke.
Alle drei verfielen früh, das erste wurde nach dem Stadtbrand von 1752 wieder aufgebaut. Es wird bereits 1520
erwähnt, als ihm der Lychener Bürger Johannes Scriver Einkünfte im Dorfe Retzow vermachte (8 Talente branden-
burgische Pfennige jährlich von 16 Hufen: Riedel XIII 65; vgl. auch ebda. 78 (1408)). Später gehörte dem
Hospital auch die Schreibcrmühle, die nach ihrem vorgenannten Besitzer bereits izzi als „ScrivcrSmolne" be-
zeugt ist (Riedel XIII 67).
Die allgemeine politische und wirtschaftliche Bedeutung Lychens ist über ein bescheidenes Maß nie hinausgediehcn,
da alle Voraussetzungen hierfür fehlten. Verheerende Brände, so i6zz, 1684 und 1752, haben der Stadt großen
Schaden zugefügt und namentlich alle geschichtlichen Quellen vernichtet, so daß wir über ihre Vergangenheit leider
nur ungenügend unterrichtet sind.
Wappen: An Silber der rote brandenburgische Adler (O. Hupp, Wappen und Siegel der deutschen Städte, 1. Heft,
Frankfurt a. M. 1896, S. zz und ;6).
Schrifttum: Riedels XIII 8ff. und UB Arnim I, Register.— Bratring II495ff. — Berghaus 1428; II260, 284.
— Riehl-Scheu S.251. — Fidicin IV244ff. — sStobwasserj, LychenU.-M.u. Umgebung, Lychen 1898. — v.Arnim-
Densen, Über die Vogteien der Uckermark (Mitt. d. Uckcrm. Mus.- und Gesch.-Vereins I. Bd., 1901 S. zi f.).
— Siedler S. n6f. — Herold S. 122 s. — Berth. Schulze, Brandenburgische Landcsteilungen 1258—1817,
Berlin 1928 (Einzelschriften der Historischen Kommission f. d. Prov. Brdbg. usw., Heft 1 S. 29 s.). — Rud.
Schmidt, Aus der älteren Vergangenheit der Stadt L. (Kreiskalender 1928 S. iv7ff.). — Derselbe, Lychener Merk-
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reichen Gewässern der Umgebung betrieben worden sein. Diese wichtige Einnahmequelle wurde den Lychenern
indessen bald durch daö neugegründete Kloster Himmelpfort geschmälert. Das führte dann zu endlosen Streitig-
keiten zwischen der Stadt und den Mönchen, die sich bis ins 16. Ih. hinzogen (vgl. Riedel XIII 8; Krabbo-
Winter Nr. 1768; Kirchner, Himmclpforte, S. 28—Z7).
iz2o erwarben Rat und Gemeinde drei Seen vom Kloster: „Dipc Auzenc" (Tiefer Zootzen), „Leyst" (Lehstsee)
und „parvum Crun" (Kleiner Kronsee) (Riedel XIII 64). An weiteren Besitzungen gehörte der Stadt später
u. a. das 50 Hufen große Küstrinsche Feld (1248 zur Ausstattung der Brüder v. Parwenitz), das lange Zeit
wüst lag und erst 1719 wieder urbar gemacht wurde (Bericht des Magistrats von 174z).
Auf den schlechten wirtschaftlichen Zustand Lychens im 15. Äh. deuten zwei Zeugnisse von 1464 und 1467. 1464
erhielt die Stadt in Ansehung der „bawfellikeyt der muren und vestungc unser stat Lichenn" vom Kurfürsten das
Recht, auf der Feldmark Gandcnitz Kalkstein zu graben und abzufahren. Sie durfte ihn indessen nicht Weiter-
verkäufen (Riedel XIII 107). In Hinsicht auf „den verderb und die nohtwendigkeit unserer stadt Liechen, daß
die in etzliche wege verwüstet ist, auf daß die nun gebessert und wieder gebauet werde und aufkommen möge" trat
ihr derselbe Kurfürst drei Zahre später die Einnahmen aus dem Schutzgeld der Lychener Juden ab (cbda. XIII
108). Die landesherrlichen Einkünfte an Orbede aus der Stadt, die 24 Rheinische Gulden betrugen, erhielt 1490
der kurfürstliche Türknecht Heinrich Michel auf Lebenszeit (ebda. 109).
Die Verwaltung der Stadt lag in Händen von Bürgermeister und Ratmannen (1Z20 zuerst erwähnt, s. 0.), die
sich aus den angesehensten Handwerken, den Viergcwerken, ergänzten. Neben dem Rat hatten die Viertelsmeister als
Vertreter der Bürgerschaft einen gewissen Einfluß. Bis zum zo-jährigen Kriege zählte der Rat 12 Mitglieder,
4 Bürgermeister und 8 Ratmannen, die zwei jährlich wechselnde Gruppen bildeten, von denen jeweils eine das
Stadtregiment handhabte, die andere beratende Funktionen auöübte. Von 1712 bis zur Einführung der Stcin'schcn
Städteordnung (1808/09) bestand der Magistrat auf ausdrücklichen königlichen Erlaß hin aus fünf Mitgliedern:
dem „consul dirigenS", dem Prokonsul, dem Kämmerer und zwei Senatoren. Die Gerichtsbarkeit wurde
anfangs vom Schultheißen (vgl. die Urkunde von 1248; izz2 wird „Conradus Paschcdach prefectuS" genannt,
Riedel XIII 67), später — im Besitz des Magistrats — vom Stadtrichter und von den Schöffen aus der Bürger-
404 schäft, im 18. Äh. vom Magistrat selber ausgeübt.
Die Nachrichten über die kirchlichen Verhältnisse Lychens setzen 1299 ein, als der erste Pfarrer genannt
wird, der bei der Gründung Himmelpforts als Zeuge zugegen war: „Theodoricus plebanus in Lychen" (Riedel
XIII9). 1Z42 wird hier eine Johanniterkommcnde bezeugt, als sich der Komtur Heinrich v. Wesenberg zu Gartow
und Lychen mit dem Abt Michael von Himmelpfort über die kirchliche Zugehörigkeit von Groß Thymen einigt. Die
Dorfbewohner sollten sich zur Kirche in Kastaven halten, die ihrerseits Tochterkirche von Lychen war. Unter den
Zeugen erscheint Dietrich Crovel (aus der Familie des Vogtes von 1299! s. 0.), Prior in Lychen (Riedels XIII 10z).
Auf die Ansässigkeit des Äohanniterordenö dürfte auch das Patrozinium der Aohanneskirche zurückgehen, die bis
1Z02 der Maria geweiht gewesen sein soll, als der Äohanniterorden den Patronat erhielt (Meklenburgisches Ur-
kundenbuch V S. 51). Noch 1640 war der Orden Patron, später der Landesherr. Heute ist Lychen Mutterkirche
für Alt Placht und Annenwaldc.
Schließlich wissen wir von drei H 0 spitä lern in L.: das Heiliggeist-Hospital für Stadtarme, dasGeorgen-Hospital
(vor dem Stargarder Tor) und das Gertrauden-Hospital (vor dem Fürstenberger Tor) für Fremde und Kranke.
Alle drei verfielen früh, das erste wurde nach dem Stadtbrand von 1752 wieder aufgebaut. Es wird bereits 1520
erwähnt, als ihm der Lychener Bürger Johannes Scriver Einkünfte im Dorfe Retzow vermachte (8 Talente branden-
burgische Pfennige jährlich von 16 Hufen: Riedel XIII 65; vgl. auch ebda. 78 (1408)). Später gehörte dem
Hospital auch die Schreibcrmühle, die nach ihrem vorgenannten Besitzer bereits izzi als „ScrivcrSmolne" be-
zeugt ist (Riedel XIII 67).
Die allgemeine politische und wirtschaftliche Bedeutung Lychens ist über ein bescheidenes Maß nie hinausgediehcn,
da alle Voraussetzungen hierfür fehlten. Verheerende Brände, so i6zz, 1684 und 1752, haben der Stadt großen
Schaden zugefügt und namentlich alle geschichtlichen Quellen vernichtet, so daß wir über ihre Vergangenheit leider
nur ungenügend unterrichtet sind.
Wappen: An Silber der rote brandenburgische Adler (O. Hupp, Wappen und Siegel der deutschen Städte, 1. Heft,
Frankfurt a. M. 1896, S. zz und ;6).
Schrifttum: Riedels XIII 8ff. und UB Arnim I, Register.— Bratring II495ff. — Berghaus 1428; II260, 284.
— Riehl-Scheu S.251. — Fidicin IV244ff. — sStobwasserj, LychenU.-M.u. Umgebung, Lychen 1898. — v.Arnim-
Densen, Über die Vogteien der Uckermark (Mitt. d. Uckcrm. Mus.- und Gesch.-Vereins I. Bd., 1901 S. zi f.).
— Siedler S. n6f. — Herold S. 122 s. — Berth. Schulze, Brandenburgische Landcsteilungen 1258—1817,
Berlin 1928 (Einzelschriften der Historischen Kommission f. d. Prov. Brdbg. usw., Heft 1 S. 29 s.). — Rud.
Schmidt, Aus der älteren Vergangenheit der Stadt L. (Kreiskalender 1928 S. iv7ff.). — Derselbe, Lychener Merk-