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Kugler, Franz
Handbuch der Kunstgeschichte — Stuttgart, 1842

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https://doi.org/10.11588/diglit.1230#0292

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Zehntes Kapitel.
IM? Unnß bei ton litämern.

Allgemeine Bemerkungen.
Die ROmer waren ein Volk ohne eigentliche künstlerische
Anlage. Was zu Rom in den ersten Jahrhunderten des Staates
an künstlerischen Werken ausgeführt ward, verdankte man wesent-
lich den benachbarten Etruskcrn, sei es, dass die Arbeiten von
etruskischen Künstlern eigenhändig gearbeitet wurden oder dass
man der Lehre und dem Beispiel, welches die letzteren gaben,
folgte; die wichtigsten Werke dieser Art sind im Vorigen nam-
haft gemacht. Ucberhaupt tritt bei den Romern, die ganze Ent-
wickclungszeit ihres Staates hindurch, kein sonderliches Bedürfniss
nach höheren, bedeutsameren Kunstwerken hervor; ihr Sinn war
vorzugsweise auf die äusserlich praktischen Interessen des Lebens
gerichtet, und nur die Unternehmungen, welche dahin einschlüge"'
erfreuten sich einer höheren Theilnahine von ihrer Seite.
Andre Erscheinungen aber treten uns in der späteren Geschieh«
der Römer, etwa seit dem Beginn des dritten Jahrhunderts v.
Chr., entgegen. Von dieser Zeit ab breitete sich ihre Macht )"
raschem Fluge gewaltig aus; ehe drei Jahrhunderte verflossen
waren, hatten sie die Herrschaft last über den ganzen damals
bekannten Tlieil der Welt erworben. Rom ward der Sitz dies«'
Herrschaft; zum Zeugniss derselben bedurfte es nunmehr eines
grossartigen, in die Augen fallenden Schmuckes, wie solcher eben
nur durch die Kunst beschafft werden kann. Dazu boten die Schäle
der gesaminten damaligen Welt, die in Rom zusammenflössen, c"
schier unversiegliches Mittel; dazu lieferte die hochausgebih'e
Kunst, die von Griechenland aus bereits weit umher verbreitet w >
 
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