Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

S. Kende <Wien> [Hrsg.]
Wegen Übersiedlung ins Ausland freiwillige Versteigerung der künstlerischen Einrichtung (6 Gesellschaftsräume) des amerikanischen Generalkonsuls in Wien Ernest Lloyd Harris in Wien, XVII., Heuberggasse 9: Antikes und Stilmobiliar, eine Verdure und eine Tapisserie, Gemälde, Silber, Porzellan, Glas, Teppiche, Textilien, Ostasiatika usw. ... ; freiwillige Versteigerung ... 10. Mai 1935 (Katalog Nr. 99) — Wien, 1935

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.13261#0004
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
AUKTION S- BEDINGUNGEN.

Die Versteigerung erfolgt gegen sofortige Barzahlung in
österreichischen Schillingen unter Zurechnung eines Aufgeldes von 20%
zum Erstehungspreise. Das zulässige Mindestgebot ist ein Schilling,
über den Betrag von 100 Schilling wird um 20 Schilling gesteigert, über
1000 Schilling um 50 Schilling. Reklamationen nach erfolgtem
Zuschlag können unter keinen Umständen berück-
sichtigt werden, da sämtliche Objekte zur genauen
Besichtigung ausgestellt waren. Durch die öffentliche Be-
sichtigung ist jedermann Gelegenheit geboten, sich von der Beschaffen-
heit und dem Zustande der Gegenstände zu überzeugen und etwaige
Beschädigungen, auch wenn sie im Katalog nicht besonders erwähnt,
zu beachten.

Die Festsetzung der Künstlernamen und die Zuschreibungen erfolgen
nach sorgfältigster Prüfung durch Sachverständige, doch werden Be-
stimmungen und Beschreibungen der Gegenstände nicht gewährleistet.

Die unterzeichnete Firma behält sich das Recht vor, Nummern zu
vereinigen, zu trennen oder die Nummernfolge zu unterbrechen. Das
Eigentum geht erst nach vollständiger Bezahlung des Erstehungspreises,
inklusive des Aufgeldes, die Gefahr jedoch sofort nach erfolgtem Zu-
schlag auf den Käufer über. Bei vorkommenden Streitigkeiten über ein
Doppelgebot behält sich die Auktionsleitung das Recht vor, die betref-
fende Nummer sofort nochmals vornehmen zu lassen. Ersteigerte Stücke
können ausnahmslos erst nach Schluß der Versteigerung an die Ersteher
ausgefolgt werden. Der Transport der erstandenen Stücke hat aus-
schließlich auf Kosten und Gefahr des Erstehers zu erfolgen, und über-
nimmt die Auktionsleitung keine Haftimg für eventuelle Verluste oder
Beschädigungen.

Sämtliche Ankäufe sind längstens einen Tag nach
der Auktion in bar oder in Schecks auf Wien zu bezah-
len. Spätere Zahlungen sind nur mit ausdrücklichem
Einverständnis der unterzeichneten Firma zulässig.

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand Wien.

Illustrierte Kataloge und Auskünfte

in der V*i 11 a und be iS. Kende

Wien KUNSTHANDLUNG

Trir und KONZESS. AUKTIONSHAUS

XVII., Heuberggasse 9

™ , , ~ WIEN, I,

Telephon: B-42-0-91 0 , , ^ o tvt -i ,i

1 Kotenturmstralie JNr. 14

Telephon: R-21-2-68.

Schätzungen und Expertisen:

Richard Leitner / Kommerzialrat Arthur Specht

Die Reihenfolge der Nummern wird nach Möglichkeit eingehalten
 
Annotationen