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Zentral-Dombauverein <Köln> [Hrsg.]
Kölner Domblatt: amtliche Mittheilungen des Central-Dombau-Vereins — 1862 (Nr. 203-214)

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https://doi.org/10.11588/diglit.1812#0017
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mit geschichtlichen, artistischen und literarischen Beiträgen,

heransgegeben vom Vorstande.

Nr. 207. _ Köln, Samstag 31. Mai 186S

Das „Kölner Domblatt" erscheint monatlich. Der Pränumerations-Preis, deffen Brutto-Ertrag der Dombau-Bereins-Caffe zufließt, beträgt hier
wie auswärts (bei allen kgl. preuß. Post-Anstalten) 10 Sgr. für den Jahrgang. — Alle Zuschristen an den Central-Berein werden offea oder unter
Kreuzband mit der Rubrik: „Allgemeine Angelegenheiten des Dombau-Vereins zu Ksln", so wie Geldsendungen mit der Bezeichnung: „Geldbeiträge
für den Dombau zu Köln", erbeten.

Einladung

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Wahl-Versannntung des Lentral-Domliau-Vereins^

welche Dinstag den 3. Juni 1862 hierselbst Statt finden wird.

Nach Anleitung des tz. 17 des Bereins-Statuts beehren wir uns, hiedurch sännntliche Mitglieder des Central-
Dombau-Vereins zur Theilnahme an der auf

Dinstag den 3. Iuni 1862 im kleinen Gürzenich-Saale

anberaumten Wahl-Versammlung ergebenst einzuladen.

Jn derselben werden folgende Gegenstände zur Verhandlung kommen:

1) Bericht des Vorstandes über die Lage des Vereins.

2) Vorlage der Rechmmg über Einnahme und Ausgabe der Vereins-Caffe im Laufe des Jahres 1861.

3) Wahl von zehn Mitgliedern zum Borstande in die durch das Ausscheiden von eben so viel Mitgliedern
erledigten Stellen, gemäß Z. 19 des Statuts. (Vergl. Protocoll der Vorstands-Sitzung vom 27. Februar c.,
Domblatt Nr. 204.)

Jndem wir unter Hinweisung auf den Inhalt der ZZ. 3 und 18 des Statuts alle diejenigen, welche durch Leistung
eines Beitrages von Einem Thaler und mehr, unmittelbar an die Vereins-Caffe oder an die dem Central-Vereine ange-
schlossenen Hülfs-Vereine, für das Vereinsjahr 1861 resp. 1862 die Mitgliedschaft erworben haben, oder dem Bereine bis
zum Tage der Wahl-Bersammlnng noch beitreten werden, ergebenst ersuchen, durch persönliches Erscheinen oder durch Ber-
tretung mittels Vollmacht (nach Maßgabe der im Jahre 1845 beschlossenen und Allerhöchst genehmigten Abändcrung des
Z. 18 des Statuts) die ihnen als Bereins-Mitgliedern zustehenden Berechtigungen auszuüben, bemerken wir, daß über die
sonstigen Anordnungen für die diesjährige Wahl-Versammlung das später erscheinende Programm das Nähere enthält.

Köln, den 31. März 1862. Der Vorstand des Gerrtral-Dombau-VereinS.

Namens desselben:

Der Präsident des Vorstaudes, Esser II.

Bei dieser Gelegenheit erlauben wir uns, die verehrlicheu Borstände unserer Hülfs-Bereine, welche ihre Beitrags-
Ablieferungen für das Bereinsjahr 1861 bisher noch nicht bewirkt haben, — eben so die sonstigm VereinS-Mitglieder und
Dombau-Freunde, welche mit ihren Jahres-Beiträgen pro 1861 noch im Rückstande sind, ganz ergebenst zu ersuchen, doch
möglichst dafür bemüht sein zu wollen, daß diese Zahlungeu recht bald an unsere Bereins-Caffe gelangen, um eben sowohl
die Rechnungen und Bücher in Betreff des Vereinsjahres 1861 noch vor Ablauf desselben vottständig abschließen zu können,
als auch zur planmäßigen Fortsetzung des BaueS die nöthigm Geldmittel in Bereitschaft zu haben.

Köln, den 31. März 1862.

Der Verwaltnngs-Ausschuß -es Central-Dombau-Bereins.
 
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