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Auktionshaus Albert Kende <Wien> [Hrsg.]
Freiwillige Versteigerung der Kunstsammlung und der vornehmen Wohnungseinrichtung aus dem Besitze eines Wiener Industriellen: in dessen Wohnung, Wien, I., Schauflergasse 2 ; Gemälde alter und neuerer Meister, Aquarelle und Miniaturen, antikes und modernes Mobiliar, Luster, Uhren, Glas, Porzellan, Silber, Teppiche, Textilien, Antiquitäten, Kupferstiche Bücher usw. ; 10. und 11. Juni 1931 — Wien, 1931

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.11158#0005
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AUKTIONS-BEDINGUNGEN.

Die Versteigerung erfolgt gegen sofortige Barzahlung in österr.
Schillingen, unter Zurechnung eines Aufgeldes von 20% zum Erstehungspreise.

Das geringste zulässige Gebot ist ein Schilling, über den Betrag von 50 Schil-
ling wird um 5 Schilling gesteigert, über 100 Schilling um 10 Schilling, über
500 Schilling um 50 Schilling. Reklamationen nach erfolgtem Zu-
schlag können unter keinen Umständen berücksichtigt
werden, da sämtliche Objekte vier Tage zur genauen Be-
sichtigung avisgestellt waren. Durch die öffentliche Besichtigung
ist jedermann Gelegenheit geboten, sich von der Beschaffenheit und dem Zu-
stande der Gegenstände zu überzeugen.

Der Unterzeichnete behält sich das Recht vor, Nummern zu vereinigen
oder zu trennen oder die Nummernreihenfolge zu unterbrechen. Das Eigentum
geht erst nach der vollständigen Bezahlung des Erstehungspreises, inklusive des
Aufgeldes, die Gefahr jedoch sofort nach erfolgtem Zuschlag auf den Käufer
über. Bei vorkommenden Streitigkeiten über ein Doppelangebot behält sich der
Auktionator das Recht vor, die betreffende Nummer sofort nochmals vor-
nehmen zu lassen. Ersteigerte Stücke können ausnahmslos erst nach Schluß
der Versteigerung an die Ersteher ausgefolgt werden. Der Transport der er-
standenen Stücke hat ausschließlich auf Kosten und Gefahr des Er-
stehers zu erfolgen, und übernimmt der Auktionator keine Haftung für even-
tuelle Verluste oder Beschädigungen.

Die Auktionsleitung behält sich das Recht vor, diejenigen verkauften
Objekte, welche innerhalb drei Tagen nach erfolgtem Zuschlage nicht über-
nommen wurden, auf dem Wege der öffentlichen Versteigerung oder des frei-
händigen Verkaufes zu veräußern. Der frühere Ersteher der Objekte hat den
eventuellen Mindererlös sowie die durch den Wiederverkauf entstehenden
Spesen zu tragen.

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand Wien.

Illustrierte Kataloge und Auskünfte

in der Wohnung:
WIEN, L, Schauflergasse 2,

und bei

ALBERT KENDE

KUNSTHÄNDLER UND
KONZESS. AUKTIONATOR
WIEN, L,
KÄRNTNERSTRASSE 4 (LIFT).
Telephon R-26-3-78.
 
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