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Zentral-Dombauverein <Köln> [Hrsg.]
Kölner Domblatt: amtliche Mittheilungen des Central-Dombau-Vereins — 1858 (Nr. 154-166)

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https://doi.org/10.11588/diglit.1541#0050
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.Hundert fünfundachtzkgstes Gabcn.Derzeichniß.

Zm Monat Ncvember c. find eingegangm:

AuS d«r Ecllecte im hiefigen Pfarrbezirk St. Maria-

Kupfergasse

2) . » , . « St. Euntbert

3) . « » . , St. Peter

M , . » „ . , „ St. Ursuta

5) , . „ « „ „ St. Johann

L) . , ., St. Aposteln

7) Zahresrente auS dem Bermächtnisse deS verstorbenen
NotarS, Herrn Offermann ....

8) Ertrag dcr Fremden-Collecie im Dom pco October
V) Vem HülfS-Verein zu Montjoie .

15) . . . Krechen

11) „ . , Berg.-Gladbach .

12) . , , Ollheim

13) „ . . Brühl. .

14) , „ im Königl. Gciverbr-Znstitut zu

Berlin

1ö) AuS den Schulen in den Dckanaten Derichöweiler und
Düren.

16) AuS der Pfarrgemeinde Schlebusch fincl. der ZahreS-
beiträae L 1 Thlr. von den Herren Pforrer Büttgen-
bach, Obersörster TheiS u. Wiesenbaumeistec Holzbach)

17) Von Herrn RittergutSbefitzer v^ ZordanS zu Lüftelberg

18) Don Herrn Pfarrer Firmenich zu Lüstelberg .

15) , „ PhilippS zu Neukicchen

20) , „ . Nellesscn zu Adendvrf

21) An Zeugengebührcn von den Herren: H. Capellen,
Map Herriger, L. FelS, C. Rennen, I. Harprath und
G, Pilgram ä 12 Sgr, — so wie von Fcau Bock,
Frau v. Sticker 1. und Krl. Birkhäuscr s 8 Sgr. .

Thlr. Sgr.Pf.

71S
121
13S
38
312
9

100

177

1

2V

4

3

50

8S

12

14 —

S

27

8

10

29

15

25

10

20

20

Summa 1814 14

Hierzu die Sinnahme vom 1. Jan. biS ult. Oct. c.,
laut 184. Gaben-Verzeichniß joL Nr. 164 d. Bl.) mit . 27198 2

Sinnahme vom 1. Januar biö 30. Rovember 1858 . 29012 17
Köln, den 30. November 1858.

Der VerwaltungS-AuSschuh
deS Central-Dombau-VereinS.

Lefefrüchte autz dem städtischen Archiv.

Mitgetheilt von v. Ennen.

1. Die fakrameirtalische Procksfiorr.

Ein RathSfchlufi vom 22. Juni 1409 sagi: Es sei zu wissen, daß unsere
Herren vom Rath vertragen haben in Betrsst dcS EssenS an dem Tage, an
welchem man das heilige Sacrament jährlichs um die Stadt pstegt zu tragen,
daß unsere Hcrrm alsdann bei einander bleiben aus ihrem Ralhhause und
daS Essen und die Mahlzeit allda halten und haben, um welcheS unsere
Herrcn anderS Niemanden „möden oder kröden" dürsen. Ilnd in Betreff der
Gerichte ist nnserer Herren Äteinung, daß man „Luyttecdranck"') gebe, wie
dieS gewöhnlich ist; weiter jeglichcm Manne eine Schüffel Gemüse und eine
Schüssel mit Salmen-Klößen^ zum zweitcn Gange jedem eine Schüssel mii
Reiß und für je zwei Mann eine Schüssel mit Galcntincn und dabei Salm
gebraten, oder wenn man den Salm nrcht haben kann, so mag man ge-
bratene .Rumpe mit Vornen" dafür geben, und darnach Käse und Aepfel.
Also soll man cS halten, wenn man eS haben kann, oder anderS, wie eS zur
Zeit der Markt gibt, nach Rath und Gutdünken der zeitigen Küchenmeister.
Auch haben unsere Herren vertragen, daß daöjenige, waS von den Speisen
übrig bleibt, durch die Küchenmeister um GoiteS willen weggegeben werden
soll. Weiter sei zu wiffen, daß unsere Herren jährlichS pflegen zu bitten, mit
ihnen zu essen, ihcer Stadt .Psasse'^), die RathScichter, die Herren, die Bür-
germeister gewesen find, die Gewaltrichter, dis Wegemeister und die Rentmeister.
Nach dem ÄuSgaberegister vom Jahre 1370 waren die Kosten für dieseS
Essen 49 Mark.

Ein RathSschluß vom 23. April 1477 sagt: Unsece Herren vom Rath
haben vertragen, daß man fortan in der Procesfion mit dem. heiligen Sa-
crament um die Stadt nicht mehr alS zehn Stationen halten 'soll. Jn dem
genannten Jahre wurde die Procesfion wegen HochwasserS im Rheine ver-
schoben biS auf Freitag nach Jubilate, den 2. Mai. Die Stationen sollten
sein: AuS dem Dom bis an den HauSkrahnen soll tragen der Weihbischof;
ihn sollen beide Rentmeister leiten; wegen Abwesenheit deS WeihbischofS hat
getragen Herr Jsrahell, CanonicuS im Dom; von dem Hauskrahnen biS an
die Rheingaffe soll tragen der Abt von St. Pantaleon; ihn sollen leiten Herr
Johann vom Dauwe und Wilhelw von Lhskirchen; von der Rheingasse biS
zum Bayen auf dem Graben soll tragen der Abt von St. Martin; ihn sollen
vegleiten Heinrich Haich und Johann von Hilden. Vom Bayen biS St. Pan-
taleonsthor soll tragen der Abt von Deutz; ihn sollen begleiten Krank Hex
und Sver Schiderich. Von Et. PantaleonSthor biS an die Schasenpforte soll
tragen der Propst von St. Severin; ihn sollen begleiten Zoh. Thoenberg
und Joh. Grevervhde. Von der Erenpforte biS Reuschenberg soll tragen der
Dechant von St. AndreaS; ihn sollen begleiten Herbert MommerSloch und

') Elarett.

ss) Der Stadssecretär.

Zoh. Greverohde. Von Reuschcnberg biS zum CuniberiSihurm soll tragen der
Dechant vcn St. Aposieln; ihn scüsn bcgleiten Jak. von Bruch und Job
Spor. Von St.-CunibcrtS-Thurm bis an d!e Neugasse scll tragen derScho-
laster vvn St. Gercon; ihn sollen begleüen Pettr Limbach und Jobann
Eicheister. Von.dcr Neugaffe biü an den Trm soil tragen dev Domdechant;
ihn sollen begieiien die Bürgecmeister. DaS hai Herr Jsrahell ae'han weqen
Krankheit drö Domdechantcn.

Nach einem RathSschluß von 1501 svllten vierzehn Siationen gehalten
werden: AuS dem Dom scll iragen der Weihbisckof biS an den Fischmarki;
von dem Aischmaikt an daS Zollhaus dcr Abt'vrn St. Pantaieon; vom
ZollhauS bis an die Ncckelskaul der Abi von St. Marlin; von der NeckelS-
kaul biZ an den Bayen der Abt von Deutz; vom Bahen biS hinler die Car-
thäuser der Official; von den Carthäusern biS an die Bachpforie der Propst
von S!. AndreaS; von der Bachpforte bis an die Schafenpforie der Propst
von Si. Maria acl grsclus; von der Schaftnpforte bis an daS Erenlhor der
Piopst von Si. Georg; vom Erenthor biS Reuschendorf der Propst von Ker-
pen; von Reuschendoif bis an den Eigelstein dcc Dechant von Si. Severin;
vom Eigslstcin b!S St. Cunibert der Dechant von St. Cunibert; von
St. Cunibert biS an Erbach der Dechant von St. Georg; von Scbach biS
an die Neugasse dcr Scholaster von St. Gereon; von der Reugasse bis in
den Dom der Siegeler.

Ein RaihSschluß vom 11. Mai 1552 sagt: ES ist angezeigt worden, da
die Patrone zukünfiigen Scnntag qstragen werden sollen, daß die CapitelS-
herren von St. Cunibert und St. Seveiin zu Behus ihreS WachS und ihrer
Unkosten 50 Mark vom Ra!h begehrcn, oder die Stümpfe von des RathS
Kerzen ihnen zuvollest zu lassen, wie daö von Alters gewesen sein solle.
Daraus hat ein Rath die alten Slationen besichtigen laffen, bcfindet nicht,
daß eS demnächst geschehen, und deßhalb vertragen, man soll die Stümpfe
wieder nehmen und ihnen nichtS geben.

Am 13. Mai heißt eS: Dieweil angezeigt worden, daß an ctlichen Ding-
stühlen, sonderlich zu St. Severin, nicht Siuhlschöffen seien, decen Gelegen-
heit sei, den Severinskasten zu tragen, so ist den Herren Peter Fücsten'berg
und Hcincich Kannegießer befohlen, allen Schöffen anzusagen, daß fle mit
den Amtleuten oder sonst mit ehrlichcn Bücgecn handeln. 'damit ste gefaßt
seien, den heiligen Patron zu tragen, und ihrethalben keine Verhinderung
geschehe.

Am 15. Mai heißt eS: Aus heute hat man die Procession mit dem hei-
ligen Sacrameni und den heiligen Paironen aus dem Dom biS in St.-
Marien-Kirche gehalicn, ist deßhalb besohlen, alle Thore zuzulassen, biS die
Procesfion geschehen, auSgenommen wenn cS die Noth erfordert, die „Siern-
chen" zu öffnen.

DaS Proiocoll vom 27. März 1573 sagi: Da die Haupileuie zur Goi-
teStrachi stch bcklagen, daß wegen der theuern Zeit sie mit dem allen Brauch
der 10 Gulden nicht auskommen können, so haben unsere Herren Befehl ge-
geben, auf jede Wache 6 Daler zu bezahlcn.

Protocoll vom 1. April 1613. Herr Rentmeistec LySkirchen hat referirt,
waS Gestaii die Clecifti gestern wegen der Gvitesirachi ersuchi wäre, dis fich
dazu willig erkläri, dabei aber angezeigt habe, weil viele Bruderschaften mii-
gehsn und unier diesen keine guie Ordnung gehalten werde, wolltcn sts gecn
zwei Herren depuiirden, welche mit einander darüber reden und AlleS in e!ne
guie Ocdnung einrichien möchien, daran ein Ehrs. Rath guien Gefallen ge-
funden und razu den Weinmeister Maaß und den Dietcich Birkmann
beordert.

Protocoll vom 27. April 1615. AlS Anzeige geschehen, was Gestalt ein
hoch- und ehrwürdigeg Domcapitel durch seinen Secretair bei der Stadt-
canzlei habe angeben lassen, daß die Clerisei die Sachen dahin gerne gerich-
tet sehe, daß man am Freitag Morgens um sieben Uhr mit der Procesfion
auS der Domkirche ausgehen und desto zeiiiger wieder hereinkommen möge,
ist solcheö beim Rath beliebei, und soll der Naih um sechg Uhr zur Messe in
Zerusalcm erscheinen und dann zu Naih gehen und um fieben Uhr sich nach
dem Dom begeben.

Vom 24. April 1644. Zu Richtung guter Ordnung anstehenden gotteS-
irägiger Processton sind zeiiliche Weinmeister depniirt, und ist denselben be-
fohlen worden, auf allen Gaffeln zu verkünden, daß ein Ehrs. Raih vor dem
Venerabile die „Klambelen' durch die Vierundvierzig in Person getragew
und anstatt deren, die etwa wegen ehrhaster Lerhinderung nicht erscheinen
können, andere Gaffelgenossen, welche dem hochmürdigen heiligen Sacrament
zu Ehren seien substiiuirt haben wolle, gestalt ssch darnach zu richten.

2. Der Dom.

Zn einer Klageschrist deS RatheS gegen den Erzbischof Dictrich von
MörS vom Jahre 1419 findet sich folgende Sielle:

Ziem wan der Erzbischof fich der ksbrica dcS DomeS binnen unserer
Stadi unterwunden hai und diejenigen, die sich von seinetwegen dcssen un-
terwinden, nicht alleS eingegangene Geld zum Nutzen dieseS BaueS oerwen-
den, so stellen wir an ihn das Anfinnen, daß weder er noch die Seinen fich
dessen fürder unierwinden und lassen daS Capitel sich mii dem Bau befassen,
mit Rath unserec Freunde, die wir dazu beordern wollen, so daß dcr Bau
zu GoiieS und unserer Stadt Ehren vollendet werde, wie er angefangen ist.
Jtem beklagen wir unS, daß der Erzbischof die Kirche vom Dome, die un-
serer Stadt und dcS ganzen Siistes Hauptkirche ist, und die ihm alS einem
Obersten zu versorgen obliegi an Disciplin der Personen und an GoiteS-
dienst und an allem dcm, was dazu gehört binnen der Kirche, vergänglich
und verderblich hat laffen werden binnen seiner NegierungSzeit, alS doch
heutigen TageS offtnbar Tag sür Tag gesehen wird, daß in keinem Sliste
unserer Siadt der Gotiesdienst seltener und unordentlicher geschieht als im
Dome. Auch gestaitet der Erzbischof, daß im Dome und in der Freiheit geist-
liche Kramstände auSgeboien und vermieihet werden, so daß allda auf hei-
ligen Tagen und anderen Zciten allerlei Kaufmannschafi und Krämerei ge-
kaust und veikaust wird, gleich alS wenn der Dom ein offenbares KaufhairS
wäre, waS der Ehre GotteS wcgen fortan billig nicht weiter geschehen sollte.

3. Die Bonifacius-Capelle.

Ein RathSschluß vom 2. Juni 1452 sagi: Unsere Herren haben verira-
gen, daß von nun forian, wenn man daS Jahrgedächiniß in der St.-Boni-
faciuS-Capelle auf der Severinstraßs begeht, unsere Herren vom Nath, che
sie in die Capelle kommen und d!e Meffe anhören, zuvor in der Si. SeverinS-
 
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