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Auktionshaus Albert Kende <Wien> [Hrsg.]
Freiwillige Versteigerung, Kunstmobiliar, Antiquitäten, Arbeiten aus Porzellan, Majolika, Fayence, Bronze, Marmor, Silber, Kunstgegenstände, Teppiche, Textilien, Pelze, Wäsche, Bücher usw., Gemälde moderner Meister: aus dem Nachlasse des Herrn Dr. Josef Kranz im Palais Wien, IX., Liechtensteinstraße 53 ; freiwillige Versteigerung ... 12., und 13. März 1935 — Wien, 1935

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.13269#0002
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AUKTIONS-BEDINGUNGEN.

Die Versteigerung erfolgt gegen sofortige Barzahlung in österr.
Schillingwährung unter Zurechnung eines Aufgeldes von 20% zum Erstehungs-
preise. Das geringste zulässige Gebot ist ein Schilling, über den Betrag von
50 Schilling wird um 5 Schilling gesteigert, über 100 Schilling um 10 Schilling,
über 500 Schilling um 20 Schilling, über 1000 Schilling um 50 Schilling.
Reklamationen welcher Art immer nach erfolgtem Zu-
schlag können unter keinen Umständen berücksichtigt
werden, da sämtliche Objekte vier Tage zur genauen Be-
sichtigung ausgestellt waren. Durch die öffentliche Besichtigung
ist jedermann Gelegenheit geboten, sich von der Beschaffenheit und
dem Zustande der Gegenstände zu überzeugen und etwaige Be-
schädigungen, auch wenn im Katalog nicht besonders erwähnt, zu beachten.

Der Unterzeichnete behält sich das Recht vor, Nummern zu vereiniger
oder zu trennen oder die Nummernreihenfolge zu unterbrechen. Das Eigentum
geht erst nach der vollständigen Bezahlung des Erstehungspreises, inklusive des
Aufgeldes, die Gefahr jedoch sofort nach erfolgtem Zuschlag auf den Käufer
über. Bei vorkommenden Streitigkeiten über ein Doppelangebot behält sich der
Auktionator das Recht vor, die betreffende Nummer sofort nochmals vor-
nehmen zu lassen. Ersteigerte Stücke können ausnahmslos erst nach
Schluß der Versteigerung an die Ersteher ausgefolgt werden. Der Transport der
erstandenen Stücke hat ausschließlich auf Kosten und Gefahr des Er-
stehers zu erfolgen, und übernimmt der Auktionator keine Haftung für even-
tuelle Verluste oder Beschädigungen.

Die Auktionsleitung behält sich das Recht vor, diejenigen verkauften
Objekte, welche innerhalb drei Tagen nach erfolgtem Zuschlage nicht über-
nommen wurden, auf dem Wege der öffentlichen Versteigerung oder des frei-
händigen Verkaufes zu veräußern. Der frühere Ersteher der Objekte hat den
eventuellen Mindererlös, sowie die durch den Wiederverkauf entstehenden Spe-
sen zu tragen.

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand Wien.

Illustrierte Kataloge und Auskünfte

IM PALAIS :

bei ALBERT KENDE

WIEN, IX.,
L1K( Hl i:\STEI\STR. 53

KUNSTHÄNDLER UND
KONZESS. AUKTIONATOR

WIEN, I.,
Kit RIVTIVERSTR ASSE 4 (LIFT)
Telephon R-26-3-78
 
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