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S. Kende <Wien> [Hrsg.]
Eine ausländische Miniaturen- und Aquarelle-Sammlung nebst Beiträgen aus erstem Privat-Besitz: Miniaturen, Aquarelle, Handzeichungen, Ölgemälde, Farbstiche, Graphik, Kotgasser- u. Mildner-Gläser, Porzellan, etc. ; Versteigerung: 5. und 6. Juni 1934 (Katalog Nr. 92) — Wien, 1934

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https://doi.org/10.11588/diglit.15060#0006
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AUKTION S-BEDINGUNGEN.

Die Versteigerung erfolgt gegen sofortige Barzahlung in
österreichischen Schillingen unter Zurechnung eines Aufgeldes von
20 Prozent zum Erstehungspreise. Das zulässige Mindestgebot ist ein
Schilling, über den Betrag von 100 Schilling wird um 20 Schilling ge-
steigert, über 1000 Schilling um 50 Schilling. Reklamationen nach
erfolgtem Zuschlag können unter keinen Umständen
berücksichtigt werden, da sämtliche Objekte zur ge-
nauen Besichtigung ausgestellt waren. Durch die öffent-
liche Besichtigung ist jedermann Gelegenheit geboten, sich von der
Beschaffenheit und dem Zustande der Gegenstände zu überzeugen und
etwaige Beschädigungen, auch wenn sie im Katalog nicht besonders er-
wähnt, zu beachten.

Die Festsetzung der Künstlernamen und die Zuschreibungen erfolgen
nach sorgfältigster Prüfung durch Sachverständige, doch werden Be-
stimmungen und Beschreibungen der Gegenstände nicht gewährleistet.

Die unterzeichnete Firma behält sich das Recht vor, Nummern zu
vereinigen, zu trennen oder die Nummernfolge zu unterbrechen. Das
Eigentum geht erst nach vollständiger Bezahlung des Erstehungspreises,
inklusive des Aufgeldes, die Gefahr jedoch sofort nach erfolgtem Zu-
schlag auf den Käufer über. Bei vorkommenden Streitigkeiten über ein
Doppelgebot behält sich die Auktionsleitung das Recht vor, die betref-
fende Nummer sofort nochmals vornehmen zu lassen. Ersteigerte Stücke
können ausnahmslos erst nach Schluß der Versteigerung an die Ersteher
ausgefolgt werden. Der Transport der erstandenen Stücke hat aus-
schließlich auf Kosten und Gefahr des Erstehers zu erfolgen, und über-
nimmt die Auktionsleitung keine Haftung für eventuelle Verluste oder
Beschädigungen.

Sämtliche Ankäufe sind längstens einen Tag nach
der Auktion in bar oder in Schecks auf Wien zu bezah-
len. Spätere Zahlungen sind nur mit ausdrücklichem
Einverständnis der unterzeichneten Firma zulässig

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand Wien.
Illustrierte Kataloge und Auskünfte bei

S. RENDE

KUNSTANTIQUARIAT UND KONZ. AUKTIONSINSTITUT
Mitglied des Verbandes der Wiener Auktionshäuser.

Gegr. 1888 WIEN, L, Rotenturmstraße 14, Tel. R-21-2-68

EXPERTISE UND SCHÄTZUNGEN:

Richard Leitner
gerichtlich beeidete Sachverständige und Schätzmeister.

Die Reihenfolge der Nummern wird nach Möglichkeit eingehalten.

I. Tag: Nr. 1—176. EL Tag: Nr. 177—Schluß.

Die Auktionsleitung.
 
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