Versteigerungs*Bedingungen
Die Versteigerung erfolgt gegen sofortige Barzahlung in Schweizer Währung, und erst,
nachdem diese geregelt, werden die ersteigerten Gegenstände ausgehändigt. Das Eigentum geht
erst nach erfolgter Bezahlung, die Gefahr bereits mit dem Zuschlag an den Käufer über.
Auf den Zuschlagspreis ist ein Aufgeld von 15 % zu entrichten.
Das Recht, Nummern des Katalogs zu vereinen oder zu trennen sowie solche ausserhalb der
Reihenfolge anzubieten, behält sich der Versteigerer vor.
Von den der Versteigerungsfirma unbekannten Käufern können Gebote oder schriftliche Auf-
träge nur dann angenommen werden, wenn bis zu Beginn der Auktion entsprechende Deckung
hinterlegt wurde. Persönlich anwesende unbekannte Bieter haben sich bereits vor
der Sitzung bei der Auktionsleitung zu legitimieren.
Durch die öffentliche Besichtigung an den Ausstellungstagen ist Gelegenheit geboten, sich von
dem Zustand der Stücke zu überzeugen; auch erteile ich gern vorher schriftliche Auskunft darüber.
Reklamationen anwesender Käufer können nach erfolgtem Zuschlag keine Berücksichtigung finden.
Reklamationen auswärtiger Auftraggeber müssen innerhalb acht Tagen nach Erhalt der Stücke
erfolgen.
Der Versand der gekauften Gegenstände wird ohne Verzögerung und mit aller Sorgfalt aus-
geführt, verschickt jedoch auf Kosten und Gefahr des Empfängers.
Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand ist Bern.
Dr. Aug. Klipstein.
Versteigerungs*Emteilung
ORDRE DES VACATIONS
Montag, den 14. Juni
Morgens ab 10 Uhr...................... Nr. 1—185
Nachmittags ab 14 Uhr.................... Nr. 186 bis Schluss
Die Versteigerung erfolgt gegen sofortige Barzahlung in Schweizer Währung, und erst,
nachdem diese geregelt, werden die ersteigerten Gegenstände ausgehändigt. Das Eigentum geht
erst nach erfolgter Bezahlung, die Gefahr bereits mit dem Zuschlag an den Käufer über.
Auf den Zuschlagspreis ist ein Aufgeld von 15 % zu entrichten.
Das Recht, Nummern des Katalogs zu vereinen oder zu trennen sowie solche ausserhalb der
Reihenfolge anzubieten, behält sich der Versteigerer vor.
Von den der Versteigerungsfirma unbekannten Käufern können Gebote oder schriftliche Auf-
träge nur dann angenommen werden, wenn bis zu Beginn der Auktion entsprechende Deckung
hinterlegt wurde. Persönlich anwesende unbekannte Bieter haben sich bereits vor
der Sitzung bei der Auktionsleitung zu legitimieren.
Durch die öffentliche Besichtigung an den Ausstellungstagen ist Gelegenheit geboten, sich von
dem Zustand der Stücke zu überzeugen; auch erteile ich gern vorher schriftliche Auskunft darüber.
Reklamationen anwesender Käufer können nach erfolgtem Zuschlag keine Berücksichtigung finden.
Reklamationen auswärtiger Auftraggeber müssen innerhalb acht Tagen nach Erhalt der Stücke
erfolgen.
Der Versand der gekauften Gegenstände wird ohne Verzögerung und mit aller Sorgfalt aus-
geführt, verschickt jedoch auf Kosten und Gefahr des Empfängers.
Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand ist Bern.
Dr. Aug. Klipstein.
Versteigerungs*Emteilung
ORDRE DES VACATIONS
Montag, den 14. Juni
Morgens ab 10 Uhr...................... Nr. 1—185
Nachmittags ab 14 Uhr.................... Nr. 186 bis Schluss