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Auktionshaus Albert Kende <Wien> [Hrsg.]
Freiwillige Versteigerung der kompletten, vornehmen Villen-Einrichtung und Kunstsammlung aus dem Besitze des Herrn Rudolf Kronenbitter in dessen Villa in Perchtoldsdorf bei Wien, Hochbergstraße 16: Kunstmobiliar, Uhren, Luster, Silber, Fayencen, Skulpturen, Zinn, Bronzen, Stutzflügel usw. ... ; Versteigerung: Mittwoch, den 10., bis einschl. Samstag, den 13. Oktober 1934 — Wien, 1934

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https://doi.org/10.11588/diglit.13404#0007
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AUKTIONS-BEDINGUNGEN.

Die Versteigerung erfolgt gegen sofortige Barzahlung in österr.
Schillingwährung unter Zurechnung eines Aufgeldes von 20% zum Erstehungs-
preise. Das geringste zulässige Gebot ist ein Schilling, über den Betrag von
50 Schilling wird um 5 Schilling gesteigert, über 100 Schilling um 10 Schilling,
über 500 Schilling um 20 Schilling, über 1000 Schilling um 50 Schilling.
Reklamationen welcher Art immer nach erfolgtem Zu-
schlag können unter keinen Umständen berücksichtigt
werden, da sämtliche Objekte fünf Tage zur genauen Be-
sichtigung ausgestellt waren. Durch die öffentliche Besichtigung
ist jedermann Gelegenheit geboten, sich von der Beschaffenheit und
dem Zustande der Gegenstände zu überzeugen und etwaige Be-
schädigungen, auch wenn im Katalog nicht besonders erwähnt, zu beachten.

Der Unterzeichnete behält sich das Recht vor, Nummern zu vereinigen
oder zu trennen oder die Nummernreihenfolge zu unterbrechen. Das Eigentum
geht erst nach der vollständigen Bezahlung des Erstehungspreises, inklusive des
Aufgeldes, die Gefahr jedoch sofort nach erfolgtem Zuschlag auf den Käufer
über. Bei vorkommenden Streitigkeiten über ein Doppelangebot behält sich der
Auktionator das Recht vor, die betreffende Nummer sofort nochmals vor-
nehmen zu lassen. Ersteigerte Stücke können ausnahmslos erst nach
Schluß der Versteigerung an die Ersteher ausgefolgt werden. Der Transport der
erstandenen Stücke hat ausschließlich auf Kosten und Gefahr des Er-
stehers zu erfolgen, und übernimmt der Auktionator keine Haftung für even-
tuelle Verluste oder Beschädigungen.

Die Auktionsleitung behält sich das Recht vor, diejenigen verkauften
Objekte, welche innerhalb drei Tagen nach erfolgtem Zuschlage nicht über-
nommen wurden, auf dem Wege der öffentlichen Versteigerung oder des frei-
händigen Verkaufes zu veräußern. Der frühere Ersteher der Objekte hat den
eventuellen Mindererlös, sowie die durch den Wiederverkauf entstehenden Spe-
sen zu tragen.

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand Wien.
Illustrierte Kataloge und Auskünfte

IN DER VILLA:
PERCHTOLDSDORF
BEI WIEN,

HOCHBERGSTRASSE 16.

bei

ALBERT KENDE

KUNSTHÄNDLER UND
KONZESS. AUKTIONATOR

Mitglied des Verbandes der Wiener
Auktionshäuser.

WIEN, L,
KÄRNTNERSTRASSE 4 (LIFT)

Telephon R-26-3-78
 
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