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Küch, Friedrich [Bearb.]
Quellen zur Rechtsgeschichte der Stadt Marburg (Band 1): 1918 — Marburg, 1918

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https://doi.org/10.11588/diglit.41405#0063
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II. Die Quellen.

Unter den Quellen zur Geschichte Marburgs nimmt, natur-
gemäß der Inhalt des Stadtarchivs die erste Stelle ein. Seine
Bestände sind im Jahre 1886 aus dem Rathause in das Staats-
archiv überführt worden. Das wenige, was aus seiner Geschichte
mit geteilt werden kann, steht im engsten Zusammenhang mit
der der Marburg er Rathäuser.
Ein Rathaus wird zum ersten Male i. J. 1335 erwähnt1).
Im ersten Jahrhundert ihres Bestehens besaß die Stadt vermut-
lich ein Gebäude, das zugleich als Rathaus und Warenhalle
diente. Das Privileg von 1311 (Nr. 1) nennt ein Kaufhaus, das
am Marktplätze zu suchen ist Daß das fast gleichlautende
Privileg von 1329 (Nr. 6) dieses Kaufhaus nicht mehr nennt,
wird auf den Brand vom 27. März 13192 3) zurückzuführen sein.
Die Stadt verzichtete vorläufig auf einen Neubau und richtete
die stattliche Kapelle am Kirchplatze dazu ein, die von da an
abwechselnd das Rathaus und der Kerner (von carnarium, Bein-
haus) bezeichnet wirdd). Im Dezember 1456 suchte diesen Bau
ein Brand heim, wobei es dem Stadtschreiber Johann Schönbach
gelang, die Dokumente in einem Sacke zu retten. Während
man die Schäden am alten Bau ausbesserte, wurde die gegen-
überliegende Schule zu einer mit Erkern geschmückten neuen
Ratsstube umgebaut. Auch das Stadtarchiv wird den Umzug
in das neue Rathaus mitgemacht haben, in dem neben andern
Utensilien u. a. auch ein Schrank, da die privilegia und ander
der stad briffe inne ligen4), auf gestellt wurde. Auf die Dauer
schien indessen der Fachwerkbau ein zu unsicherer Auj bewahrungs-
ort für die wertvollen Archivalien zu sein, und man überführte
sie in die Satzristei der ganz nahe gelegenen Pfarrkirche. Dies
geschah wahrscheinlich vor 1478. Denn als man im August
dieses Jahres die Privilegien einsehen wollte, mußten sie auf
das Rathaus gebracht werden. Bei einer ähnlichen Gelegenheit
im November 1493 wurden sie durch den Bürgermeister, einen

1) Wyß II Nr. 611.
2) Gerstenberg S. 220.
3) Ebenda S. 41 ff. Daß diese Einrichtung zum Rathaus nicht dem ur-
sprünglichen Zwecke entsprach, geht aus Wyß III Nr. 1102 hervor. Der Deutsche
Orden machte den Marburgern den Vorwurf, daz sy den Kernder hand gemacht
zu eyme rendhuse, also als daz eyn gewyhid gotshus ist.
4) Rechnung vom J. 1462.
 
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