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Auktionshaus Albert Kende <Wien> [Hrsg.]
Freiwillige Versteigerung der kompletten, vornehmen Wohnungseinrichtung aus dem Besitze der Frau M. St. in Wien, III., Marxergasse 3: Halle, Bibliothek, Herrenzimmer, Salon, Speisezimmer, Schlafzimmer, Domestikenzimmer, Küche usw. ; Antikes und neueres Mobiliar, Luster, Uhren, 1 Pianino, Silber, Porzellan, Glas ... ; Versteigerung: Dienstag, den 1., und Mittwoch, den 2. April 1930 — Wien, 1930

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https://doi.org/10.11588/diglit.13410#0005
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AUKTIONS-BEDINGUNGEN

Die Versteigerung erfolgt gegen sofortige Barzahlung in
österr. Schillingen, unter Zurechnung eines Aufgeldes von 20% zum Er-
stehungspreise. Das geringste zulässige Gebot ist ein Schilling, über
den Betrag von 100 Schilling wird um 5 Schilling gesteigert, über
500 Schilling um 20 Schilling, über 1000 Schilling um 50 Schilling. R e-
klamationen nach erfolgtem Zuschlag können unter
keinen Umständen berücksichtigt werden, da sämt-
liche Objekte zur genauen Besichtigung ausgestellt
waren. Durch die öffentliche Besichtigung ist jedermann Gelegenheit
geboten, sich von der Beschaffenheit und dem Zustande der Gegenstände
zu überzeugen.

Der Unterzeichnete behält sich das Recht vor, Nummern zu ver-
einigen oder zu trennen oder die Nummernreihenfolge zu unterbrechen.
Das Eigentum geht erst nach der vollständigen Bezahlung des Er-
stehungspreises, inklusive des Aufgeldes, die Gefahr jedoch sofort
nach erfolgtem Zuschlag auf den Käufer über. Bei vorkommenden
Streitigkeiten über ein Doppelgebot behält sich der Auktionator das
Recht vor, die betreffende Nummer sofort nochmals vornehmen zu
lassen. Ersteigerte Stücke können ausnahmslos erst nach Schluß der
Versteigerung an die Ersteher ausgefolgt werden. Der Transport der
erstandenen Stücke hat ausschließlich auf Kosten und Gefahr des
Erstehers zu erfolgen, und übernimmt der Auktionator keine Haftung
für eventuelle Verluste oder Beschädigungen.

Die Auktionsleitung behält sich das Recht vor, diejenigen ver-
kauften Objekte, welche innerhalb 8 Tagen nach erfolgtem Zuschlage
nicht übernommen wurden, auf dem Wege der öffentlichen Versteige-
rung oder des freihändigen Verkaufes zu veräußern. Der Ersteher der
Objekte hat den eventuellen Mindererlös, sowie die durch den Wieder-
verkauf entstehenden Spesen zu tragen.

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand Wien.

ALBERT KENDE

KUNSTHÄNDLER UND
KONZESS. AUKTIONATOR.
WIEN, L,
KÄRNTNERSTRASSE 4 (LIFT).
Telephon R-26-3-78.
 
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