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Künstler-Vademecum — 1928

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Allgemeine Transportbedingungen
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https://doi.org/10.11588/diglit.62221#0006
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AllgemeineTransportbedingungen

Wer von unserer Vermittlung Gebrauch macht, nimmt bedingungslos die nach-
stehenden Bestimmungen sowie auch die reglementarischen Bedingungen der Eisen-
bahnen für den Landtransport und jene der Ladungsschpinc, Konnossemente usw.
der an dem See- oder Flußtransport beteiligten Transport- und Versicherungs-
gesellschaften an. Wir haften demnach nur so weit, als besagte Transport- und
Versicherungsanstalten uns gegenüber haften. Versicherungen werden nur auf
ausdrücklichen Auftrag gedeckt.
Bei Kunstgegenständen (Gemälden, Skulpturen usw.) sowie Antiquitäten ist cs
unbedingt notwendig, uns den Wert wegen der erforderlichen Deklaration der
Bahn, eventuell auch dein Zollamte gegenüber, genauestens anzugeben.
Kostbarkeiten, wie Juwelen. Silber- und Goldgegenstände, wichtige Dokumente
usw. müssen uns persönlich im Büro unter ausdrücklicher Wertangabe übergeben
werden, sonst haften wir in keiner W’eisc dafür.
Bei Sendungen nach dem Auslande ist cs unerläßlich, uns jeweils die Anzahl,
Titel und Preise der Kunstwerke genauest anzugeben.
Krieg, Mobilmachung, Blockade, Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörungen
usw. und Fälle von höherer Gewalt entbinden uns von der Einhaltung der Fracht-
kontrakte. Feuer-, Land- und Seeversicherung decken wir nur auf ausdrückliches
Verlangen und übernehmen keine größere Verbindlichkeit als die beim Transport
beteiligten Transport- resp.Versicherungsgesellschaften: wir sind Vermittler, nicht
Selbstversicherer. Wir haften nicht als Frachtführer nach §§ 413 und 429 RGB.
sondern als Spediteure nach § 408 HGB.
Im übrigen sind für unsere Rechte und Pflichten gegenüber unseren Auftrag-
gebern ausschließlich die Beförderungs- und Lagerbedingungen des Vereins deut-
scher Spediteure bzw. der Zentralstelle des deutschen Möbeltransportes maß-
gebend. Diese Bedingungen setzen wir als bekannt voraus. Auf Wunsch stehen
Abdrücke derselben jederzeit kostenlos zur Verfügung.
Sendungen nach dem Auslande unterliegen den jeweiligen Bestimmungen der
betreffenden Länder.
Bei L’mzugsgut und Reiseeffekten nach dem Auslande ist uns stets eine äußerst
genaue Deklaration zu erteilen unter jeweiliger Angabe, ob gebraucht oder neu.
Für etwaige Irrtümer infolge mangelhafter Angaben haften die Absender resp.
Eigentümer.
Allgemeine Transportgesellschaft
vormals Gondrand & Mangili, m. L>. H.
Filiale München
Abgekürzte Firmenbezeichnung undTelegr.- Adresse : Afege
 
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