AUKTtONS-BEDtNGUNGEN.
Die Versteigerung findet gegen sofortige Barzahlung in österreichi-
scher Schiiiingwährung statt, unter Zurechnung eines Aufgeides von
20 Prozent zum Erstehungspreise.
Das Meistbot nebst Aufgetd ist vom Ersteher bei der Auktion seibst
zu eriegen. Zahlungsstunduugen können vom Auktionsieiter nur dantt zuge-
bihigt werden, wenn der Ersteher dem ambulanten Kassier einen Gutschein
übergibt, der die Zahlungspflicht des Erstehers gegenüber dem. in diesem
Schein namentiich benannten Kataioggegenstand anerkennt. Zahlungen sind
ausnahmsios dem ambulanten Kassier oder an der Versteigerungskassa zu
teisten.
Erstandene Objekte sind., soweit sie geringeren Umfanges sind, sofort
mitzunehmen, größere Objekte am nächstfolgenden Tage abzuholen.
Die Auktionsleitung behält sich vor, Posten zu trennen oder zu ver-
einigen und die Reihenfolge der Katalognummern zu durchbrechen. Das
Tagesprogramm wird jedoch genau eingehalten.
Die fachliche Bestimmung der ONekte erfolgte durch die neben-
stehend- genannten Experten nach bestem Wtssen und Gewissen.
Die Gegenstände werden in dem Zustande verkauft, in dem sie sich
zur; Zett der Auktion befinden. Rekiamationen jedweder Art nach erfolgtem
Zuschiage aus Gründen der fachiichen Bestimmung oder des Erhaltungs-
zustandes können nicht angenommen werden, da sämtiiche Objekte zur
Beslchttgung ausgesteiit waren.
Bei Meinungverschiedenheiten über ein Doppelangehot, oder ein.
vom Ausrufer übersehenes Nachgebot steht dem Auktionsleiter das Recht
zu auch nach erfolgtem Zuschlage die betreffende Nummer nochmals vor-
zunehmen
Die Aufbewahrung erstandener Posten geschieht ledtglich auf Gefahr
des Erstehers.
Der Transport der erstandenen Objekte erfolgt ausschließlich auf
Kosten und Gefahr des Käufers, und die Firma übernimmt keine Haftung
für eventuelle Verluste oder Beschädigungen.
Dem Auktionator nicht bekannte Personen wollen jadtem Aufträge
mindestens die Hälftie des beabsichtigten Meistbotes beifügen.
Die Auktionsieitung behäit sich das Recht vor. diejenigen verkauften
Objekte, welche Innerhalb 8 Tagen nach erfolgtem Zuschlage nicht über-
nommen wurden, auf dem Wege der öffentlichen Versteigerung oder des
freihändigen Verkaufes zu veräußern. Der Ersteher der Objekte hat den
eventuellen Mindererlös, sowie die durch den Wiederverkauf entstehenden
Spesen zu tragen.
Die Unterzeichnete Firma übernimmt Aufträge zur Auktion und
enteilt bereitwilligst alle, auf die Auktion bezüglichen Auskünfte.
KUNSTE1ANDLUNG UND
KUPFERSTICH-
ANTIQUARIAT
BUCHHANDLUNG
ALBERT KENDE
WIEN, L, HERRENOASSE 5
(PALAIS W1LCZEK)
TELEPHON 65-703.
KUNSTHÄNDLER
U. AUKTIONATOR
WIEN 1..
KÄRNTNERSTR. 4 (UFT!
TELEPHON 76-3-78-
Die Versteigerung findet gegen sofortige Barzahlung in österreichi-
scher Schiiiingwährung statt, unter Zurechnung eines Aufgeides von
20 Prozent zum Erstehungspreise.
Das Meistbot nebst Aufgetd ist vom Ersteher bei der Auktion seibst
zu eriegen. Zahlungsstunduugen können vom Auktionsieiter nur dantt zuge-
bihigt werden, wenn der Ersteher dem ambulanten Kassier einen Gutschein
übergibt, der die Zahlungspflicht des Erstehers gegenüber dem. in diesem
Schein namentiich benannten Kataioggegenstand anerkennt. Zahlungen sind
ausnahmsios dem ambulanten Kassier oder an der Versteigerungskassa zu
teisten.
Erstandene Objekte sind., soweit sie geringeren Umfanges sind, sofort
mitzunehmen, größere Objekte am nächstfolgenden Tage abzuholen.
Die Auktionsleitung behält sich vor, Posten zu trennen oder zu ver-
einigen und die Reihenfolge der Katalognummern zu durchbrechen. Das
Tagesprogramm wird jedoch genau eingehalten.
Die fachliche Bestimmung der ONekte erfolgte durch die neben-
stehend- genannten Experten nach bestem Wtssen und Gewissen.
Die Gegenstände werden in dem Zustande verkauft, in dem sie sich
zur; Zett der Auktion befinden. Rekiamationen jedweder Art nach erfolgtem
Zuschiage aus Gründen der fachiichen Bestimmung oder des Erhaltungs-
zustandes können nicht angenommen werden, da sämtiiche Objekte zur
Beslchttgung ausgesteiit waren.
Bei Meinungverschiedenheiten über ein Doppelangehot, oder ein.
vom Ausrufer übersehenes Nachgebot steht dem Auktionsleiter das Recht
zu auch nach erfolgtem Zuschlage die betreffende Nummer nochmals vor-
zunehmen
Die Aufbewahrung erstandener Posten geschieht ledtglich auf Gefahr
des Erstehers.
Der Transport der erstandenen Objekte erfolgt ausschließlich auf
Kosten und Gefahr des Käufers, und die Firma übernimmt keine Haftung
für eventuelle Verluste oder Beschädigungen.
Dem Auktionator nicht bekannte Personen wollen jadtem Aufträge
mindestens die Hälftie des beabsichtigten Meistbotes beifügen.
Die Auktionsieitung behäit sich das Recht vor. diejenigen verkauften
Objekte, welche Innerhalb 8 Tagen nach erfolgtem Zuschlage nicht über-
nommen wurden, auf dem Wege der öffentlichen Versteigerung oder des
freihändigen Verkaufes zu veräußern. Der Ersteher der Objekte hat den
eventuellen Mindererlös, sowie die durch den Wiederverkauf entstehenden
Spesen zu tragen.
Die Unterzeichnete Firma übernimmt Aufträge zur Auktion und
enteilt bereitwilligst alle, auf die Auktion bezüglichen Auskünfte.
KUNSTE1ANDLUNG UND
KUPFERSTICH-
ANTIQUARIAT
BUCHHANDLUNG
ALBERT KENDE
WIEN, L, HERRENOASSE 5
(PALAIS W1LCZEK)
TELEPHON 65-703.
KUNSTHÄNDLER
U. AUKTIONATOR
WIEN 1..
KÄRNTNERSTR. 4 (UFT!
TELEPHON 76-3-78-