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Auktionshaus Albert Kende <Wien> [Hrsg.]
Freiwillige Versteigerung der kompletten, vornehmen Wohnungseinrichtung - großer Salon, kleiner Salon, Speisezimmer, Herrenschlafzimmer, Damenschlafzimmer, Toilettenzimmer, fünf Gastzimmer, Domestikenzimmer, Küche, Vorhalle usw. - aus dem Besitze der Frau Gräfin Anna Schönfeld, Graz, Grabenstraße 56 ...: wegen Auflösung des Haushaltes; antikes Kunstmobiliar des XVII. bis XIX. Jahrhunderts, darunter ein Gobelin-Salon, Luster, Uhren, kostbare Perserteppiche, Silber ...; Montag, den 12. bis Mittwoch, den 14. März 1928 — Wien, 1928

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https://doi.org/10.11588/diglit.32178#0007
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Auktions-Bedingungen.

Die Versteigerung erfolgt gegen sofortige Bezahlung in österr.
Sehillingen, unter Zurechnung eines Aufgeldes von 20% zum Erstehungs-
preise. Das geringste zulässige Gebot ist e i n Schilling, über den Betrag
von 100 Schilling wird um 5 Schilling gesteigert, über 500 Schilling um
20 Schilling, iiber 1000 Schilling um 50 Schilling. Reklamationen nach
ertolgtem Zuschlage können unter keinen Umständen
beriicksichtigt werden, da sämtliche Objekte zur ge-
nauen Besichtigung ausgestellt waren. Durch die öffentliche
Besichtigung ist jedermann Gelegenheit geboten, sich von der Beschafien-
heit und dem Zustande der Gegenstände zu überzeugen.

Der Unterzeichnete behält sich das Recht vor, Nummern zu vereinigen
oder zu trennen oder die Nummernreihenfolge zu unterbrechen. Das Eigen-
tum geht erst nach der vollständigen Bezahlung des Erstehungspreises,
inklusive des Aufgeides, die Gefahr jedoch sofort nach erfolgtem Zuschlag
auf den Käufer über. Bei vorkommenden Streitigkeiten iiber ein Doppel-
gebot behäli sich der Auktionator das Recht vor, die betreffende Nummer
sofort nochmals vornehmen zu lassen. Ersteigerte Stiicke können ausnahmslos
erst nach Schluß der Versteigerung an die Ersteher ausgefolgt werden. Der
Transport der erstandenen Stücke hat ausschließlich auf Kosten und Gefahr
des Erstehers zu erfolgen; und übernimmt der Auktionator keine Haftung für
eventuelle Verluste oder Beschädigungen.

Die Auktionsleitung behält sich das Recht vor, diejenigen verkauften
Objekte, welche innerhalb 8 Tagen nach erfolgtem Zuschlage nicht über-
nommen wurden, auf dem Wege der öffentlichen Versteigerung oder des
freihändigen Verkaufes zu veräußern. Der Ersteher der Objekte hat den
eventuellen Mindererlös sowie die durch den Wiederverkauf entstehenden
Spesen zu tragen.

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand Wien.

Kataloge und Auskünfte in der Wohnung, Graz, Grabenstraße 56 und beim

KU^STSÄLCN „ST8L“

Auktionsleiter:

Inhaber

ÄLBERT KENOE

BRUHO KHAIPP

GRAZ, TUMMELPLATZ 3
Fernsprecher 44-80.

KUNSTHÄNDLER UND
KONZESS. AUKTIONATOR.
WIEN, I.,

KÄRNTNERSTRASSE 4
Telephon 76-3-78.
 
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