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Auktionshaus Albert Kende <Wien> [Hrsg.]
Freiwillige Versteigerung der kompletten Wohnungseinrichtung - umfassend Salon, Speisezimmer, Herrenzimmer, Schlafzimmer, Empfangszimmer, Vorzimmer, Küche und zwei Domestikenzimmer - aus dem Besitze eines bekannten Wiener Stadtbaumeisters: wegen Auflösung des Haushaltes; Gemälde und Aquarelle, vornehmlich moderner Wiener Meister; Kunstmobiliar, Luster, Spiegel, Uhren, Teppiche, Glas, Porzellan ...; Montag, den 5. u. Dienstag, den 6. März 1928 — Wien, 1928

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https://doi.org/10.11588/diglit.32180#0007
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Auktions-Bedingungen.

Die Versteigerung erfolgt gegen sofortige Bezahlung in österr.
Schillingen, unter Zurechnung eines Aufgeldes von 20% zum Erstehungs-
preise. Das geringsfe zulässige Gebot ist e i n Schilling, über den Betrag
von 100 Sehilling wird um 5 Schilling gesteigert, über 500 Schilling um
20 Schilling, über 1000 Schilling um 50 Schilling. Reklaraationen nach
erfolgtem Zuschlage können unter keinen Umständen
beriicksichtigt werden, da sämtliche Objekte zur ge-
nauen Besichtigung ausgestellt waren. Durch die öffentliche
Besichtigung ist jedermann Gelegenheit geboten, sich von der Beschaffen-
heit und dem Zustande der Gegenstände zu iiberzeugen.

Der Unterzeichnete behält sich das Recht vor, Nununern zu vereinigen
oder zu trennen oder die Nummernreihenfolge zu unterbrechen. Das Eigen-
tum geht erst nach der vollständigen Bezahlung des Erstehungspreises,
inklusive des Aufgeldes, die Gefahr jedoch sofort nach erfolgtem Zuschlag
auf den Käufer über. Bei vorkommenden Streitigkeiten iiber ein Doppel-
gebot behält sich der Auktionator das Recht vor, die betreffende Nummer
sofort nochmals vornehmen zu lassen. Ersteigerte Stiicke können ausnahmslos
erst nach Schluß der Versteigerung an die Ersteher ausgefolgt werden. Der
Transport der erstandenen Stücke hat ausschließlich auf Kosten und Gefahr
des Erstehers zu erfolgen, und übernimmt der Auktionator keine Haftung für
eventuelle Verluste oder Beschädigungen.

Die Auktionsleitung behält sich das Recht vor, diejenigen verkauften
Objekte, welche innerhalb 8 Tagen nach erfolgtem Zuschlage nicht über-
nommen wurden, auf dem Wege der öffenilichen Versteigerung oder des
freihändigen Verkaufes zu veräußern. Der Ersteher der Objekte hat den
eventuellen Mindererlös sowie die durch den Wiederverkauf entstehenden
Spesen zu tragen.

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand Wien.

Kataloge und Auskiinfte in der Wohnung, VIII., Zeltgasse 1, und beim

Auktionsleiter:

ALBERT KENDE

KUNSTHÄNDLER UND
KONZESS. AUKTIONATOR.

WIEN, I.,

Kärntnerstraße 4 (Lift).

Telephon 76-3-78.
 
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