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S. Kende <Wien> [Hrsg.]
Alt-Wiener Patrizierbesitz, Ölgemälde, Aquarelle, Miniaturen, Stiche, Silber, Porzellan, Glas, Mobiliar, Teppiche usw., Golduhrensammlung: laut Beschluß des Exekutionsgerichts Versteigerung des letzten Kolossalgemäldes Hans Makarts: "Der Frühling" ; 20. April 1934 (Katalog Nr. 91) — Wien, 1934

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https://doi.org/10.11588/diglit.6667#0005
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AUKTIONS-BEDINGUNGEN

Die Versteigerung erfolgt gegen sofortige Barzahlung in öster-
reichischen Schillingen unter Zurechnung eines Aufgeldes von 20 Prozent zum
Erstehungspreise. Da® zulässige Mindestgebot ist ein Schilling, über den
Betrag von 100 Schilling wird um 20 Schilling gesteigert, über 1000 Schilling
um 50 Schilling. Reklamationen nach erfolgtem Zuschlag
können unter keinen Umständen berücksichtigt werden,
da sämtliche Objekte zur genauen Besichtigung ausge-
stellt waren. Durch die öffentliche Besichtigung ist jedermann Gelegen-
heit geboten, sich von der Beschaffenheit und dem Zustande der Gegenstände
zu überzeugen und etwaige Beschädigungen, auch wenn sie im Katalog nicht
besonders erwähnt, zu beachten.

Die Festsetzung der Künstlernamen und die Zuschreibungen erfolgen nach
sorgfältigster Prüfung durch Sachverständige, doch werden Bestimmungen und
Beschreibungen der Gegenstände nicht gewährleistet.

Die unterzeichnete Firma behält sich das Recht vor, Nummern zu ver-
einigen, zu trennen oder die Nummernfolge zu unterbrechen. Das Eigentum
geht erst nach vollständiger Bezahlung des Erstehungspreises, inklusive des
Aufgeldes, die Gefahr jedoch sofort nach erfolgtem Zuschlag auf den
Käufer über. Bei vorkommenden Streitigkeiten über ein Doppelgebot behält
sich die Auktionsleitung das Recht vor, die betreffende Nummer sofort noch-
mals vornehmen zu lassen. Ersteigerte Stücke können ausnahmslos erst nach
Schluß der Versteigerung an die Ersteher ausgefolgt werden. Der Transport
der erstandenen Stücke hat ausschließlich auf Kosten und Gefahr des Er-
stehers zu erfolgen, und übernimmt die Auktionsleitung keine Haftung für
eventuelle Verluste oder Beschädigungen.

Sämtliche Ankäufe sind längstens einen Tag nach der
Auktion in bar oder in Schecks auf Wien zu bezahlen.
Spätere Zahlungen sind nur mit ausdrücklichem Einver-
ständnis der unterzeichneten Firma zulässig.

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand Wien.

Illustrierte Kataloge und Auskünfte bei

S. KENDE

KUNSTANTIQUARIAT UND KONZ. AUKTIONSINSTITUT

Mitglied des Verbandes der Wiener Auktionshäuser.
Gegr. 1888. WIEN, L, Rotenturmstraße 14. Tel. R-21-2-68.

EXPERTISE UND SCHÄTZUNGEN:
Dr. Otto Fröhlich
Richard Leitner

gerichtlich beeidete Sachverständige und Schätzmeister.
Die Reihenfolge der Nummern wird nach Möglichkeit eingehalten.

Die Auktionsleitung.

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