AUKTION S-BEDINGUNGEN.
Die Versteigerung erfolgt gegen sofortige Barzahlung in
österreichischen Schillingen unter Zurechnung eines Aufgeldes von
20 Prozent zum Erstellungspreise. Das zulässige Mindestgebot ist ein
Schilling, über den Betrag von 100 Schilling wird um 20 Schilling ge-
steigert, über 1000 Schilling um 50 Schilling. Reklamationennach
erfolgtem Zuschlag können unter keinen Umständen
berücksichtigt werden, da sämtliche Objekte zur ge-
nauen Besichtigung ausgestellt waren. Durch die öffent-
liche Besichtigung ist jedermann Gelegenheit geboten, sich von der
Beschaffenheit und dem Zustande der Gegenstände zu überzeugen.
Die Festsetzung der Künstlernamen und die Zuschreibungen erfolgen
nach sorgfältigster Prüfung durch Sachverständige, doch werden Be-
stimmungen und Beschreibungen der Gegenstände nicht gewährleistet.
Die unterzeichnete Firma behält sich das Recht vor, Nummern zu
vereinigen, zu trennen oder die Nummernfolge zu unterbrechen. Das
Eigentum geht erst nach vollständiger Bezahlung des Erstehungspreises,
inklusive des Aufgeldes, die Gefahr jedoch sofort nach erfolgtem Zu-
schlag auf den Käufer über. Bei vorkommenden Streitigkeiten über ein
Doppelgebot behält sich die Auktionsleitung das Recht vor, die betref-
fende Nummer sofort nochmals vornehmen zu lassen. Ersteigerte Stücke
können ausnahmslos erst nach Schluß der Versteigerung an die Ersteher
ausgefolgt werden. Der Transport der erstandenen Stücke hat aus-
schließlich auf Kosten und Gefahr des Erstehers zu erfolgen, und über-
nimmt die Auktionsleitung keine Haftung für eventuelle Verluste oder
Beschädigungen.
Sämtliche Ankäufe sind längstens einen Tag nach
der Auktion in bar oder in Schecks auf Wien zu b e z a h-
len. Spätere Zahlungen sind nur mit ausdrückl ichem
Einverständnis der unterzeichneten Firma zu lässig.
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand Wien.
Illustrierte Kataloge und Auskünfte bei
S. KENDE
KUNSTANTIQUARIAT UND KONZ. AUKTIONSINSTITUT
Mitglied des Verbandes der Wiener Auktionshäuser
WIEN, L, Rotenturmstraße 14, Tel. R-21-2-68
EXPERTISE UND SCHÄTZUNGEN:
Dr. Otto Fröhlich
Halm & Goldmann
Buchhandlung
Leo Werner
Felix Bettelheim
Teppiche
gerichtlich beeidete Sachverständige und Schätzmeister.
Die Reihenfolge der Nummern wird nach Möglichkeit eingehalten.
Es wird gebeten, den Katalog in die Ausstellung mitzunehmen, da ein
zweites Exemplar nicht abgegeben werden kann.
Die Versteigerung erfolgt gegen sofortige Barzahlung in
österreichischen Schillingen unter Zurechnung eines Aufgeldes von
20 Prozent zum Erstellungspreise. Das zulässige Mindestgebot ist ein
Schilling, über den Betrag von 100 Schilling wird um 20 Schilling ge-
steigert, über 1000 Schilling um 50 Schilling. Reklamationennach
erfolgtem Zuschlag können unter keinen Umständen
berücksichtigt werden, da sämtliche Objekte zur ge-
nauen Besichtigung ausgestellt waren. Durch die öffent-
liche Besichtigung ist jedermann Gelegenheit geboten, sich von der
Beschaffenheit und dem Zustande der Gegenstände zu überzeugen.
Die Festsetzung der Künstlernamen und die Zuschreibungen erfolgen
nach sorgfältigster Prüfung durch Sachverständige, doch werden Be-
stimmungen und Beschreibungen der Gegenstände nicht gewährleistet.
Die unterzeichnete Firma behält sich das Recht vor, Nummern zu
vereinigen, zu trennen oder die Nummernfolge zu unterbrechen. Das
Eigentum geht erst nach vollständiger Bezahlung des Erstehungspreises,
inklusive des Aufgeldes, die Gefahr jedoch sofort nach erfolgtem Zu-
schlag auf den Käufer über. Bei vorkommenden Streitigkeiten über ein
Doppelgebot behält sich die Auktionsleitung das Recht vor, die betref-
fende Nummer sofort nochmals vornehmen zu lassen. Ersteigerte Stücke
können ausnahmslos erst nach Schluß der Versteigerung an die Ersteher
ausgefolgt werden. Der Transport der erstandenen Stücke hat aus-
schließlich auf Kosten und Gefahr des Erstehers zu erfolgen, und über-
nimmt die Auktionsleitung keine Haftung für eventuelle Verluste oder
Beschädigungen.
Sämtliche Ankäufe sind längstens einen Tag nach
der Auktion in bar oder in Schecks auf Wien zu b e z a h-
len. Spätere Zahlungen sind nur mit ausdrückl ichem
Einverständnis der unterzeichneten Firma zu lässig.
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand Wien.
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Mitglied des Verbandes der Wiener Auktionshäuser
WIEN, L, Rotenturmstraße 14, Tel. R-21-2-68
EXPERTISE UND SCHÄTZUNGEN:
Dr. Otto Fröhlich
Halm & Goldmann
Buchhandlung
Leo Werner
Felix Bettelheim
Teppiche
gerichtlich beeidete Sachverständige und Schätzmeister.
Die Reihenfolge der Nummern wird nach Möglichkeit eingehalten.
Es wird gebeten, den Katalog in die Ausstellung mitzunehmen, da ein
zweites Exemplar nicht abgegeben werden kann.