AUKTIONS-BEDINGUNGEN.
Die Versteigerung erfolgt gegen sofortige Barzahlung in österr. Schilling-
währung unter Zurechnung eines Aufgeldes von 20% zum Erstehungspreise. Das geringste
zulässige Gebot ist ein Schilling, über den Betrag von 50 Schilling wird um 5 Schilling
gesteigert, über 100 Schilling um 10 Schilling, über 500 Schilling um 20 Schilling,
über 1000 Schilling um 50 Schilling. Reklamationen welcher Art immer
nach erfolgtem Zuschlag können unter keinen Umständen
berücksichtigt werden, da sämtliche Objekte fünf Tage zur ge-
nauen Besichtigung ausgestellt waren. Durch die öffentliche Besichtigung
ist jedermann Gelegenheit geboten, sich von der Beschaffenheit und dem Zustande
der Gegenstände zu überzeugen und etwaige Beschädigungen, auch wenn im Katalog
nicht besonders erwähnt, zu beachten.
Der Unterzeichnete behält sich das Recht vor, Nummern zu vereinigen oder zu trennen
oder die Nummernreihenfolge zu unterbrechen. Das Eigentum geht erst nach der voll-
ständigen Bezahlung des Erstehungspreises, inklusive des Aufgeldes, die Gefahr jedoch
sofort nach erfolgtem Zuschlag auf den Käufer über. Bei vorkommenden Streitigkeiten
über ein Doppelangebot behält sich der Auktionator das Recht vor, die betreffende Nummer
sofort nochmals vornehmen zu lassen. Ersteigerte Stücke können ausnahmslos erst nach
Schluß der Versteigerung an die Ersteher ausgefolgt werden. Der Transport der erstandenen
Stücke hat ausschließlich auf Kosten und Gefahr des Erstehers zu erfolgen, und
übernimmt der Auktionator keine Haftung für eventuelle Verluste oder Beschädigungen.
Die Auktionsleitung behält sich das Recht vor, diejenigen verkauften Objekte, welche
innerhalb drei Tagen nach erfolgtem Zuschlage nicht übernommen wurden, auf dem
Wege der öffentlichen Versteigerung oder des freihändigen Verkaufes zu veräußern. Der
irühere Ersteher der Objekte hat den eventuellen Mindererlös, sowie die durch den Wieder-
verkauf entstehenden Spesen zu tragen.
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand Wien.
Illustrierte Kataloge und Auskünfte
im Palais
und bei
ALBERT KENDE
WIEN, IX.,
LIECHTENSTEINSTRASSE 53
Telephon A-18-0-24.
Mitglied des Verbandes der Wiener
Auktionshäuser
WIEN, L,
KXRNTNERSTRASSE 4 (LIFT)
Telephon R-26-3-78.
KUNSTHÄNDLER UND
KONZESS. AUKTIONATOR
Die Versteigerung erfolgt gegen sofortige Barzahlung in österr. Schilling-
währung unter Zurechnung eines Aufgeldes von 20% zum Erstehungspreise. Das geringste
zulässige Gebot ist ein Schilling, über den Betrag von 50 Schilling wird um 5 Schilling
gesteigert, über 100 Schilling um 10 Schilling, über 500 Schilling um 20 Schilling,
über 1000 Schilling um 50 Schilling. Reklamationen welcher Art immer
nach erfolgtem Zuschlag können unter keinen Umständen
berücksichtigt werden, da sämtliche Objekte fünf Tage zur ge-
nauen Besichtigung ausgestellt waren. Durch die öffentliche Besichtigung
ist jedermann Gelegenheit geboten, sich von der Beschaffenheit und dem Zustande
der Gegenstände zu überzeugen und etwaige Beschädigungen, auch wenn im Katalog
nicht besonders erwähnt, zu beachten.
Der Unterzeichnete behält sich das Recht vor, Nummern zu vereinigen oder zu trennen
oder die Nummernreihenfolge zu unterbrechen. Das Eigentum geht erst nach der voll-
ständigen Bezahlung des Erstehungspreises, inklusive des Aufgeldes, die Gefahr jedoch
sofort nach erfolgtem Zuschlag auf den Käufer über. Bei vorkommenden Streitigkeiten
über ein Doppelangebot behält sich der Auktionator das Recht vor, die betreffende Nummer
sofort nochmals vornehmen zu lassen. Ersteigerte Stücke können ausnahmslos erst nach
Schluß der Versteigerung an die Ersteher ausgefolgt werden. Der Transport der erstandenen
Stücke hat ausschließlich auf Kosten und Gefahr des Erstehers zu erfolgen, und
übernimmt der Auktionator keine Haftung für eventuelle Verluste oder Beschädigungen.
Die Auktionsleitung behält sich das Recht vor, diejenigen verkauften Objekte, welche
innerhalb drei Tagen nach erfolgtem Zuschlage nicht übernommen wurden, auf dem
Wege der öffentlichen Versteigerung oder des freihändigen Verkaufes zu veräußern. Der
irühere Ersteher der Objekte hat den eventuellen Mindererlös, sowie die durch den Wieder-
verkauf entstehenden Spesen zu tragen.
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand Wien.
Illustrierte Kataloge und Auskünfte
im Palais
und bei
ALBERT KENDE
WIEN, IX.,
LIECHTENSTEINSTRASSE 53
Telephon A-18-0-24.
Mitglied des Verbandes der Wiener
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WIEN, L,
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KUNSTHÄNDLER UND
KONZESS. AUKTIONATOR