Gemäß §. 4 des nebenstehend abgedruckten und durch die Staats-
Behörde genehmigten Ziehungsplanes ist für den Bertrieb der Loose
die Frist eines Jahres vorgesehen und soll die Ziehung der Prämien
im Herbste eines jeden Jahres geschehen. Jn Ausführung dieser Be-
stimmung des Betriebsplanes und um für den Absatz der Loose
einen ausreichenden Zeitraum zu gewinnen, ist die planmäßige
Ziehung der Prämien auf den Herbst des Jahres 1865 definitiv
festgestellt und von dem unterzeichneten Verwaltungs-Ausschusie des
Central-Dombau-Vereins als Tag der Ziehung der Jahrestag der
Grundsteinlegung durch König Friedrich Wilhelm IV. zum
Fortbau des Kölner Domes, der
-L. September L8«S
bestimmt worden.
Die Ziehung geschieht öffentlich unter Anfsicht eines Commisiars
der Königlichen Regiernng zu Köln in Anwesenheit von wenigstens
fünf Mitgliedern des unterzeichneten Verwaltungs-Ausschusses und
unter Zuziehung eines Notars gemäß den hierfür gültigen Bestim-
mungen des betreffenden Paragraphen des Allerhöchst genehmigten
Planes zur Dombau-Prämien-Collecte. Ort und Stunde der Ziehung
wird vorher in Zwischenräumen von acht Tagen drei Mal in der
Staats-Zeitung und in der Kölnischen Zeitung bekannt gemacht
werden.
Der Ankauf der zur Verloosung bestimmten Werke lebender deutscher
Künstler im Gesammtwerthe von 30,000 Thlrn. beginnt am 1. April
1865 aus der von der Allgemeinen Deutschen Kunstgenossenschast
beschickten Sammlung von Kunstwerken, die seit dem 15. Januar
d. I. im städtischen Museum zu Köln aufgestellt ist.
Nachdem innerhalb 5 Monaten nahezu die Hälfte sämmtlicher
Loose abgesetzt ist, hat der Central-Dombau-Verein den Vertrieb
der sämmtlichen noch vorräthigen Loose den nachstehend verzeich-
neten bewährten General-Agenten
Herrn Albert Heimann zu Köln,
„ D. Löwenwarter daselbst,
„ Pauk Rud. Meller daselbst,
„ Adolf Gestewitz zu Düsieldorf,
Herren Moritz Stiebel Söhne zu Frankfurt a. M.
nunmehr definitiv unter dem 20. Februar d. I. übergeben, und
sind Dombauloose durch Vermittelung dieser für den Umsang des
deutschen Bundesgebietes emannten General-Agenten zu beziehen.
Köln, den 23. Februar 1865.
Der Verwaltuugs-Ausschllß des Central-Domdau-Vereius.
Esser N., Geheimer Justizrath und v.Wittaenstein,Regierung§-Präsidmta.D.
Präsident des Cmtral-Dombau-Vercins. und Präsident der Direction der Köln-
Mmdener Eisenbahn-Gesellschast.
vr. Haass I., Justtzrath und F. Heuser, Stadtverordneter und Präsident des
Advocat-Nnivalt. Derivaltungsrathes der Kölnischen Privatbank.
vr. Vosen, Gymnasial-Religionslehrer F. Aldenhoven, Director der Kölnischen
und Secretair deS Central-Dombau-Vereins. Hagel-Bersicherungs-Gesellschast.
Seydlitz, Commercien- M. Gsul, Boigtel, Esserv.zuu.,
rath und Banquier. Notar a. D. Tombaumeister. Advocat.
Ed. Oppenheim, B. Haanen, Oswald Schmitz,
Banquier. Rentner. Kaufmann und spamscher Consul.
von Wittgenstein sun., RegierungS-Referendar.
Plan
zu einer Prämien-Collecte zum Ausbaue der Thürme
des Kölner Domes.
(Autorisirt versuchsweise für Einmal durch Allerhöchste Cabinets-
Ordre vom 26. März 1864).
Für die Daucr von «cht Jahrcn wird dem Vorstande dcs Central-Dombau-Vereins
zu Koln die nachgesuchte Genchmigung zu einer Prämicn-Collecte, deren Reinertrag
zum Fortbaue und zur Vollmduna der beiden Thürme des Lölner Domes besttmmt ist
und dazu vcrwmdet werdm soll, ,o wie K« Vertriebe -btr.Loose im ganzm Umfange
des Konigreichs Preutzm unter dm solgendm BedmMNgeo igewährt:
tz. 1. Jcde Ziehung der ,Dom-Thurmbau"-Prünuen-Collecte besteht aus 5VÜ,V60
Lovsen, die in fortlaufmdcn Nmnmern -(nach da» hier «rstrn beigesüatm
Schmia » «uszefertigt werdm und mit ekxm beMdemi Slempel, dm Fac-
simues der Unterschristm zwejer Mitglieder des Ausschuffes und der eigmhän-
digm Unterschrist dcs anaestelltm Vereins-Rmdantm versehm, und außerdem
aus einem s. a. Ausschnitt-Register ausgeschnitten sind. Der Preis dcs ein-
zelnm Looses beträgt Einen Thaler.
2. Die Prämim,dieser Colleete bestehen:
1. In einem Hauytgewinne von.
2. Zn einem Gewinne vvn.
3. Jn cinem Gewinne von.
4. 5. 6. 7. 8. Jn fünf Gewinnm von je IVVV Thalern .
9. Jn emer Anzahl gediegmer Werke lebenderdmtscher
Künstler, im Gesammtwerthe von . .
welche der Verein bis zmn voklm Bctrage der vorstehen-
den Summe erwirbt und wovon jedes Einzelne einm
besondern Gewinn darstellt. —
lvü.vvü
1V,VV« Th
500« Thalern.
5000 Thalern.
3V,VVV Thalern,
15V,VVV Thaler.
Z. 3. Was nach Wzug der vorerwähntm Gesammtsmnme der PrSmien von
15V,VVV Thalern und der einschließlich des zum Vertricbc der Loose zu be-
willigmden Procentsabes, auf 1v Procent der Gesammtsumme der Loose oder
5V,VVV Thaler veranschlagtm Verwaltungs- und sonstigm Kostm übrig bleibt,
bildet dm dem Dombaufonds zuflreßmdm Reinertrag. der in der hergebrach-
tm Weise vom Vereine an die Tombaubehörde verabfolgt und ausbezahlt wird.
tz. 4. Die Ziehung der Prämim erfolat im Herbste eincs jedm Iahres, und zwar
zuerst im Laufe des Herbstes 1864, am Sitze dcs Central-Dombau-Vereins zu
Äöln. Die Einzählung der. Nummern (5VV,VVÜ) und die Iiehung geschieht
öffmtlich, in Beiscin und unter Aussicht oon wmigstms fünr dabci anwesm-
dm Mitgliedem des Vorstandes des Cmtral-Dombau-Der-ins. Tag, Ltunde
und Ort werdm vorher in Zwischenräumen von acht Tagm, wmigstms drei-
mal, in der Staats-Zeitung und in der Kölnischm Zeitung brkannt gemacht.
Solltm bis zu der fur die Ziehung bestimmtm Zeü »icht wmigstms drei
Fünftel sämmtlicher Loose, also nicht Dreimalhundert Tausend Loos« abgesetzt
sein, so wird bi« Ziehung für das betrestmde Zahr bis dahin ausGesetzt, daß
jmer Wsatz erreicht sein ivrrd. — Darauf bezügliche Bekanntmachungm wer-
om in dm obm bezeichnetm Blättern zestig erfolgm. Die Nummern von
Nr. 1 bcginnmd S!s;u Nr. 5VV,VVV werdm m das eine Glücksrad cingezählt.
Ein zwcites Gkücksrad mthält die in gleicher Weise cingezählten fsrttaufmdm
Gewmnstnummern, der Zahl der vorhandmm Prämim in Geld und Kunst-
wcrkm mtsprechend. Ter Ziehung ciner Loosnummer mtspricht jedesinal
die Ziehung eiver GewinnsMummer, dergestalt: daß der durch letztere >e-
zeichnete Gewinn auf das Loos fällt, welches die sezogrne Loosnummer trägt.
Sind alle Gewinnstnummern aez^zen, so bilden die übrigm in dcm einm
Glücksrade zurückgebliebmm Loozmummem die Nietm, und Alle mit diesm
im Rade zurückgebliebmm Nummern bezeichnetm Loose stnd werthlos.
Die Ziehrmg dcr Loosmummern aus dein einm Glücksrade und der Ge-
«innst-Rummem aus dem andem Glücksrade geschieht durch Waisenknabm.
Ueber das ganze Geschäst der Ziehung wirb ein Protocoll aufgmommen
und von dm sämmttichm anwesenden Rtttgliedem des Vorstandes unterzeich-
net. Dasselb« wstd stn Archiv des Ceistral-Dombau-Vereins hinterlegt.
ß. 5. Auch die Rummem der nicht abgesetzten Loose werdm in das eine Glücksrad
mit eingezählt. Alle aus solche nicht abgesetztm Loose fallmdm Gewinne
flreßm demDombaufonds zu.
Z. ö. Dst gezogmm Nummem der pewinnendm Loose mst dm darauf gefallmm
Prämim werdm in der Staats-Zeitung und in der Kölnischm Zestung drei
Mal sofort nach der Ziehung und von drei zu drei Wochm bekannt gemacht.
tz. 7. Die Prämim werdm, sechs Wochm nach Vorzeigung der Loose beim Berwal-
tungs-Ausschuffe des Cmtral-Doinbau-Vereins, an die Jnhaber der betref-
fmdm Loose und gegm Aushündigung derselbm im Secretariast dcs Cmtral-
Dombau-Dereins zu Köln ausbezahlt und verabfolgt.
Z. 8. Jedes Gcwinnloos, welches binnm drei Jahrm, vom Tage der Zsthung an
gcrechnet, nicht vorgezcigt und gcltmd gemacht wordm ist, verlstrt mit Ablauf
dstser Frist fetti Anrecht auf Erhebung der Prüntte, welch« dcm DomdaufondS
anhettnsällt.
tz- 9. Dem Vorstand« ist es gestattet, dst Erlsubniß zum Vertrstb« der Loose in
dm deutscheu BundMtaatm nachzusuchm.
tz. 1v- Die Verwaltuna und Ausführung der D om-Thurnibau- Prämstn- Collccte ist
dem Vorstande des Cmtral-Tombau-Vereins zu Köln überlaffm. Dst Staats-
Regierung behAt sich das Aufsichtsrecht und dst Anordnrmg aller Maßregeln
vor, dst sst für angemeffm erachtct.
Die Grenzvoten über Gothik.
Die vorsteheud bezeichnete Zeitschrift hat fich in esnigen Artikelu (Heft
12 u. flg. deS laufenden Jahrganges) in einer Weise über die golhische 8r-
chitektur und die Gothiker vernehmen laffen, daß man fast glauden möchte,
der Verfaffer der beireffenden Artikel, ein Herr Juliu« Mcpsr aus Nünche»,
wolle seiue Leser zum Besteo halten. Einige Proden auS densclben werden
wohl schon gevügev, um diese Lermulhung als keincSwegS völlig aus der
Luft gegriffen eischeinen zu laffeo.
Der erste Satz des ersten Artikels lautet, wie folgt: „ES ist jetzt nicht
bloß die feste Ueberzengung oller gcbildeten Architekten, die sich nichl In
irgend eine abgelegene Bauevoche der Lergongenheit verrannt haben, daß
die Bauformen der Renaiffance allein im Stande sind, die architektonischen
Aufgaben der Gegenwart auf eben so künstlensche alS zweckmäßige Weise
zu lösen. Auch dem größeren kunstsinnigen Publicum wird das nachgerade
zur geläufigen Ansicht." Kann da« wohl im Ernste gemeint und niederge-
schrieben sei»? Oder gehören etwa die Liollet LeDuc und Laffus in Zraak-
retch, die Scott «nd Burges in England, die F. Schmidt und Ungewitter
tu Deutschlaad — um uur beispielSweise gaoz weuig Nameu zu uenneu —
nicht zu den „gebildeten" Architektea? Jn diesem Falle müßte mau fich ia
der That da« fteilich ohnehiir schon etwas anrüchige Prädicat „gebildet"
ernstlichst verbitten. Oder find etwa diese europäischen Lunst-Celebritäteu
,in irgend eine abgelegene Bauepoche derLergangenheit verranut?" nnd
gehören weiter Dtejenigen, wclche ihre Werke bestellen, bcwnndern, auf
einer großen Zahl von Loncurrenzeu öffentlich gekrönt haben, nicht zum
„kunstfinnigrn" Publicum? Oder kennt vieüeicht Herr ZuliuS Meper jene
Männer und dercn Werke nicht? Hat er nichtS davon in Erfahrmig ge-
bracht, daß in den obenbezeichueten Ländern großeLexeine zum Zw-cke der
Wiedsrbelebung der gothischea Lrchitekiur beßehen, daß über kelne Kuust-
periode mehr literarische Unternehmungen sich verbreite», als gerade Sber
die mittelalterliche, und daß sie alle trefflich prosperiren, während da« voa
Lübke mit großem Powp augeküsdtgte, die Renaissance betitelte „Mußer-
buch" nach dem Erscheinen deS ersten HefteS au« Mangel an Sbnehmer»
stecken geblieben tst? DaS „kunststnnige" Publicum der Renaiffance scheint
hiernach jedenfalls ein sehr kleineS Häuflein uud, vor der Haud wenigstenS,
nicht sonderlich gecignet zu sein, den „verrannten" Gothikern zu imponiren.
Letztere sollen, so meint Herr Meper weiter, fich sehr bemühen, ihren Namen
los zu werdnr, dke „gothische" in „dentsche" vaukunst umzutausen. Wer daS
dem Herrn Meper verraihen hat, war ein Schalk, der ihn hinters Licht
führen wollte, und welchem e« nur gelungen tst, weilHerr Meyer die Schrtf-
ten der Gothiker seiner Aufmerksamkeit noch nicht für wördtg erachlet hat.
Bei einiger Orientirung würde e« ihm umnkglich haben entgehe» könnrn,
daß sämmtliche Freuude der mittelalterlichen Baukunst dieselbe durchweg al«
Behörde genehmigten Ziehungsplanes ist für den Bertrieb der Loose
die Frist eines Jahres vorgesehen und soll die Ziehung der Prämien
im Herbste eines jeden Jahres geschehen. Jn Ausführung dieser Be-
stimmung des Betriebsplanes und um für den Absatz der Loose
einen ausreichenden Zeitraum zu gewinnen, ist die planmäßige
Ziehung der Prämien auf den Herbst des Jahres 1865 definitiv
festgestellt und von dem unterzeichneten Verwaltungs-Ausschusie des
Central-Dombau-Vereins als Tag der Ziehung der Jahrestag der
Grundsteinlegung durch König Friedrich Wilhelm IV. zum
Fortbau des Kölner Domes, der
-L. September L8«S
bestimmt worden.
Die Ziehung geschieht öffentlich unter Anfsicht eines Commisiars
der Königlichen Regiernng zu Köln in Anwesenheit von wenigstens
fünf Mitgliedern des unterzeichneten Verwaltungs-Ausschusses und
unter Zuziehung eines Notars gemäß den hierfür gültigen Bestim-
mungen des betreffenden Paragraphen des Allerhöchst genehmigten
Planes zur Dombau-Prämien-Collecte. Ort und Stunde der Ziehung
wird vorher in Zwischenräumen von acht Tagen drei Mal in der
Staats-Zeitung und in der Kölnischen Zeitung bekannt gemacht
werden.
Der Ankauf der zur Verloosung bestimmten Werke lebender deutscher
Künstler im Gesammtwerthe von 30,000 Thlrn. beginnt am 1. April
1865 aus der von der Allgemeinen Deutschen Kunstgenossenschast
beschickten Sammlung von Kunstwerken, die seit dem 15. Januar
d. I. im städtischen Museum zu Köln aufgestellt ist.
Nachdem innerhalb 5 Monaten nahezu die Hälfte sämmtlicher
Loose abgesetzt ist, hat der Central-Dombau-Verein den Vertrieb
der sämmtlichen noch vorräthigen Loose den nachstehend verzeich-
neten bewährten General-Agenten
Herrn Albert Heimann zu Köln,
„ D. Löwenwarter daselbst,
„ Pauk Rud. Meller daselbst,
„ Adolf Gestewitz zu Düsieldorf,
Herren Moritz Stiebel Söhne zu Frankfurt a. M.
nunmehr definitiv unter dem 20. Februar d. I. übergeben, und
sind Dombauloose durch Vermittelung dieser für den Umsang des
deutschen Bundesgebietes emannten General-Agenten zu beziehen.
Köln, den 23. Februar 1865.
Der Verwaltuugs-Ausschllß des Central-Domdau-Vereius.
Esser N., Geheimer Justizrath und v.Wittaenstein,Regierung§-Präsidmta.D.
Präsident des Cmtral-Dombau-Vercins. und Präsident der Direction der Köln-
Mmdener Eisenbahn-Gesellschast.
vr. Haass I., Justtzrath und F. Heuser, Stadtverordneter und Präsident des
Advocat-Nnivalt. Derivaltungsrathes der Kölnischen Privatbank.
vr. Vosen, Gymnasial-Religionslehrer F. Aldenhoven, Director der Kölnischen
und Secretair deS Central-Dombau-Vereins. Hagel-Bersicherungs-Gesellschast.
Seydlitz, Commercien- M. Gsul, Boigtel, Esserv.zuu.,
rath und Banquier. Notar a. D. Tombaumeister. Advocat.
Ed. Oppenheim, B. Haanen, Oswald Schmitz,
Banquier. Rentner. Kaufmann und spamscher Consul.
von Wittgenstein sun., RegierungS-Referendar.
Plan
zu einer Prämien-Collecte zum Ausbaue der Thürme
des Kölner Domes.
(Autorisirt versuchsweise für Einmal durch Allerhöchste Cabinets-
Ordre vom 26. März 1864).
Für die Daucr von «cht Jahrcn wird dem Vorstande dcs Central-Dombau-Vereins
zu Koln die nachgesuchte Genchmigung zu einer Prämicn-Collecte, deren Reinertrag
zum Fortbaue und zur Vollmduna der beiden Thürme des Lölner Domes besttmmt ist
und dazu vcrwmdet werdm soll, ,o wie K« Vertriebe -btr.Loose im ganzm Umfange
des Konigreichs Preutzm unter dm solgendm BedmMNgeo igewährt:
tz. 1. Jcde Ziehung der ,Dom-Thurmbau"-Prünuen-Collecte besteht aus 5VÜ,V60
Lovsen, die in fortlaufmdcn Nmnmern -(nach da» hier «rstrn beigesüatm
Schmia » «uszefertigt werdm und mit ekxm beMdemi Slempel, dm Fac-
simues der Unterschristm zwejer Mitglieder des Ausschuffes und der eigmhän-
digm Unterschrist dcs anaestelltm Vereins-Rmdantm versehm, und außerdem
aus einem s. a. Ausschnitt-Register ausgeschnitten sind. Der Preis dcs ein-
zelnm Looses beträgt Einen Thaler.
2. Die Prämim,dieser Colleete bestehen:
1. In einem Hauytgewinne von.
2. Zn einem Gewinne vvn.
3. Jn cinem Gewinne von.
4. 5. 6. 7. 8. Jn fünf Gewinnm von je IVVV Thalern .
9. Jn emer Anzahl gediegmer Werke lebenderdmtscher
Künstler, im Gesammtwerthe von . .
welche der Verein bis zmn voklm Bctrage der vorstehen-
den Summe erwirbt und wovon jedes Einzelne einm
besondern Gewinn darstellt. —
lvü.vvü
1V,VV« Th
500« Thalern.
5000 Thalern.
3V,VVV Thalern,
15V,VVV Thaler.
Z. 3. Was nach Wzug der vorerwähntm Gesammtsmnme der PrSmien von
15V,VVV Thalern und der einschließlich des zum Vertricbc der Loose zu be-
willigmden Procentsabes, auf 1v Procent der Gesammtsumme der Loose oder
5V,VVV Thaler veranschlagtm Verwaltungs- und sonstigm Kostm übrig bleibt,
bildet dm dem Dombaufonds zuflreßmdm Reinertrag. der in der hergebrach-
tm Weise vom Vereine an die Tombaubehörde verabfolgt und ausbezahlt wird.
tz. 4. Die Ziehung der Prämim erfolat im Herbste eincs jedm Iahres, und zwar
zuerst im Laufe des Herbstes 1864, am Sitze dcs Central-Dombau-Vereins zu
Äöln. Die Einzählung der. Nummern (5VV,VVÜ) und die Iiehung geschieht
öffmtlich, in Beiscin und unter Aussicht oon wmigstms fünr dabci anwesm-
dm Mitgliedem des Vorstandes des Cmtral-Dombau-Der-ins. Tag, Ltunde
und Ort werdm vorher in Zwischenräumen von acht Tagm, wmigstms drei-
mal, in der Staats-Zeitung und in der Kölnischm Zeitung brkannt gemacht.
Solltm bis zu der fur die Ziehung bestimmtm Zeü »icht wmigstms drei
Fünftel sämmtlicher Loose, also nicht Dreimalhundert Tausend Loos« abgesetzt
sein, so wird bi« Ziehung für das betrestmde Zahr bis dahin ausGesetzt, daß
jmer Wsatz erreicht sein ivrrd. — Darauf bezügliche Bekanntmachungm wer-
om in dm obm bezeichnetm Blättern zestig erfolgm. Die Nummern von
Nr. 1 bcginnmd S!s;u Nr. 5VV,VVV werdm m das eine Glücksrad cingezählt.
Ein zwcites Gkücksrad mthält die in gleicher Weise cingezählten fsrttaufmdm
Gewmnstnummern, der Zahl der vorhandmm Prämim in Geld und Kunst-
wcrkm mtsprechend. Ter Ziehung ciner Loosnummer mtspricht jedesinal
die Ziehung eiver GewinnsMummer, dergestalt: daß der durch letztere >e-
zeichnete Gewinn auf das Loos fällt, welches die sezogrne Loosnummer trägt.
Sind alle Gewinnstnummern aez^zen, so bilden die übrigm in dcm einm
Glücksrade zurückgebliebmm Loozmummem die Nietm, und Alle mit diesm
im Rade zurückgebliebmm Nummern bezeichnetm Loose stnd werthlos.
Die Ziehrmg dcr Loosmummern aus dein einm Glücksrade und der Ge-
«innst-Rummem aus dem andem Glücksrade geschieht durch Waisenknabm.
Ueber das ganze Geschäst der Ziehung wirb ein Protocoll aufgmommen
und von dm sämmttichm anwesenden Rtttgliedem des Vorstandes unterzeich-
net. Dasselb« wstd stn Archiv des Ceistral-Dombau-Vereins hinterlegt.
ß. 5. Auch die Rummem der nicht abgesetzten Loose werdm in das eine Glücksrad
mit eingezählt. Alle aus solche nicht abgesetztm Loose fallmdm Gewinne
flreßm demDombaufonds zu.
Z. ö. Dst gezogmm Nummem der pewinnendm Loose mst dm darauf gefallmm
Prämim werdm in der Staats-Zeitung und in der Kölnischm Zestung drei
Mal sofort nach der Ziehung und von drei zu drei Wochm bekannt gemacht.
tz. 7. Die Prämim werdm, sechs Wochm nach Vorzeigung der Loose beim Berwal-
tungs-Ausschuffe des Cmtral-Doinbau-Vereins, an die Jnhaber der betref-
fmdm Loose und gegm Aushündigung derselbm im Secretariast dcs Cmtral-
Dombau-Dereins zu Köln ausbezahlt und verabfolgt.
Z. 8. Jedes Gcwinnloos, welches binnm drei Jahrm, vom Tage der Zsthung an
gcrechnet, nicht vorgezcigt und gcltmd gemacht wordm ist, verlstrt mit Ablauf
dstser Frist fetti Anrecht auf Erhebung der Prüntte, welch« dcm DomdaufondS
anhettnsällt.
tz- 9. Dem Vorstand« ist es gestattet, dst Erlsubniß zum Vertrstb« der Loose in
dm deutscheu BundMtaatm nachzusuchm.
tz. 1v- Die Verwaltuna und Ausführung der D om-Thurnibau- Prämstn- Collccte ist
dem Vorstande des Cmtral-Tombau-Vereins zu Köln überlaffm. Dst Staats-
Regierung behAt sich das Aufsichtsrecht und dst Anordnrmg aller Maßregeln
vor, dst sst für angemeffm erachtct.
Die Grenzvoten über Gothik.
Die vorsteheud bezeichnete Zeitschrift hat fich in esnigen Artikelu (Heft
12 u. flg. deS laufenden Jahrganges) in einer Weise über die golhische 8r-
chitektur und die Gothiker vernehmen laffen, daß man fast glauden möchte,
der Verfaffer der beireffenden Artikel, ein Herr Juliu« Mcpsr aus Nünche»,
wolle seiue Leser zum Besteo halten. Einige Proden auS densclben werden
wohl schon gevügev, um diese Lermulhung als keincSwegS völlig aus der
Luft gegriffen eischeinen zu laffeo.
Der erste Satz des ersten Artikels lautet, wie folgt: „ES ist jetzt nicht
bloß die feste Ueberzengung oller gcbildeten Architekten, die sich nichl In
irgend eine abgelegene Bauevoche der Lergongenheit verrannt haben, daß
die Bauformen der Renaiffance allein im Stande sind, die architektonischen
Aufgaben der Gegenwart auf eben so künstlensche alS zweckmäßige Weise
zu lösen. Auch dem größeren kunstsinnigen Publicum wird das nachgerade
zur geläufigen Ansicht." Kann da« wohl im Ernste gemeint und niederge-
schrieben sei»? Oder gehören etwa die Liollet LeDuc und Laffus in Zraak-
retch, die Scott «nd Burges in England, die F. Schmidt und Ungewitter
tu Deutschlaad — um uur beispielSweise gaoz weuig Nameu zu uenneu —
nicht zu den „gebildeten" Architektea? Jn diesem Falle müßte mau fich ia
der That da« fteilich ohnehiir schon etwas anrüchige Prädicat „gebildet"
ernstlichst verbitten. Oder find etwa diese europäischen Lunst-Celebritäteu
,in irgend eine abgelegene Bauepoche derLergangenheit verranut?" nnd
gehören weiter Dtejenigen, wclche ihre Werke bestellen, bcwnndern, auf
einer großen Zahl von Loncurrenzeu öffentlich gekrönt haben, nicht zum
„kunstfinnigrn" Publicum? Oder kennt vieüeicht Herr ZuliuS Meper jene
Männer und dercn Werke nicht? Hat er nichtS davon in Erfahrmig ge-
bracht, daß in den obenbezeichueten Ländern großeLexeine zum Zw-cke der
Wiedsrbelebung der gothischea Lrchitekiur beßehen, daß über kelne Kuust-
periode mehr literarische Unternehmungen sich verbreite», als gerade Sber
die mittelalterliche, und daß sie alle trefflich prosperiren, während da« voa
Lübke mit großem Powp augeküsdtgte, die Renaissance betitelte „Mußer-
buch" nach dem Erscheinen deS ersten HefteS au« Mangel an Sbnehmer»
stecken geblieben tst? DaS „kunststnnige" Publicum der Renaiffance scheint
hiernach jedenfalls ein sehr kleineS Häuflein uud, vor der Haud wenigstenS,
nicht sonderlich gecignet zu sein, den „verrannten" Gothikern zu imponiren.
Letztere sollen, so meint Herr Meper weiter, fich sehr bemühen, ihren Namen
los zu werdnr, dke „gothische" in „dentsche" vaukunst umzutausen. Wer daS
dem Herrn Meper verraihen hat, war ein Schalk, der ihn hinters Licht
führen wollte, und welchem e« nur gelungen tst, weilHerr Meyer die Schrtf-
ten der Gothiker seiner Aufmerksamkeit noch nicht für wördtg erachlet hat.
Bei einiger Orientirung würde e« ihm umnkglich haben entgehe» könnrn,
daß sämmtliche Freuude der mittelalterlichen Baukunst dieselbe durchweg al«