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Auktionshaus Albert Kende <Wien> [Hrsg.]
Freiwillige Versteigerung der vornehmen Wohnungseinrichtung: in Wien, I., Burgring 1 ; Kunstmobiliar (größtenteils antik), Luster, Uhren, Silber, Porzellan, Glas, Perserteppiche, Verdure, Gobelins, Blüthner-Stutzflügel, Antiquitäten, Bilder, Stiche, Nippes usw. ; 9. und 10. Dezember 1931 — Wien, 1931

DOI Seite / Zitierlink:
https://doi.org/10.11588/diglit.11160#0011
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AUKTIONS-BEDINGUNGEN.

Die Versteigerung erfolgt gegen sofortige Barzahlung in österr.
Schillingen, unter Zurechnung eines Aufgeldes von 20% zum Erstehungspreise.
Das geringste zulässige Gebot ist ein Schilling, über den Betrag von 50 Schil-
ling wird um 5 Schilling gesteigert, über 100 Schilling um 10 Schilling, über
500 Schilling um 50 Schilling. Reklamationen welcher Art immer
nach erfolgtem Zuschlag können unter keinen Umstän-
den berücksichtigt werden, da sämtliche Objekte vier
Tage zur genauen Besichtigung ausgestellt waren. Durch
die öffentliche Besichtigung ist jedermann Gelegenheit geboten, sich von der
Beschaffenheit und dem Zustande der Gegestände zu überzeugen.

Der Unterzeichnete behält sich das Recht vor, Nummern zu vereinigen
oder zu trennen oder die Nummernreihenfolge zu unterbrechen. Das Eigentum
geht erst nach der vollständigen Bezahlung des Erstehungspreises, inklusive des
Aufgeldes, die Gefahr jedoch sofort nach erfolgtem Zuschlag auf den Käufer
über. Bei vorkommenden Streitigkeiten über ein Doppelangebot behält sich der
Auktionator das Recht vor, die betreffende Nummer sofort nochmals vor-
nehmen zu lassen. Ersteigerte Stücke können ausnahmslos erst nach
Schluß der Versteigerung an die Ersteher ausgefolgt werden. Der Transport der
erstandenen Stücke hat ausschließlich auf Kosten und Gefahr des Er-
stehers zu erfolgen, und übernimmt der Auktionator keine Haftung für even-
tuelle Verluste oder Beschädigungen.

Die Auktionsleitung behält sich das Recht vor, diejenigen verkauften
Objekte, welche innerhalb drei Tagen nach erfolgtem Zuschlage nicht über-
nommen wurden, auf dem Wege der öffentlichen Versteigerung oder des frei-
händigen Verkaufes zu veräußern. Der frühere Ersteher der Objekte hat den
eventuellen Mindererlös sowie die durch den Wiederverkauf entstehenden Spe-
sen zu tragen.

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand Wien.

Illustrierte Kataloge und Auskünfte
in der Wohnung:
"Wien, I., Burgring 1

und bei ALBERT KENDE

KUNSTHÄNDLER UND
KONZESS. AUKTIONATOR
WIEN, I.,
KXRNTNERSTRASSE 4 (LIFT).
Telephon R-26-3-78.
 
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