gensatz zu den Goldschmieden, die in einer Verleumdungsnebenklage aussagten. In einem
anderen Ratsprotokoll wurde von dem Gmünder Johann Georg Beck berichtet, der als Gold-
arbeiter in Wien lebte und arbeitete, und dessen Sohn beim Goldschmied Josef Franz in
Schwäbisch Gmünd lernte.508 Dieselbe Unterscheidung zwischen „Goldschmied“ und
„Goldarbeiter“ findet man auch in Nachlaßinventaren.509 Ob ein sozialer Unterschied zwi-
schen den beiden bestand, darüber geben die Quellen keine Auskunft. Auch in der Sekun-
därliteratur werden meist die Begriffe äquivalent gesetzt. Dagmar Thormann schrieb in ih-
rem Buch „Zunftzinn und Zunftsilber im Germanischen Nationalmuseum510, daß in Nürn-
berg das Goldschmiedehandwerk aufgeteilt gewesen sei in Silberarbeiter, die vorwiegend
Gefäße und Gerätschaften aus Silber fertigten, und Goldarbeiter, die sich auf die Herstellung
von Schmuck spezialisiert hatten.511 Für Schwäbisch Gmünd scheint diese exakte Arbeitstei-
lung jedoch keine Gültigkeit zu haben, da weder „Goldschmied“ die überordnende Berufs-
bezeichnung für Silber- und Goldarbeiter war, noch sich die Goldschmiede, wenn man sie
den Thormannschen „Silberarbeitern“ gleichsetzen will, auf die Herstellung von Gefäßen
und Gerätschaften beschränkt hatten (vgl. Kapitel C. 2.2. Die Gmünder Produktion im Über-
blick). Da in Gmünd die Goldarbeiter, verglichen mit den Goldschmieden, die absolute Aus-
nahme und, im Zusammenhang mit den oben erwähnten Fällen, vielleicht auch ,etwas Be-
sonderes4 waren, könnte man ihren Tätigkeitsbereich auf den Umgang mit dem Arbeitsma-
terial Gold einschränken. Für diese Vermutung spricht auch das Gutachten der beiden Gold-
arbeiter: Der Ring wurde von einem Goldschmied gefertigt, der Käufer zweifelte jedoch das
Material an. Er nahm an, der Ring sei aus Tombak und nicht aus Gold. In diesem Streit
mußten zwei Vertreter einer Berufsgruppe ihr Urteil abgeben, die sich vermutlich mit die-
sem Werkstoff gut auskannten. Da in Schwäbisch Gmünd vor 1800 aber so gut wie kein
Goldschmuck en gros gefertigt wurde, und die wenigen Auftragsarbeiten von Goldschmie-
den ausgeführt wurden - wie im Falle des Ringes -, so muß man daraus schließen, daß die
Goldarbeiter ihr Auskommen in anderen Tätigkeiten gefunden hatten. Eine Mutmaßung für
eine solche Tätigkeit wäre das Vergolden. Bestandteile des Rosenkranzes, Innenflächen von
Dosen und Becher etc. erfuhren sehr häufig eine Vergoldung, und es ist zu vermuten, daß
sich Goldarbeiter auf diese Arbeiten spezialisiert hatten. Diese These kann jedoch nicht be-
wiesen werden.
Im Gegensatz zu den Goldarbeitern, die Mitglieder des Goldschmiedehandwerks waren, ge-
hörten die Silberdrechsler oder -dreher und die Dosenstecher nicht dazu: Sie waren eigen-
ständige Berufsgruppen, jedoch ohne Zunftzugehörigkeit, Handwerksordnung und Meister-
recht, die sich von den Tätigkeiten des Goldschmieds abgrenzten. Zum Beispiel verklagten
1717 die Silberdreher den Goldschmied Jakob Bulling, weil er unrechtmäßig mit dem Sil-
berdrehen begonnen habe.512 Die Silberdreher fertigten meist die ,einfachen‘ Gegenstände
508 (Sta Gd) RP 1766 bis 683, 2. Juni 1767, S. 54.
509 (Sta Gd) GeS 159/1, Nachlaßinventar des verstorbenen Goldschmieds Franz Debler vom 18. Dezember 1794.
Sein Schwiegersohn wird als „Goldarbeiter“ bezeichnet.
Ebenso in GeS 461, Nachlaßinventar des verstorbenen Goldschmieds Nikolaus Holbein vom 30. Juli 1798.
Als Beruf des Schwiegersohnes wird „Goldarbeiter“ angegeben.
510 Dagmar THORMANN: Zunftzinn und Zunftsilber im Germanischen Nationalmuseum. Nürnberg 1991,
S. 131.
511 Dagmar Thormann folgte in ihren Ausführungen der Unterscheidung von Christoph Wilhelm Jakob Gatterer
in: „Technologisches Magazin“, 2. Bd„ 1. Stück, 1791, S. 278 f. Vgl. Wolfgang OPPELT: Die Arbeiten der
Gold- und Silberschmiede. In: (Hrsg.) Gerhard BOTT: Ländlicher Schmuck aus Deutschland, Österreich und
der Schweiz. Nürnberg 1982, S. 28 und Anmerkung 5.
512 (Sta Gd) RP 1702/1704 bis 07/1716 bis 23, 22. Oktober und 23. November 1717, S. 48 und S. 48 a.
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anderen Ratsprotokoll wurde von dem Gmünder Johann Georg Beck berichtet, der als Gold-
arbeiter in Wien lebte und arbeitete, und dessen Sohn beim Goldschmied Josef Franz in
Schwäbisch Gmünd lernte.508 Dieselbe Unterscheidung zwischen „Goldschmied“ und
„Goldarbeiter“ findet man auch in Nachlaßinventaren.509 Ob ein sozialer Unterschied zwi-
schen den beiden bestand, darüber geben die Quellen keine Auskunft. Auch in der Sekun-
därliteratur werden meist die Begriffe äquivalent gesetzt. Dagmar Thormann schrieb in ih-
rem Buch „Zunftzinn und Zunftsilber im Germanischen Nationalmuseum510, daß in Nürn-
berg das Goldschmiedehandwerk aufgeteilt gewesen sei in Silberarbeiter, die vorwiegend
Gefäße und Gerätschaften aus Silber fertigten, und Goldarbeiter, die sich auf die Herstellung
von Schmuck spezialisiert hatten.511 Für Schwäbisch Gmünd scheint diese exakte Arbeitstei-
lung jedoch keine Gültigkeit zu haben, da weder „Goldschmied“ die überordnende Berufs-
bezeichnung für Silber- und Goldarbeiter war, noch sich die Goldschmiede, wenn man sie
den Thormannschen „Silberarbeitern“ gleichsetzen will, auf die Herstellung von Gefäßen
und Gerätschaften beschränkt hatten (vgl. Kapitel C. 2.2. Die Gmünder Produktion im Über-
blick). Da in Gmünd die Goldarbeiter, verglichen mit den Goldschmieden, die absolute Aus-
nahme und, im Zusammenhang mit den oben erwähnten Fällen, vielleicht auch ,etwas Be-
sonderes4 waren, könnte man ihren Tätigkeitsbereich auf den Umgang mit dem Arbeitsma-
terial Gold einschränken. Für diese Vermutung spricht auch das Gutachten der beiden Gold-
arbeiter: Der Ring wurde von einem Goldschmied gefertigt, der Käufer zweifelte jedoch das
Material an. Er nahm an, der Ring sei aus Tombak und nicht aus Gold. In diesem Streit
mußten zwei Vertreter einer Berufsgruppe ihr Urteil abgeben, die sich vermutlich mit die-
sem Werkstoff gut auskannten. Da in Schwäbisch Gmünd vor 1800 aber so gut wie kein
Goldschmuck en gros gefertigt wurde, und die wenigen Auftragsarbeiten von Goldschmie-
den ausgeführt wurden - wie im Falle des Ringes -, so muß man daraus schließen, daß die
Goldarbeiter ihr Auskommen in anderen Tätigkeiten gefunden hatten. Eine Mutmaßung für
eine solche Tätigkeit wäre das Vergolden. Bestandteile des Rosenkranzes, Innenflächen von
Dosen und Becher etc. erfuhren sehr häufig eine Vergoldung, und es ist zu vermuten, daß
sich Goldarbeiter auf diese Arbeiten spezialisiert hatten. Diese These kann jedoch nicht be-
wiesen werden.
Im Gegensatz zu den Goldarbeitern, die Mitglieder des Goldschmiedehandwerks waren, ge-
hörten die Silberdrechsler oder -dreher und die Dosenstecher nicht dazu: Sie waren eigen-
ständige Berufsgruppen, jedoch ohne Zunftzugehörigkeit, Handwerksordnung und Meister-
recht, die sich von den Tätigkeiten des Goldschmieds abgrenzten. Zum Beispiel verklagten
1717 die Silberdreher den Goldschmied Jakob Bulling, weil er unrechtmäßig mit dem Sil-
berdrehen begonnen habe.512 Die Silberdreher fertigten meist die ,einfachen‘ Gegenstände
508 (Sta Gd) RP 1766 bis 683, 2. Juni 1767, S. 54.
509 (Sta Gd) GeS 159/1, Nachlaßinventar des verstorbenen Goldschmieds Franz Debler vom 18. Dezember 1794.
Sein Schwiegersohn wird als „Goldarbeiter“ bezeichnet.
Ebenso in GeS 461, Nachlaßinventar des verstorbenen Goldschmieds Nikolaus Holbein vom 30. Juli 1798.
Als Beruf des Schwiegersohnes wird „Goldarbeiter“ angegeben.
510 Dagmar THORMANN: Zunftzinn und Zunftsilber im Germanischen Nationalmuseum. Nürnberg 1991,
S. 131.
511 Dagmar Thormann folgte in ihren Ausführungen der Unterscheidung von Christoph Wilhelm Jakob Gatterer
in: „Technologisches Magazin“, 2. Bd„ 1. Stück, 1791, S. 278 f. Vgl. Wolfgang OPPELT: Die Arbeiten der
Gold- und Silberschmiede. In: (Hrsg.) Gerhard BOTT: Ländlicher Schmuck aus Deutschland, Österreich und
der Schweiz. Nürnberg 1982, S. 28 und Anmerkung 5.
512 (Sta Gd) RP 1702/1704 bis 07/1716 bis 23, 22. Oktober und 23. November 1717, S. 48 und S. 48 a.
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