Auktions-Bedingungen.
Die Versteigerung erfolgt gegen sofortige Barzahlung in österreichischer Schilling-
währung unter Zurechnung eines Aufgeldes von 20% zum Erstehungspreise. Das geringste
zulässige Gebot ist ein Schilling, über den Betrag von 100 Schilling wird um zehn Schilling
gesteigert, über 500 Schilling um 20 Schilling, über 1000 Schilling um 50 Schilling. Rekla-
mationen nach erfolgtem Zuschlage können unter keinen Umstän-
den berücksichtigt werden, da sämtliche Objekte vier Tage zur ge-
nauen Besichtigung ausgestellt waren. Durch die öffentliche Besichtigung ist
jedermann Gelegenheit geboten, sich von der Beschaffenheit und dem Zustande der Gegen-
stände zu überzeugen.
Der Unterzeichnete behält sich das Recht vor, Nummern zu vereinigen oder zu trennen
oder die Nummernreihenfolge zu unterbrechen. Das Eigentum geht erst nach der vollständigen
Bezahlung des Erstehungspreises, inklusive des Aufgeldes, die Gefahr jedoch sofort nach
erfolgtem Zuschlag auf den Käufer über. Bei vorkommenden Streitigkeiten über ein Doppel-
angebot wird die betreffende Nummer sofort nochmals vorgenommen. Ersteigerte Stücke
können ausnahmslos erst nach Schluß der Versteigerung an die Ersteher ausgefolgt werden.
Der Transport der erstandenen Stücke hat ausschließlich auf Kosten und Gefahr des
Erstehers zu erfolgen, und übernimmt der Auktionator keine Haftung für eventuelle Ver-
luste oder Beschädigungen.
Die Auktionsleitung behält sich das Recht vor, diejenigen verkauften Objekte, welche
innerhalb drei Tagen nach erfolgtem Zuschlage nicht übernommen wurden, auf dem "Wege
der öffentlichen Versteigerung oder des freihändigen Verkaufes zu veräußern. Der frühere
Ersteher der Objekte hat den eventuellen Mindererlös, sowie die durch den Wiederverkauf
entstehenden Spesen zu tragen.
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand Wien.
Illustrierte Kataloge und Auskünfte bei
ALBERT KEN DE
KONZ. AUKTIONATOR,
BEEIDETER
SACHVERSTÄNDIGER
WIEN, L,
Kärntnerstraße 4, II. St. (Lift)
Telephon R-26-3-78.
Die Versteigerung erfolgt gegen sofortige Barzahlung in österreichischer Schilling-
währung unter Zurechnung eines Aufgeldes von 20% zum Erstehungspreise. Das geringste
zulässige Gebot ist ein Schilling, über den Betrag von 100 Schilling wird um zehn Schilling
gesteigert, über 500 Schilling um 20 Schilling, über 1000 Schilling um 50 Schilling. Rekla-
mationen nach erfolgtem Zuschlage können unter keinen Umstän-
den berücksichtigt werden, da sämtliche Objekte vier Tage zur ge-
nauen Besichtigung ausgestellt waren. Durch die öffentliche Besichtigung ist
jedermann Gelegenheit geboten, sich von der Beschaffenheit und dem Zustande der Gegen-
stände zu überzeugen.
Der Unterzeichnete behält sich das Recht vor, Nummern zu vereinigen oder zu trennen
oder die Nummernreihenfolge zu unterbrechen. Das Eigentum geht erst nach der vollständigen
Bezahlung des Erstehungspreises, inklusive des Aufgeldes, die Gefahr jedoch sofort nach
erfolgtem Zuschlag auf den Käufer über. Bei vorkommenden Streitigkeiten über ein Doppel-
angebot wird die betreffende Nummer sofort nochmals vorgenommen. Ersteigerte Stücke
können ausnahmslos erst nach Schluß der Versteigerung an die Ersteher ausgefolgt werden.
Der Transport der erstandenen Stücke hat ausschließlich auf Kosten und Gefahr des
Erstehers zu erfolgen, und übernimmt der Auktionator keine Haftung für eventuelle Ver-
luste oder Beschädigungen.
Die Auktionsleitung behält sich das Recht vor, diejenigen verkauften Objekte, welche
innerhalb drei Tagen nach erfolgtem Zuschlage nicht übernommen wurden, auf dem "Wege
der öffentlichen Versteigerung oder des freihändigen Verkaufes zu veräußern. Der frühere
Ersteher der Objekte hat den eventuellen Mindererlös, sowie die durch den Wiederverkauf
entstehenden Spesen zu tragen.
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand Wien.
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ALBERT KEN DE
KONZ. AUKTIONATOR,
BEEIDETER
SACHVERSTÄNDIGER
WIEN, L,
Kärntnerstraße 4, II. St. (Lift)
Telephon R-26-3-78.