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Kruse, Christian
Practische Anweisung zur Deutschen Sprache für geborne Deutsche, insonderheit für Ungelehrte: zum Selbstunterricht und zum Nachschlagen eingerichtet, und mit vielen Beyspielen zur eigenen Übung versehen — Hamburg, 1796 [VD18 14315467]

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https://doi.org/10.11588/diglit.26522#0291

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der Tasuum überhaupt. 28r
§. 14. oft genau unterscheiden muß. Da aber der
Nominativus vom einem gebornen Deutschen fastgar
nicht unrichtig gebraucht werden kann: so brauchen
wir in dem folgenden auf die Person des Verbi
oder auf das Subject keine Rücksicht mehr zu neh-
men, sondern verstehen unter dem Worte Person
bloß die §. 14. erwähnten Personen bey dem
Verbs.
Wenn man z. E liest „bey dem Verbo würdigen
„steht die Person imAnusativo, dieSache im Eem'tivo":
so soll dies anzeigen, daß man z. B sagen müsse, er
würdigt mich seiner Freundschaft, nicht mir.
Das Wort er bezeichnet zwar gleichfalls eine Person,
nämlich das Subject (die Person des Verbi); da aber
keiner in Versuchung gerathen wird, dieses er in den
Accusativum ihn zu verändern, so ist die Rede hier
bloß von der Person bey dem Verbs oder die von
dem Verbs regiert wird, nämlich mich.
2. Die Frage was? findet eigentlich so wohl bey
dem Nominativs als bey dem Accusativo Statt. Da
man aber bcym Nominativs nicht erst lange zu fragen
braucht: so kann man kurz als Regel annehmen,
daß auf die Frage was? der Accusatwus folge.
(S. Abschn. 15.)

S Z

II. Vom
 
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