Templin
147
Als nach jahrelangen Wirren die Mark dann an die Wittelsbacher gekommen war, bestätigte auch Ludwig der
Ältere 1Z25 der Stadt das vorerwähnte Eigentum (RiedelsXIII168). Der umfangreiche Grundbesitz Templins
ist also schon sehr früh von der Stadt erworben worden. Weitgehend hatte T. auch die landesherrlichen Rechte an
sich gebracht. Möglicherweise diente dem auch die Hinwendung der Stadt zum falschen Woldemar (vgl. Riedels XIII
169 si Z52j). Was der Landesherr noch in T. besaß, gibt dann bas Landbuch Kaiser Karls IV. wieder. Danach hatte
der Markgraf 1Z75 noch die Orbede mit 40 Silbermark jährlich in Besitz sowie den Patronat der Pfarrkirche.
Das oberste Gericht und die Hälfte des niederen aber waren dem Rate für 50 Mark verpfändet. Schließlich werden
die Befestigungsanlagen (municiones) Templins genannt, die dem Markgrafen unterstanden (Landbuch S. Z48).
Die Entwicklung Templins, die im 14. 2H. auf Kosten des Landeshcrrn zweifellos kräftig vorangeschritten war
und sich in den prachtvollen Wehrbauten der Stadt noch heute äußert, wird von den wirren Zuständen unter der
Pfandherrschaft Josts von Mähren nicht unbeeinflußt geblieben sein. Die dauernden Einfälle der Pommern und
Mecklenburger fanden sogar erst 1427 mit dem Frieden zu Eberswalde und Templin ihr Ende.
Die Stadt hat dann unter denHohenzollern,als stetigere Verhältnisse cingetreten waren, ihren Grundbesitznoch
vermehrt. Nach der Bestätigung aller alten Rechte im Jahre 1441 (Riedel XIII 17z) übereignete Kurfürst Fried-
rich II. „Bürgermeister, Ratmannen und ganzer Gemeinde seiner Stadt T." 1445 die wüste Dorfstätte Gandenitz
mit allem Zubehör, wie sie die ehemaligen Templiner Bürger, die ohne Erben verstorbenen „Kraetze" und „Hans
Schile" mannlehnöweise innegehabt hatten. Der Kurfürst behielt sich jedoch das Recht vor, auf der Feldmark
Gandenitz Kalk zu brechen und zu brennen (Riedels. XIII 174). 1486 erwarb T. von den v. Greiffenberg das halbe
Dorf „Berstorff" (Baßdorf) mit dem Schulzenamt und sonstigem Zubehör (ebda.^L XIII 176), ebenso 1511 die
wüste Feldmark „Hermestorpp" (vgl. die Darstellung über Gandenitz oben S. 79) von Achim v. Bredow zu Löwen-
berg (die Belehnung erfolgte erst 1524: Riedels XIII 176s.). Wann Knehden in den Besitz von Templin gekom-
men ist, bleibt ungewiß. Das 1Z20 erworbene, später wüste Ahrensdorf ist seit 1771 wieder von der Stadt be-
siedelt worden, ebenso das noch 1445 wüste Gandenitz vor 1567. Auf der Feldmark Baßdorf errichtete die Stadt
um 1750 ein Vorwerk, das seit dem Ausgang des 18. 2H. zum Unterschied vom adligen Gut B. nach dem dortigen
Fließ Stemnitz genannt wurde (vgl. Schulze, Statistik, 127).
Das Erwerbs! ebenTemplins gründete sich entsprechend dem schon früh beträchtlichen Landbesitz der Stadt weithin
auf Landwirtschaft, die wohl alle Bürger neben ihrer Haupttätigkeit im Handwerk betrieben. Wie weit die
Handelsbeziehungen schon im 14. 2H. reichten, zeigt u. a. die Iollfreihcit der Templiner in den pommerschen
Städten (s.o. zu 1Z20). Daß T. indessen zur Hanse gehört hat (wie Philipp, S. 9z, will), istnicht nachweisbar. Wie nun
im einzelnen die wirtschaftliche Entwicklung verlaufen ist, kann hier nicht geschildert werden. Für das 16. 2H. z. B.
gibt das Schoßregistcr von 1567 interessante Aufschlüsse. Nach ihm zählte T.damals 272Hausstellen(darunter87
Buden). Besonders stark waren mit Rücksicht auf den Durchgangsverkehr die Schmiede und Rademacher ver-
treten (2;!). Auch zahlreiche Fischer und Böttcher (24) werden genannt (Philipp S. izof.).
Wiederholte To talbrände(i492, i;zo, besonders aber 1618 und 17z5) haben den Wohlstand der Stadt mehrmals
vernichtet und einen völligen Wiederaufbau notwendig gemacht, der das heutige Stadtbild im 2nnern bestimmt.
Allein die eindrucksvollen Befestigungsanlagen und die Grundmauern der Kirche sind aus dem Mittelalter er-
halten geblieben. Seit dem 17. 2H. (1645 waren nur noch zo Familien angesessen!) ist die Entwicklung Templins
nur sehr langsam vorangegangen, trotz eifriger wirtschaftlicher Förderung durch die Hohenzollern. Auch ein in-
dustrieller Aufstieg hat im 19.2h.hier nicht eingesetzt. Heute bietetT., das seit i8i7Krcisstadt ist, das Bild einer
ausgesprochenen Beamtenstadt.
Verwaltung und Gerichtspflege lagen seit alter Zeit in den Händen des Rates, der schon iz2o,wie wir sahen,
das Obergericht an sich gebracht hatte. Das ist im wesentlichen bis zur Einführung der Städteordnung (1808/9) so
geblieben, die auch hier Wandel schuf. Bis dahin stand an der Spitze der „2mmediatstadt"T. der Stadtdirektor und
Richter, neben ihm wirkten zwei Bürgermeister, von denen einer zugleich Kämmerer war, sowie zwei Senatoren
(Bratring II492).
Kirchlich gehörte T. im Mittelalter zum Bistum Brandenburg. Die Maria-Magdalenen-Kirche war der Mittel-
punkt der Propstei T>, deren Gebiet bis Fürstenberg, Lychen und Feldberg reichte (vgl. Curschmann S>46o ff., wo auch
die zahlreichen Templiner Altäre verzeichnet sind). Es gab in T. ein Gertrauden-Hospital, ein Heiliggeist-Hospital
(besaß 1Z75 Einkünfte in Gandenitz: Landbuch S. 164) und ein Georgen-Hospital, dessen Kapelle heute als Hospital-
kirche St. Georgen die zweite Stadtkirche darstellt. Auch nach der Reformation war T. Mittelpunkt eines Kirchen-
kreises. Zur Superintendentur T. gehören heute 24 Parochien. Tochterkirche von Templin ist Röddelin.
Wappen: 2n silbernem, mit grünen Kleeblättern bestreutem Feld der rote brandenburgische Adler (vgl. O. Hupp, 40z
Wappen und Siegel der deutschen Städte, 1. Heft, Frankfurt (Mains 1896 S. Z7f.).
Schrifttum: Riedels XIII165ff.— Bratring 11489^ — Berghaus I4Z5; II 26i,28off.— Riehl-Scheu S. 251 f.
— Fidicin IV io;ff. — Siedler S. izz. — Seb. Wieser, ?. Prokopius von T., München-Gladbach 1916.— Philipp,
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Als nach jahrelangen Wirren die Mark dann an die Wittelsbacher gekommen war, bestätigte auch Ludwig der
Ältere 1Z25 der Stadt das vorerwähnte Eigentum (RiedelsXIII168). Der umfangreiche Grundbesitz Templins
ist also schon sehr früh von der Stadt erworben worden. Weitgehend hatte T. auch die landesherrlichen Rechte an
sich gebracht. Möglicherweise diente dem auch die Hinwendung der Stadt zum falschen Woldemar (vgl. Riedels XIII
169 si Z52j). Was der Landesherr noch in T. besaß, gibt dann bas Landbuch Kaiser Karls IV. wieder. Danach hatte
der Markgraf 1Z75 noch die Orbede mit 40 Silbermark jährlich in Besitz sowie den Patronat der Pfarrkirche.
Das oberste Gericht und die Hälfte des niederen aber waren dem Rate für 50 Mark verpfändet. Schließlich werden
die Befestigungsanlagen (municiones) Templins genannt, die dem Markgrafen unterstanden (Landbuch S. Z48).
Die Entwicklung Templins, die im 14. 2H. auf Kosten des Landeshcrrn zweifellos kräftig vorangeschritten war
und sich in den prachtvollen Wehrbauten der Stadt noch heute äußert, wird von den wirren Zuständen unter der
Pfandherrschaft Josts von Mähren nicht unbeeinflußt geblieben sein. Die dauernden Einfälle der Pommern und
Mecklenburger fanden sogar erst 1427 mit dem Frieden zu Eberswalde und Templin ihr Ende.
Die Stadt hat dann unter denHohenzollern,als stetigere Verhältnisse cingetreten waren, ihren Grundbesitznoch
vermehrt. Nach der Bestätigung aller alten Rechte im Jahre 1441 (Riedel XIII 17z) übereignete Kurfürst Fried-
rich II. „Bürgermeister, Ratmannen und ganzer Gemeinde seiner Stadt T." 1445 die wüste Dorfstätte Gandenitz
mit allem Zubehör, wie sie die ehemaligen Templiner Bürger, die ohne Erben verstorbenen „Kraetze" und „Hans
Schile" mannlehnöweise innegehabt hatten. Der Kurfürst behielt sich jedoch das Recht vor, auf der Feldmark
Gandenitz Kalk zu brechen und zu brennen (Riedels. XIII 174). 1486 erwarb T. von den v. Greiffenberg das halbe
Dorf „Berstorff" (Baßdorf) mit dem Schulzenamt und sonstigem Zubehör (ebda.^L XIII 176), ebenso 1511 die
wüste Feldmark „Hermestorpp" (vgl. die Darstellung über Gandenitz oben S. 79) von Achim v. Bredow zu Löwen-
berg (die Belehnung erfolgte erst 1524: Riedels XIII 176s.). Wann Knehden in den Besitz von Templin gekom-
men ist, bleibt ungewiß. Das 1Z20 erworbene, später wüste Ahrensdorf ist seit 1771 wieder von der Stadt be-
siedelt worden, ebenso das noch 1445 wüste Gandenitz vor 1567. Auf der Feldmark Baßdorf errichtete die Stadt
um 1750 ein Vorwerk, das seit dem Ausgang des 18. 2H. zum Unterschied vom adligen Gut B. nach dem dortigen
Fließ Stemnitz genannt wurde (vgl. Schulze, Statistik, 127).
Das Erwerbs! ebenTemplins gründete sich entsprechend dem schon früh beträchtlichen Landbesitz der Stadt weithin
auf Landwirtschaft, die wohl alle Bürger neben ihrer Haupttätigkeit im Handwerk betrieben. Wie weit die
Handelsbeziehungen schon im 14. 2H. reichten, zeigt u. a. die Iollfreihcit der Templiner in den pommerschen
Städten (s.o. zu 1Z20). Daß T. indessen zur Hanse gehört hat (wie Philipp, S. 9z, will), istnicht nachweisbar. Wie nun
im einzelnen die wirtschaftliche Entwicklung verlaufen ist, kann hier nicht geschildert werden. Für das 16. 2H. z. B.
gibt das Schoßregistcr von 1567 interessante Aufschlüsse. Nach ihm zählte T.damals 272Hausstellen(darunter87
Buden). Besonders stark waren mit Rücksicht auf den Durchgangsverkehr die Schmiede und Rademacher ver-
treten (2;!). Auch zahlreiche Fischer und Böttcher (24) werden genannt (Philipp S. izof.).
Wiederholte To talbrände(i492, i;zo, besonders aber 1618 und 17z5) haben den Wohlstand der Stadt mehrmals
vernichtet und einen völligen Wiederaufbau notwendig gemacht, der das heutige Stadtbild im 2nnern bestimmt.
Allein die eindrucksvollen Befestigungsanlagen und die Grundmauern der Kirche sind aus dem Mittelalter er-
halten geblieben. Seit dem 17. 2H. (1645 waren nur noch zo Familien angesessen!) ist die Entwicklung Templins
nur sehr langsam vorangegangen, trotz eifriger wirtschaftlicher Förderung durch die Hohenzollern. Auch ein in-
dustrieller Aufstieg hat im 19.2h.hier nicht eingesetzt. Heute bietetT., das seit i8i7Krcisstadt ist, das Bild einer
ausgesprochenen Beamtenstadt.
Verwaltung und Gerichtspflege lagen seit alter Zeit in den Händen des Rates, der schon iz2o,wie wir sahen,
das Obergericht an sich gebracht hatte. Das ist im wesentlichen bis zur Einführung der Städteordnung (1808/9) so
geblieben, die auch hier Wandel schuf. Bis dahin stand an der Spitze der „2mmediatstadt"T. der Stadtdirektor und
Richter, neben ihm wirkten zwei Bürgermeister, von denen einer zugleich Kämmerer war, sowie zwei Senatoren
(Bratring II492).
Kirchlich gehörte T. im Mittelalter zum Bistum Brandenburg. Die Maria-Magdalenen-Kirche war der Mittel-
punkt der Propstei T>, deren Gebiet bis Fürstenberg, Lychen und Feldberg reichte (vgl. Curschmann S>46o ff., wo auch
die zahlreichen Templiner Altäre verzeichnet sind). Es gab in T. ein Gertrauden-Hospital, ein Heiliggeist-Hospital
(besaß 1Z75 Einkünfte in Gandenitz: Landbuch S. 164) und ein Georgen-Hospital, dessen Kapelle heute als Hospital-
kirche St. Georgen die zweite Stadtkirche darstellt. Auch nach der Reformation war T. Mittelpunkt eines Kirchen-
kreises. Zur Superintendentur T. gehören heute 24 Parochien. Tochterkirche von Templin ist Röddelin.
Wappen: 2n silbernem, mit grünen Kleeblättern bestreutem Feld der rote brandenburgische Adler (vgl. O. Hupp, 40z
Wappen und Siegel der deutschen Städte, 1. Heft, Frankfurt (Mains 1896 S. Z7f.).
Schrifttum: Riedels XIII165ff.— Bratring 11489^ — Berghaus I4Z5; II 26i,28off.— Riehl-Scheu S. 251 f.
— Fidicin IV io;ff. — Siedler S. izz. — Seb. Wieser, ?. Prokopius von T., München-Gladbach 1916.— Philipp,