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Bayerischer Kunstgewerbe-Verein [Hrsg.]
Kunst und Handwerk: Zeitschrift für Kunstgewerbe und Kunsthandwerk seit 1851 — 58.1907-1908

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Kleine Nachrichten
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https://doi.org/10.11588/diglit.9043#0045
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Debschitz-Ausstellung.

Architekten, die in Deutschland ihren Wohnsitz haben, .
zum Februar 1,908. vier Preise: 1200, 900, ;
600 und 500:11 Ankauf nicht preisgekrönter Ent-
würfe in Aussicht genommen. Unterlagen 9^"

2 KI., die zurückerstattet werden, durch das ^ta0l-
bauamt in Zittau in wachsen.

/Gmen Wettbewerb betr. Entwürfe für rnre
Sparkasse in Iudenburg in Steiermark er atz
der Direktor für Architekten deutscher Na rona
(ohne politische Abgrenzung) zum \■ ItoDcrn er ^ j
Bausumme 280000 ‘Kronen. Zwei Prcx'e' ^
und 800 Kronen; ein Ankauf für 400 Kronen vo -
behalten. %

,Ctn Wettbewerb zur Erlangung von Skizzen fm
^ den vleuban eines Gyinnafimns zu ^ 0
»• W. wird vom Amtmann daselbst für d'e
Deutschen Reiche wohnenden Architekten zum -
vember d. I. erlassen. Es gelangen drer j-rege
1200, sOOO und 600 KT. zur verteüung, ^ >

kauf nicht preisgekrönter Entwürfe fm 1°/»
ist Vorbehalten. Unterlagen gegen 3 ^
erstattet werden, durch das Gemeindebaua

^tbeewWettbewerb betr. Viewbau cinet' .

O realschule ZN Weißenfels. Linlieferuug ternnn.
^ 2200. > m,
Zukauf nicht preisgekrönter Entwurfs 1 ^ . das

Vorbehalten. Unterlagen gegen 3 - 0
btadtbauamt in weißensels. ^

Kleine Nachrichten.

(D.-A.) Eisgläser mit aufgelegten Glasfäden und Noppen;

L. Reichenbach (f. Abb'so). (Vs d. wirk! Größe.)

MWh—iw« — -

50. (D.-A.) Gemalte Glasflaschen; nach Lntwürsen von
G. L. Reichend ach ausgeführt von Bened. v. P 0 sch ing e r,
Gberzwieselau. (l/t d. wirft. Größe.)

.Gebührenordnung für das Kunstgewerbe. Auf

den: letzten Delegiertentag des Verbandes

deutscher Kunstgewerbevereine zu Frankfurt a. UI.
wurde ein Ausschuß gewählt, welchem die Aufgabe
zufiel, eine Gebührenordnung für die künstlerische
hilssarbeit im Kunstgewerbe aufzustellen. Dieser
Ausschuß hat auf einer Zusammenkunft in Eisenach
den Gegenstand durchberaten und die Gebühren-
ordnung in feste Gestalt gebracht, die allerdings in-
sofern einen provisorischen Eharakter hat, als erst
die Ausschüsse der Einzelvercine gehört werden
müssen, die sich ihrerseits auf die Meinungsäuße-
rungen der Vereinsmitglieder stützen. Der Entwurf
zur Gebührenordnung ist deshalb dieser Nummer
für unsere Vereinsmitglieder beigelegt.

Die Unterlage für die Berechnung der Gebühren
(Honorare) bildet — wie bei der „Hamburger Norm"
der deutschen Architekten-vereine — der Verkaufs-
preis des fertigen Werkes, aus welchem in gewissen
Prozenten die „Grundgebühr" berechnet wird; diese
Grundgebühr, von der erst die Gebühren für die
einzelnen Arbeitsleistungen abgeleitet werden, richtet
sich zwar nach der höhe des Verkaufspreises; da
dieser aber bei ganz gleicher Arbeitsleistung des ent-
werfenden Künstlers sehr verschieden hoch sein kann,
die Gebühr für den letzteren aber in solchen: Fall
gleich bleiben müßte, so war es notwendig, ver-
schiedene Klassen zu machen, durch die solche Um-
stände berücksichtigt werden konnten. Zn welche der
— drei — Klassen ein Werk einzureihen ist, hängt
ab von dem Verhältnis, in welchem Material- und
Arbeitskosten zueinander stehen. Bei Klasse I ist das
Material teurer als die Arbeit, d. h. es verhalten sich
die Ulaterialkosten zu den Arbeitskosten etwa wie
9: f oder 8:2 oder 7:5; bei Klaffe II sind beide
annähernd gleichwertig, d. h. sie verhalten sich wie
6: oder 5 : 5 oder 4:6; Klaffe III umfaßt jene

Arbeiten, bei denen die Ulaterialkosten wesentlich
geringer sind als die Arbeitskosten, wobei also das
Verhältnis beider wie 3 : 7 oder 2 : 8 oder f : 9

— st
 
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