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3. EXKURS: DER MORD
In den folgenden vier Abschnitten sollen kurz zusammengefaßt Informationen dar-
über gegeben werden, wie sich Theologie, Jura, Soziologie und Psychologie mit
der Problematik des Mordes und des Mörders auseinandersetzen. Diese
Wissenschaften wurden herausgegriffen, da sie sich mit den Wechselwirkungen
von Individuum und Gesellschaft befassen - im vorliegenden Fall mit dem Mörder
und der Gesellschaft. Der fünfte Abschnitt ist ein kurzer Abriß über literarische
Schilderungen des Mordes.
Es zeigt sich dabei, daß eine eindeutige Definition für Mord und Mörder
problematisch ist. Die Vielschichtigkeit der Begriffe und der Vorstellungen wird
deutlich, ebenso deren Veränderung im Laufe der historischen Entwicklung.
Die Auffassungen der einzelnen Wissenschaften vom Mörder und seiner Tat
sind ein Hintergrund vor dem die Künstler ihre Morddarstellungen gemalt und
gezeichnet haben.
3.1. THEOLOGIE
Die folgenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf die katholische
Kirche, da das Strafrecht in der evangelischen Kirche nie eine bedeutende Rolle
gespielt hat.
Bei den crimina mixta [Delikte, die von Kirche und Staat mit Strafe bedroht
werden u.a. Mord] konnte aber die evangelische Kirche umsoweniger eine
Gerichtsbarkeit beanspruchen, als sie die sittliche Natur des Staates aner-
kannte und diesem... die Gerichtsbarkeit über Sünden, die einen staatlichen
Deliktstatbestand bildeten, nicht absprechen konntet
Die Grundlage der Auseinandersetzung von theologischer Seite mit Mord ist das
fünfte Gebot: "Du sollst nicht töten."2 Es wird zwischen direkter und indirektrer
Tötung, occisio directa und indirecta, unterschieden. Unter direkter Tötung versteht
man die Vernichtung des eigenen oder fremden Lebens in der Absicht, zu töten
oder solche Mittel anzuwenden, die mit Sicherheit den Tod herbeiführen.3 Bei der
1 Friedberg.E. Lehrbuch des katholischen und evangelischen Kirchenrechts. Frankturt/M.
1965 S.337
2 Zur theologischen Begriffsbestimmung des Mordes siehe: Mausbach-Ermecke §13ff:
Jone.H Gesetzbuch der lateinischen Kirche. Paderborn 1952. Kanon 985 und 1172
3 Mausbach-Ermecke S.73
3. EXKURS: DER MORD
In den folgenden vier Abschnitten sollen kurz zusammengefaßt Informationen dar-
über gegeben werden, wie sich Theologie, Jura, Soziologie und Psychologie mit
der Problematik des Mordes und des Mörders auseinandersetzen. Diese
Wissenschaften wurden herausgegriffen, da sie sich mit den Wechselwirkungen
von Individuum und Gesellschaft befassen - im vorliegenden Fall mit dem Mörder
und der Gesellschaft. Der fünfte Abschnitt ist ein kurzer Abriß über literarische
Schilderungen des Mordes.
Es zeigt sich dabei, daß eine eindeutige Definition für Mord und Mörder
problematisch ist. Die Vielschichtigkeit der Begriffe und der Vorstellungen wird
deutlich, ebenso deren Veränderung im Laufe der historischen Entwicklung.
Die Auffassungen der einzelnen Wissenschaften vom Mörder und seiner Tat
sind ein Hintergrund vor dem die Künstler ihre Morddarstellungen gemalt und
gezeichnet haben.
3.1. THEOLOGIE
Die folgenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf die katholische
Kirche, da das Strafrecht in der evangelischen Kirche nie eine bedeutende Rolle
gespielt hat.
Bei den crimina mixta [Delikte, die von Kirche und Staat mit Strafe bedroht
werden u.a. Mord] konnte aber die evangelische Kirche umsoweniger eine
Gerichtsbarkeit beanspruchen, als sie die sittliche Natur des Staates aner-
kannte und diesem... die Gerichtsbarkeit über Sünden, die einen staatlichen
Deliktstatbestand bildeten, nicht absprechen konntet
Die Grundlage der Auseinandersetzung von theologischer Seite mit Mord ist das
fünfte Gebot: "Du sollst nicht töten."2 Es wird zwischen direkter und indirektrer
Tötung, occisio directa und indirecta, unterschieden. Unter direkter Tötung versteht
man die Vernichtung des eigenen oder fremden Lebens in der Absicht, zu töten
oder solche Mittel anzuwenden, die mit Sicherheit den Tod herbeiführen.3 Bei der
1 Friedberg.E. Lehrbuch des katholischen und evangelischen Kirchenrechts. Frankturt/M.
1965 S.337
2 Zur theologischen Begriffsbestimmung des Mordes siehe: Mausbach-Ermecke §13ff:
Jone.H Gesetzbuch der lateinischen Kirche. Paderborn 1952. Kanon 985 und 1172
3 Mausbach-Ermecke S.73